[Igstmk-info] Newsletter | #14| 2020 COVID19-Maßnahmen
IG Kultur Steiermark
office.igkultur at mur.at
Fri Apr 24 13:59:11 CEST 2020
/Mitgliedernewsletter der IG Kultur Steiermark - alle zwei Wochen mit
aktuellen Neuigkeiten und Terminen aus dem Kunst- und Kulturbereich!/
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** Konjunkturpaket für Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur |
Presseaussendung der IG Kultur Steiermark*
Die Arbeitsbedingungen im Kunst- und Kultursektor waren schon vor
COVID-19 extrem prekär. Die Verlängerung des Veranstaltungsverbots bis
(vorläufig) Ende Juni bzw. bis Ende August bedeutet für die meisten
Künstler*innen, Kulturarbeiter*innen und Kulturvereine, dass sie sechs
Monate keine Möglichkeit haben, in ihrem Beruf bzw. mit ihren
Tätigkeiten Geld zu verdienen.
Auf Grund dieser Verlängerung fordert die IG Kultur Steiermark vom Land
Steiermark und von der Stadt Graz ein Konjunkturpaket für Kunst und
Kultur zu entwickeln. Einige Bundesländer (Tirol
<https://www.tki.at/19/veranstaltung/coronavirus/unterstuetzungsmoeglichkeiten/>,
Vorarlberg <https://presse.vorarlberg.at/land/dist/vlk-61397.html>, Wien
<https://www.igkulturwien.net/news/singlenews/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=414&cHash=1de78f3952e2c83ccb37c66aea4c894e>)
haben dafür bereits etablierte Förderinstrumente – Arbeitsstipendien,
Atelierförderungen und Kunstankäufe – eingesetzt, um Künstler*innen in
ihrer Lebens- und Arbeitssituation in der COVID-19 Krise zu unterstützen
und die allgemeine künstlerische und kulturelle Entwicklung am Laufen zu
halten. Die Länder Tirol
<https://www.tki.at/19/veranstaltung/coronavirus/unterstuetzungsmoeglichkeiten/>
und Oberösterreich
<https://kupf.at/presseaussendungen/kupf-ooe-begruesst-kulturhaertefonds-des-landes-oo/>
bereiten darüber hinaus Soforthilfefonds für Kulturbetriebe vor, die die
Hilfsmaßnahmen des Bundes ergänzen sollen.
Die Förderstruktur des Landes Steiermark und der Stadt Graz erlaubt bzw.
erzwingt die Verschiebung von Veranstaltungen auf einen späteren
Zeitpunkt. Doch wenn alle entfallenen Veranstaltungen im Herbst
2020/Frühjahr 2021 nachgeholt werden sollen, birgt dies die Gefahr eines
"Kollapses der Veranstaltungslandschaft". Um diesen Kollaps zu vermeiden
fordert die IG Kultur Steiermark eine "Weniger ist Mehr"-Strategie.
Gerade jetzt bietet sich eine gute Möglichkeit, die seit langem
geforderten Fair Pay Maßnahmen endlich umzusetzen. Also im Rahmen
bestehender Fördersummen weniger Veranstaltungen durchzuführen, dafür
die Honorare und Löhne den FairPay Richtlinien anzupassen und damit die
dringend notwendige Existenzgrundlage für eine nachhaltige Kulturarbeit
zu schaffen.
Mehr dazu.
<http://igkultur.at/artikel/konjunkturpaket-fuer-nachhaltigkeit-kunst-und-kultur>
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** Veranstaltungsverbot bis Ende Juni*
Vergangenen Freitag fand die erste Pressekonferenz
<https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-Spezial-zum-Coronavirus/13891307/ZIB-Spezial/14048577>
spezifisch zu Kunst und Kultur angesichts der Corona-Krise mit
Vizekanzler Werner Kogler und Kulturstaatssekretärin Ulrike Lunacek
statt. Im Fokus stand die Präsentation eines möglichen Fahrplans zu
schrittweisen Lockerungen für den Kulturbereich. Dabei wurden folgende
Eckpunkte skizziert:
· bis 30. Juni 2020 sind Veranstaltungen weiterhin gänzlich untersagt;
Mitte Mai soll entschieden werden, welche Veranstaltungen ab 1. Juli
wieder möglich sind. Fix ist, dass Großveranstaltungen bis 31. August
2020 verboten sein werden, etwa Musikfestivals und Stadtfeste bzw. alle
Veranstaltungen, bei denen „viele Menschen eng zusammen stehen“.
· Klarstellung, dass die Lockerungen für kleine Betriebsstätten des
Handels seit 14. April auch für den Kulturbereich gelten, konkret etwa
kleine Buchläden, gewerbliche Galerien, Werkstätten und Ateliers, Ton-
und Fotostudios, Tätigkeiten der Forschung, Archivierung und
Restaurierung, sofern die Schutzbestimmungen eingehalten werden können;
· ab Mitte Mai (das genaue Datum sowie die Voraussetzungen werden noch
per Verordnung definiert), sollen Museen und andere „Orte der
Präsentation von Kunst und Kultur“, wie Ausstellungsräume, Archive,
Bibliotheken und Büchereien, wieder öffnen dürfen;
· ab 18. Mai sollen Einzeltrainings und Einzelproben zum Erhalt der
künstlerischen Fertigkeiten wieder zulässig sein, etwa Sprech-, Gesangs-
oder Tanztrainings – unter bestimmten Bedingungen;
· ab 1. Juni sollen Proben im darstellenden Bereich, wie Theater und
Musik, im professionellen Bereich wieder möglich sein, sofern die
erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden können. Dies gilt
explizit nicht für den Hobby- bzw. Amateurbereich.
Detailinformationen zu diesem Fahrplan, soweit auf Basis der aktuellen
Informationen möglich, findet ihr in unseren aktualisierten FAQs zum
Veranstaltungsverbot
<https://igkultur.at/artikel/faq-corona-virus-veranstaltungsverbot>. Wir
hoffen, zu diesen Ankündigungen bald schriftliche Informationen und
rechtliche Grundlagen zu erhalten, um verlässliche Auskünfte erteilen zu
können. Angesichts der zahlreichen Nachfragen, stellen wir hier ein
Transkript der Pressekonferenz zur Verfügung
<https://igkultur.at/covid-19/analysen-stellungnahmen/zusatzinformationen/transkript-der-pressekonferenz-aktuelles-und>.
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** Unterstützungsmöglichkeiten*
Eine Übersicht über *bestehende regionale Unterstützungsmöglichkeiten*
haben wir hier
<https://igkultur.at/artikel/aktuelle-informationen-fuer-kunst-und-kulturschaffende-der-steiermark?bundesland=steiermark>
zusammengestellt.
_*NEU: *_Der Gemeinderat hat den Beschluss zur Änderung der Auszahlungs-
und Abrechnungstermine der mehrjährigen Förderungen in der
Gemeinderatssitzung am 23.April 2020 gefasst. Herr Stadtrat Günther
Riegler hat alle Fördervertragsnehmer*innen in einem Schreiben über die
vorübergehenden Richtlinien
<http://igkultur.at/sites/default/files/news/downloads/2020-04-24/Schreiben%20Stadtrat%20Riegler%20_%20F%C3%B6rdernehmerinnen%20und%20F%C3%B6rdernehmer.pdf>
anlässlich der COVID 19 Pandemie zur Vorgehensweise bei bereits
gewährten Förderungen informiert.
_Gemeinnützige Vereine:___
Sechs Wochen sind vergangen, seit das Veranstaltungsverbot beschlossen
wurde. Gemeinnützige Kulturvereine warten bis heute vergeblich auf die
gesetzlich beschlossene Soforthilfe
<https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_16/BGBLA_2020_I_16.html>,
die Härtefalle von Non-Profit-Organisationen in Folge von COVID-19 durch
Finanzzuschüsse abfedern soll. Von den beschlossenen Instrumenten wie
dem Härtefall-Fonds in der WKO
<https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html> oder den AWS
Überbrückungsgarantien für Kredite
<https://www.aws.at/aws-ueberbrueckungsgarantien> sind gemeinnützige
Vereine (bislang) explizit ausgeschlossen. Bereits vor Wochen haben wir
gemeinsam mit anderen Dachverbänden die rasche Umsetzung der
versprochenen Unterstützung für NPOs
<https://igkultur.at/artikel/coronakrise-bundesregierung-bei-haertefallfonds-fuer-gemeinnuetzigen-sektor-saeumig>
eingefordert. Vizekanzler Werner Kogler versicherte nun
<https://igkultur.at/covid-19/analysen-stellungnahmen/zusatzinformationen/transkript-der-pressekonferenz-aktuelles-und>,
dass mit „Hochdruck“ in Verhandlungen mit dem Finanzministerium daran
gearbeitet werde, dass der „größte Teil“ der nun anfallenden Kosten von
Non-Profit-Organisationen ersetzt wird – „diese Sicherheit wolle er
mitgeben“. Wann es soweit ist, blieb weiterhin offen.
_Härtefall-Fonds der WKO:_
Ab heute, 12.00 Uhr, können EPUs, neue Selbständige, freie
Dienstnehmer*innen und Kleinstunternehmen Anträge zur Phase 2 des
Härtefall-Fonds bei der WKO
<https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html> stellen. Die
Unterstützungen für Einnahmenausfälle ist mit max. EUR 2.000,- pro Monat
gedeckelt und erfolgt für max. 3 Monate (insgesamt somit max. Zuschuss
von EUR 6.000,-). Zu begrüßen ist die grundsätzliche Ausweitung der
Zugangsberechtigten (Entfall der Einkommensuntergrenze;
Mehrfachversicherungen und Nebeneinkünfte sind nun kein
Ausschlussgrund). Problematisch erscheint, dass die Berechnung nur
bedingt auf die Einkommensrealitäten von Kunst- und Kulturschaffenden
Rücksicht nimmt, wie wir in einer Stellungnahme des Kulturrat
<https://igkultur.at/covid-19/analysen-stellungnahmen/wie-weiter-mit-corona-unterstuetzungsfonds>
darlegen.
Die Antragstellung hat jeweils monatlich zu erfolgen. Die Förderhöhe
berechnet sich automatisch auf Basis des geschätzten
Nettoeinkommenentgangs im Vergleich zum Referenzzeitraum des letzten
verfügbaren Einkommensteuerbescheids (jeweiliges Monat oder 1/3 des
Referenz-Quartals) bzw. alternativ der drei letzten verfügbaren
Bescheide. Ein Einkommensteuerbescheid mit positiven Einkünften seit
2015 ist somit Voraussetzung – davon ausgenommen sind Neugründer*innen,
diese erhalten bis zu EUR 500,- / Monat. Da die Details kontinuierlich
präzisiert werden, empfiehlt sich ein Blick auf die FAQs der WKO zu
Phase 2 des Härtefall-Fonds
<https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html>.
_COVID-19 Fonds des KSVF:_
An der Ausgestaltung einer weiteren finanziellen Unterstützung (Phase 2)
durch den COVID-19 Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF)
wird noch gearbeitet. Details sind bislang nicht bekannt, seitens des
Kulturrats sind wir im intensiven Austausch dazu mit den zuständigen
Stellen. Einreichungen zu Unterstützung für Phase 1 des Covid-19 Fonds
(EUR 500,- bzw. EUR 1.000,- an Soforthilfe) sind jedenfalls weiterhin
möglich. Wichtige Präzisierung der letzten Tage: Als Nachweis der
künstlerischen Tätigkeit ist den Anträgen (sofern Antragsteller*innen
noch keine Unterstützung durch den KSVF erhalten) unbedingt ein
Lebenslauf beizulegen! Details dazu hier
<https://www.ksvf.at/corona-FAQ-Phase-1.html>.
_Kurzarbeit:_
Die rückwirkende Beantragung von Kurzarbeit-Beihilfe für ab Anfang März
war nur bis 20. April möglich. Ab 21.4.2020, kann Kurzarbeit nur für
Zeiträume ab frühestens 1.4.2020 beantragt werden. Information des AMS
zur COVID-19 Kurzarbeit
<https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit>.
_Prämien / Bonuszahlungen für Mitarbeiter*innen:_
Prämien bzw. Bonuszahlungen für Mitarbeiter*innen, die angesichts der
Corona-Krise „außergewöhnliches leisten“, sind bis maximal EUR 3.000,-
steuerfrei (und auch sozialversicherungsfrei). Dies gilt aber nur, wenn
es sich um eine nachweisbare Mehrbelastung im Zusammenhang mit der
Corona-Krise handelt, wie etwa für Bedienstete in Supermärkten. Die
rechtliche Grundlage dazu findet sich im 3. COVID-19-Gesetz
<https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_23/BGBLA_2020_I_23.html>:
„Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich
geleistet werden, sind im Kalenderjahr 2020 bis 3.000 Euro steuerfrei.
Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich
zu diesem Zweck geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt
wurden.“
Laufend aktualisieren und erweitern wir alle unsere Informationsseiten.
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** KünstlerInnen sind gut beraten | 2020 | nächster Termin 15. Mai 2020 *
Trotz Corona Krise bieten wir euch am 15. Mai um 15 Uhr einen
Online-Steuerworkshop. Das Bundesministerium für Finanzen hat
Sofortmaßnahmen zu Einkommens- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen
sowie zur Abgabeneinhebung
<https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:a1282965-474e-49f0-a556-c438e1b3afc5/Steuerliche%20Sonderregelungen%20betreffend%20Coronavirus.pdf>
für 2020 bekannt gegeben. Damit sollen Liquiditätsengpässe vermieden und
Zahlungsverzögerungen vorgebeugt werden. Für konkrete steuerliche Fragen
steht euch bei dem Workshop eine Steuerberaterin zur Verfügung.
Achtung: Anmeldungen BITTE mit kurzer Darstellung der Fragestellung
(Stichworte) und Angabe einer Telefonnummer bis 5.Mai 2020 an
office.igkultur at mur.at <mailto:office.igkultur at mur.at>. Die
Teilnehmerzahl ist diesmal auf *max. 10 Personen begrenzt*, damit
genügend Zeit für die Fragen bleibt. Wir bitten um verbindliche
Anmeldung und bei Verhinderung um rechtzeitige Absage des Termins.
Für alle die kurzfristig ein direktes Gespräch mit uns suchen gibt es
nach wie vor den *KulturMontag*. Jeden Montag zwischen *11-13 Uhr*
stehen wir für euch per Jitsi- Videochat, Telefon oder Email zur
Verfügung. Meldet euch per Telefon 0681/ 104 295 07 oder per
E-Mail:office.igkultur at mur.at <mailto:office.igkultur at mur.at> und wir
schicken euch einen Videochatlink. Mehr dazu hier.
<https://igkultur.at/artikel/kostenlose-covid-19-rechts-undoder-steuerberatung-fuer-kuenstlerinnen-und-kulturvereine-der>
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** Corona Familienhärteausgleich | BMAFJ*
Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend stellt 30 Millionen
Euro aus dem Familienlastenausgleichsfonds für den
Corona-Familienhärteausgleich
<https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html>
zur Verfügung. Ziel der Zuwendungen gem.§ 38a Abs. 5 FLAG
<https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1967/376/P38a/NOR12095430> ist es,
Familien mit Kindern rasch und unbürokratisch eine finanzielle
Unterstützung zur Bewältigung von Mehraufwendungen bzw.
Einkommensausfällen aufgrund der Pandemiefolgen zu gewähren.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist, dass mindestens für ein im
Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Stichtag
für den
Bezug von Familienbeihilfe ist der 28. Februar 2020. Zuwendungen können
gewährt werden an Familien mit Hauptwohnsitz in Österreich, wenn mit
Stichtag 28. Februar 2020 mindestens ein im gemeinsamen Haushalt
lebender Elternteil beschäftigt war, aufgrund der Corona-Krise seinen
Arbeitsplatz verloren hat und arbeitslos oder in Corona-Kurzarbeit
gemeldet wurde oder in eine finanzielle Notsituation geraten ist und zum
förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKO
zählt. Zuwendungen sind in Form von nicht rückzahlbaren Zuwendungen zu
gewähren.
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** Lese Tipp: Kurt Palm, Land ohne Kultur: Schön brav bedanken*
"Kunst kostet Geld, und Geld ist teuer." Das hat schon vor fast hundert
Jahren Bertold Brecht festgestellt, doch wie uns Kurt Palm aufweist gibt
es auch Bereiche, in denen Geld gar nicht teuer ist. Über die
Unterschiede bei Hilfsmaßnahmen, politische Präferenzen und notwendige
massive Aufstockungen der Hilfsfonds für den Kulturbereich könnt ihr
hier nachlesen
<https://www.derstandard.at/story/2000116992930/schoen-brav-bedanken>.
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* Regelmäßige Kulturneuigkeiten findet ihr zudem auf unserer Facebook Seite:
*https://www.facebook.com/IG.Kultur.Steiermark/
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