[Igstmk-info] Newsletter | #14| 2020 COVID19-Maßnahmen

IG Kultur Steiermark office.igkultur at mur.at
Fri Apr 24 13:59:11 CEST 2020


/Mitgliedernewsletter der IG Kultur Steiermark - alle zwei Wochen mit 
aktuellen Neuigkeiten und Terminen aus dem Kunst- und Kulturbereich!/

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** Konjunkturpaket für Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur | 
Presseaussendung der IG Kultur Steiermark*

Die Arbeitsbedingungen im Kunst- und Kultursektor waren schon vor 
COVID-19 extrem prekär. Die Verlängerung des Veranstaltungsverbots bis 
(vorläufig) Ende Juni bzw. bis Ende August bedeutet für die meisten 
Künstler*innen, Kulturarbeiter*innen und Kulturvereine, dass sie sechs 
Monate keine Möglichkeit haben, in ihrem Beruf bzw. mit ihren 
Tätigkeiten Geld zu verdienen.

Auf Grund dieser Verlängerung fordert die IG Kultur Steiermark vom Land 
Steiermark und von der Stadt Graz ein Konjunkturpaket für Kunst und 
Kultur zu entwickeln. Einige Bundesländer (Tirol 
<https://www.tki.at/19/veranstaltung/coronavirus/unterstuetzungsmoeglichkeiten/>, 
Vorarlberg <https://presse.vorarlberg.at/land/dist/vlk-61397.html>, Wien 
<https://www.igkulturwien.net/news/singlenews/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=414&cHash=1de78f3952e2c83ccb37c66aea4c894e>) 
haben dafür bereits etablierte Förderinstrumente – Arbeitsstipendien, 
Atelierförderungen und Kunstankäufe – eingesetzt, um Künstler*innen in 
ihrer Lebens- und Arbeitssituation in der COVID-19 Krise zu unterstützen 
und die allgemeine künstlerische und kulturelle Entwicklung am Laufen zu 
halten. Die Länder Tirol 
<https://www.tki.at/19/veranstaltung/coronavirus/unterstuetzungsmoeglichkeiten/> 
und Oberösterreich 
<https://kupf.at/presseaussendungen/kupf-ooe-begruesst-kulturhaertefonds-des-landes-oo/> 
bereiten darüber hinaus Soforthilfefonds für Kulturbetriebe vor, die die 
Hilfsmaßnahmen des Bundes ergänzen sollen.

Die Förderstruktur des Landes Steiermark und der Stadt Graz erlaubt bzw. 
erzwingt die Verschiebung von Veranstaltungen auf einen späteren 
Zeitpunkt. Doch wenn alle entfallenen Veranstaltungen im Herbst 
2020/Frühjahr 2021 nachgeholt werden sollen, birgt dies die Gefahr eines 
"Kollapses der Veranstaltungslandschaft". Um diesen Kollaps zu vermeiden 
fordert die IG Kultur Steiermark eine "Weniger ist Mehr"-Strategie. 
Gerade jetzt bietet sich eine gute Möglichkeit, die seit langem 
geforderten Fair Pay Maßnahmen endlich umzusetzen. Also im Rahmen 
bestehender Fördersummen weniger Veranstaltungen durchzuführen, dafür 
die Honorare und Löhne den FairPay Richtlinien anzupassen und damit die 
dringend notwendige Existenzgrundlage für eine nachhaltige Kulturarbeit 
zu schaffen.

Mehr dazu. 
<http://igkultur.at/artikel/konjunkturpaket-fuer-nachhaltigkeit-kunst-und-kultur>

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** Veranstaltungsverbot bis Ende Juni*

Vergangenen Freitag fand die erste Pressekonferenz 
<https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-Spezial-zum-Coronavirus/13891307/ZIB-Spezial/14048577> 
spezifisch zu Kunst und Kultur angesichts der Corona-Krise mit 
Vizekanzler Werner Kogler und Kulturstaatssekretärin Ulrike Lunacek 
statt. Im Fokus stand die Präsentation eines möglichen Fahrplans zu 
schrittweisen Lockerungen für den Kulturbereich. Dabei wurden folgende 
Eckpunkte skizziert:

· bis 30. Juni 2020 sind Veranstaltungen weiterhin gänzlich untersagt; 
Mitte Mai soll entschieden werden, welche Veranstaltungen ab 1. Juli 
wieder möglich sind. Fix ist, dass Großveranstaltungen bis 31. August 
2020 verboten sein werden, etwa Musikfestivals und Stadtfeste bzw. alle 
Veranstaltungen, bei denen „viele Menschen eng zusammen stehen“.

· Klarstellung, dass die Lockerungen für kleine Betriebsstätten des 
Handels seit 14. April auch für den Kulturbereich gelten, konkret etwa 
kleine Buchläden, gewerbliche Galerien, Werkstätten und Ateliers, Ton- 
und Fotostudios, Tätigkeiten der Forschung, Archivierung und 
Restaurierung, sofern die Schutzbestimmungen eingehalten werden können;

· ab Mitte Mai (das genaue Datum sowie die Voraussetzungen werden noch 
per Verordnung definiert), sollen Museen und andere „Orte der 
Präsentation von Kunst und Kultur“, wie Ausstellungsräume, Archive, 
Bibliotheken und Büchereien, wieder öffnen dürfen;

· ab 18. Mai sollen Einzeltrainings und Einzelproben zum Erhalt der 
künstlerischen Fertigkeiten wieder zulässig sein, etwa Sprech-, Gesangs- 
oder Tanztrainings – unter bestimmten Bedingungen;

· ab 1. Juni sollen Proben im darstellenden Bereich, wie Theater und 
Musik, im professionellen Bereich wieder möglich sein, sofern die 
erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden können. Dies gilt 
explizit nicht für den Hobby- bzw. Amateurbereich.

Detailinformationen zu diesem Fahrplan, soweit auf Basis der aktuellen 
Informationen möglich, findet ihr in unseren aktualisierten FAQs zum 
Veranstaltungsverbot 
<https://igkultur.at/artikel/faq-corona-virus-veranstaltungsverbot>. Wir 
hoffen, zu diesen Ankündigungen bald schriftliche Informationen und 
rechtliche Grundlagen zu erhalten, um verlässliche Auskünfte erteilen zu 
können. Angesichts der zahlreichen Nachfragen, stellen wir hier ein 
Transkript der Pressekonferenz zur Verfügung 
<https://igkultur.at/covid-19/analysen-stellungnahmen/zusatzinformationen/transkript-der-pressekonferenz-aktuelles-und>.

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** Unterstützungsmöglichkeiten*

Eine Übersicht über *bestehende regionale Unterstützungsmöglichkeiten* 
haben wir hier 
<https://igkultur.at/artikel/aktuelle-informationen-fuer-kunst-und-kulturschaffende-der-steiermark?bundesland=steiermark> 
zusammengestellt.

_*NEU: *_Der Gemeinderat hat den Beschluss zur Änderung der Auszahlungs- 
und Abrechnungstermine der mehrjährigen Förderungen in der 
Gemeinderatssitzung am 23.April 2020 gefasst. Herr Stadtrat Günther 
Riegler hat alle Fördervertragsnehmer*innen in einem Schreiben über die 
vorübergehenden Richtlinien 
<http://igkultur.at/sites/default/files/news/downloads/2020-04-24/Schreiben%20Stadtrat%20Riegler%20_%20F%C3%B6rdernehmerinnen%20und%20F%C3%B6rdernehmer.pdf> 
anlässlich der COVID 19 Pandemie zur Vorgehensweise bei bereits 
gewährten Förderungen informiert.

_Gemeinnützige Vereine:___
Sechs Wochen sind vergangen, seit das Veranstaltungsverbot beschlossen 
wurde. Gemeinnützige Kulturvereine warten bis heute vergeblich auf die 
gesetzlich beschlossene Soforthilfe 
<https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_16/BGBLA_2020_I_16.html>, 
die Härtefalle von Non-Profit-Organisationen in Folge von COVID-19 durch 
Finanzzuschüsse abfedern soll. Von den beschlossenen Instrumenten wie 
dem Härtefall-Fonds in der WKO 
<https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html> oder den AWS 
Überbrückungsgarantien für Kredite 
<https://www.aws.at/aws-ueberbrueckungsgarantien> sind gemeinnützige 
Vereine (bislang) explizit ausgeschlossen. Bereits vor Wochen haben wir 
gemeinsam mit anderen Dachverbänden die rasche Umsetzung der 
versprochenen Unterstützung für NPOs 
<https://igkultur.at/artikel/coronakrise-bundesregierung-bei-haertefallfonds-fuer-gemeinnuetzigen-sektor-saeumig> 
eingefordert. Vizekanzler Werner Kogler versicherte nun 
<https://igkultur.at/covid-19/analysen-stellungnahmen/zusatzinformationen/transkript-der-pressekonferenz-aktuelles-und>, 
dass mit „Hochdruck“ in Verhandlungen mit dem Finanzministerium daran 
gearbeitet werde, dass der „größte Teil“ der nun anfallenden Kosten von 
Non-Profit-Organisationen ersetzt wird – „diese Sicherheit wolle er 
mitgeben“. Wann es soweit ist, blieb weiterhin offen.

_Härtefall-Fonds der WKO:_
Ab heute, 12.00 Uhr, können EPUs, neue Selbständige, freie 
Dienstnehmer*innen und Kleinstunternehmen Anträge zur Phase 2 des 
Härtefall-Fonds bei der WKO 
<https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html> stellen. Die 
Unterstützungen für Einnahmenausfälle ist mit max. EUR 2.000,- pro Monat 
gedeckelt und erfolgt für max. 3 Monate (insgesamt somit max. Zuschuss 
von EUR 6.000,-). Zu begrüßen ist die grundsätzliche Ausweitung der 
Zugangsberechtigten (Entfall der Einkommensuntergrenze; 
Mehrfachversicherungen und Nebeneinkünfte sind nun kein 
Ausschlussgrund). Problematisch erscheint, dass die Berechnung nur 
bedingt auf die Einkommensrealitäten von Kunst- und Kulturschaffenden 
Rücksicht nimmt, wie wir in einer Stellungnahme des Kulturrat 
<https://igkultur.at/covid-19/analysen-stellungnahmen/wie-weiter-mit-corona-unterstuetzungsfonds> 
darlegen.
Die Antragstellung hat jeweils monatlich zu erfolgen. Die Förderhöhe 
berechnet sich automatisch auf Basis des geschätzten 
Nettoeinkommenentgangs im Vergleich zum Referenzzeitraum des letzten 
verfügbaren Einkommensteuerbescheids (jeweiliges Monat oder 1/3 des 
Referenz-Quartals) bzw. alternativ der drei letzten verfügbaren 
Bescheide. Ein Einkommensteuerbescheid mit positiven Einkünften seit 
2015 ist somit Voraussetzung – davon ausgenommen sind Neugründer*innen, 
diese erhalten bis zu EUR 500,- / Monat. Da die Details kontinuierlich 
präzisiert werden, empfiehlt sich ein Blick auf die FAQs der WKO zu 
Phase 2 des Härtefall-Fonds 
<https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html>.

_COVID-19 Fonds des KSVF:_
An der Ausgestaltung einer weiteren finanziellen Unterstützung (Phase 2) 
durch den COVID-19 Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) 
wird noch gearbeitet. Details sind bislang nicht bekannt, seitens des 
Kulturrats sind wir im intensiven Austausch dazu mit den zuständigen 
Stellen. Einreichungen zu Unterstützung für Phase 1 des Covid-19 Fonds 
(EUR 500,- bzw. EUR 1.000,- an Soforthilfe) sind jedenfalls weiterhin 
möglich. Wichtige Präzisierung der letzten Tage: Als Nachweis der 
künstlerischen Tätigkeit ist den Anträgen (sofern Antragsteller*innen 
noch keine Unterstützung durch den KSVF erhalten) unbedingt ein 
Lebenslauf beizulegen! Details dazu hier 
<https://www.ksvf.at/corona-FAQ-Phase-1.html>.

_Kurzarbeit:_
Die rückwirkende Beantragung von Kurzarbeit-Beihilfe für ab Anfang März 
war nur bis 20. April möglich. Ab 21.4.2020, kann Kurzarbeit nur für 
Zeiträume ab frühestens 1.4.2020 beantragt werden. Information des AMS 
zur COVID-19 Kurzarbeit 
<https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit>. 


_Prämien / Bonuszahlungen für Mitarbeiter*innen:_
Prämien bzw. Bonuszahlungen für Mitarbeiter*innen, die angesichts der 
Corona-Krise „außergewöhnliches leisten“, sind bis maximal EUR 3.000,- 
steuerfrei (und auch sozialversicherungsfrei). Dies gilt aber nur, wenn 
es sich um eine nachweisbare Mehrbelastung im Zusammenhang mit der 
Corona-Krise handelt, wie etwa für Bedienstete in Supermärkten. Die 
rechtliche Grundlage dazu findet sich im 3. COVID-19-Gesetz 
<https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_23/BGBLA_2020_I_23.html>: 
„Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich 
geleistet werden, sind im Kalenderjahr 2020 bis 3.000 Euro steuerfrei. 
Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich 
zu diesem Zweck geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt 
wurden.“

Laufend aktualisieren und erweitern wir alle unsere Informationsseiten.

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** KünstlerInnen sind gut beraten | 2020 | nächster Termin 15. Mai 2020 *

Trotz Corona Krise bieten wir euch am 15. Mai um 15 Uhr einen 
Online-Steuerworkshop. Das Bundesministerium für Finanzen hat 
Sofortmaßnahmen zu Einkommens- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen 
sowie zur Abgabeneinhebung 
<https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:a1282965-474e-49f0-a556-c438e1b3afc5/Steuerliche%20Sonderregelungen%20betreffend%20Coronavirus.pdf> 
für 2020 bekannt gegeben. Damit sollen Liquiditätsengpässe vermieden und 
Zahlungsverzögerungen vorgebeugt werden. Für konkrete steuerliche Fragen 
steht euch bei dem Workshop eine Steuerberaterin zur Verfügung.
Achtung: Anmeldungen BITTE mit kurzer Darstellung der Fragestellung 
(Stichworte) und Angabe einer Telefonnummer bis 5.Mai 2020 an 
office.igkultur at mur.at <mailto:office.igkultur at mur.at>. Die 
Teilnehmerzahl ist diesmal auf *max. 10 Personen begrenzt*, damit 
genügend Zeit für die Fragen bleibt. Wir bitten um verbindliche 
Anmeldung und bei Verhinderung um rechtzeitige Absage des Termins.

Für alle die kurzfristig ein direktes Gespräch mit uns suchen gibt es 
nach wie vor den *KulturMontag*. Jeden Montag zwischen *11-13 Uhr* 
stehen wir für euch per Jitsi- Videochat, Telefon oder Email zur 
Verfügung. Meldet euch per Telefon 0681/ 104 295 07 oder per 
E-Mail:office.igkultur at mur.at <mailto:office.igkultur at mur.at> und wir 
schicken euch einen Videochatlink. Mehr dazu hier. 
<https://igkultur.at/artikel/kostenlose-covid-19-rechts-undoder-steuerberatung-fuer-kuenstlerinnen-und-kulturvereine-der>

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** Corona Familienhärteausgleich | BMAFJ*

Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend stellt 30 Millionen 
Euro aus dem Familienlastenausgleichsfonds für den 
Corona-Familienhärteausgleich 
<https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html> 
zur Verfügung. Ziel der Zuwendungen gem.§ 38a Abs. 5 FLAG 
<https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1967/376/P38a/NOR12095430> ist es, 
Familien mit Kindern rasch und unbürokratisch eine finanzielle 
Unterstützung zur Bewältigung von Mehraufwendungen bzw. 
Einkommensausfällen aufgrund der Pandemiefolgen zu gewähren. 
Voraussetzung für eine Zuwendung ist, dass mindestens für ein im 
Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Stichtag 
für den
Bezug von Familienbeihilfe ist der 28. Februar 2020. Zuwendungen können 
gewährt werden an Familien mit Hauptwohnsitz in Österreich, wenn mit 
Stichtag 28. Februar 2020 mindestens ein im gemeinsamen Haushalt 
lebender Elternteil beschäftigt war, aufgrund der Corona-Krise seinen 
Arbeitsplatz verloren hat und arbeitslos oder in Corona-Kurzarbeit 
gemeldet wurde oder in eine finanzielle Notsituation geraten ist und zum 
förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKO 
zählt. Zuwendungen sind in Form von nicht rückzahlbaren Zuwendungen zu 
gewähren.

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** Lese Tipp: Kurt Palm, Land ohne Kultur: Schön brav bedanken*

"Kunst kostet Geld, und Geld ist teuer." Das hat schon vor fast hundert 
Jahren Bertold Brecht festgestellt, doch wie uns Kurt Palm aufweist gibt 
es auch Bereiche, in denen Geld gar nicht teuer ist. Über die 
Unterschiede bei Hilfsmaßnahmen, politische Präferenzen und notwendige 
massive Aufstockungen der Hilfsfonds für den Kulturbereich könnt ihr 
hier nachlesen 
<https://www.derstandard.at/story/2000116992930/schoen-brav-bedanken>.

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* Regelmäßige Kulturneuigkeiten findet ihr zudem auf unserer Facebook Seite:
*https://www.facebook.com/IG.Kultur.Steiermark/

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Mit besten Grüßen aus dem IG- (Home)Büro
Lidija


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