*RH-92.6* OT Medienrecht
Reini Urban
rurban at x-ray.at
Mon Jul 8 18:15:55 CEST 2002
Gernot Pruenster schrieb:
> Reini ist wieder da! Endlich kommt wieder etwas Stimmung in den Laden.
>
> Nur ein paar Details, die zwar etwas OT, aber trotzdem nicht ganz
> uninteressant sind:
>
> Reini ubers Usenet:
> >es unterliegt nicht dem medienrecht und keinem vereinsstatut.
>
> Ob das Usenet ein Medium iSd. Mediengesetzes ist und damit ebendiesem
> unterliegt, weiss ich nicht, aber §1 MedienG liesse diesen Schluss schon zu:
>
> "§ 1. (1) Im Sinn der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist
> 1. Medium : jedes Mittel zur Verbreitung von Mitteilungen oder
> Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild an
> einen größeren Personenkreis im Wege der Massenherstellung oder der
> Massenverbreitung;"
>
> Aber viel wichtiger ist - und das lernt man im Radio Helsinki Basisworkshop
> (auch so eine Leistung dieses Vereins fuer seine Mitglieder) - dass viele
> relevante Straf- und Zivilrechtsbestimmungen nicht an den Begriff des
> Mediums gebunden sind. So kann man sich ohne weiters hier auf dieser
> Mailingliste oder sonstwo im Internet der ueblen Nachrede, der Beleidigung,
> der Kreditschaedigung und der Verleumdung schuldig machen. Auch den
> zivilrechtliche Ehrenschutz wuerde ich beachten.
Logisch. Nur sind die Bestimmungen lt. MedienG viel schärfer als die
relevanten
Bestimmungen im Bürgerlichen oder Strafrecht.
da das usenet natürlich ein öffentliches medium ist, wird von seiten
der eu versucht, rechtssicherheit herzustellen, nur gibt es keinen
anderen
verantwortlichen als den verursacher.
kein provider oder jeder zwischenknoten (newsserver)
wird sich in haftung nehmen lassen, für den inhalt verantwortlich zu
sein.
(und ihn zb. zu entfernen oder canceln). (siehe zb: google: "zensur im
internet",
oder den berühmten compuserve fall in münchen)
auch ist das medium staatsgrenzenübergreifend, mit jeweils anderen
rechtssprechungen.
die klage sollte im land des angeklagten eingebracht werden, sonst hat
man kaum ein
chance auf wirksame entschädigung (außer natürlich man ist amerikaner,
oder der beklagte
hat ein weltumspannendes imperium).
--
Reini Urban
http://xarch.tu-graz.ac.at/home/rurban/
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