*RH-92.6* OT Medienrecht

Gernot Pruenster gpruenst at gewi.kfunigraz.ac.at
Mon Jul 8 17:12:06 CEST 2002


Reini ist wieder da! Endlich kommt wieder etwas Stimmung in den Laden.

Nur ein paar Details, die zwar etwas OT, aber trotzdem nicht ganz
uninteressant sind:

Reini ubers Usenet:
>es unterliegt nicht dem medienrecht und keinem vereinsstatut.

Ob das Usenet ein Medium iSd. Mediengesetzes ist und damit ebendiesem
unterliegt, weiss ich nicht, aber §1 MedienG liesse diesen Schluss schon zu:

"§ 1. (1) Im Sinn der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist
1. „ Medium“ : jedes Mittel zur Verbreitung von Mitteilungen oder
Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild an
einen größeren Personenkreis im Wege der Massenherstellung oder der
Massenverbreitung;"

Aber viel wichtiger ist - und das lernt man im Radio Helsinki Basisworkshop
(auch so eine Leistung dieses Vereins fuer seine Mitglieder) - dass viele
relevante Straf- und Zivilrechtsbestimmungen nicht an den Begriff des
Mediums gebunden sind. So kann man sich ohne weiters hier auf dieser
Mailingliste oder sonstwo im Internet der ueblen Nachrede, der Beleidigung,
der Kreditschaedigung und der Verleumdung schuldig machen. Auch den
zivilrechtliche Ehrenschutz wuerde ich beachten.

Schoene Gruesse,
Gernot.





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