[Igstmk-info] Newsletter | #12| 2020 COVID19-Maßnahmen

IG Kultur Steiermark office.igkultur at mur.at
Fri Apr 10 12:45:47 CEST 2020


/Mitgliedernewsletter der IG Kultur Steiermark - alle zwei Wochen mit 
aktuellen Neuigkeiten und Terminen aus dem Kunst- und Kulturbereich!/

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* Veranstaltungsverbot bis Ende Juni: rasche Soforthilfen und 
Perspektiven gefordet *

Die Verlängerung des Veranstaltungsverbots bis (vorläufig) Ende Juni 
schafft für die Kulturszene mehr Planungssicherheit. Bis dahin werden 
über 5.000 weitere Veranstaltungen österreichweit abgesagt werden 
müssen. *Die bislang nur angekündigten Soforthilfen für Kulturvereine 
müssen nun rasch umgesetzt werden, Perspektiven zur Existenzsicherung in 
einem umfassenden Konjunkturpaket entwickelt werden.* Die angekündigte 
schrittweise Öffnung in Richtung „Normalbetrieb“ muss auch den 
Kulturbereich, jenseits des Veranstaltungsbetriebs, berücksichtigen. Aus 
Perspektive der IG Kultur Österreich ist eine schrittweise*Öffnung bzw. 
Nutzung der Infrastruktur von Kulturstätten durchwegs vorstellbar* – 
etwa für Probearbeiten, Ateliers und Studios, Galerien, etc. – sofern 
die Kulturstätten die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen 
gewährleisten und dies wirtschaftlich vertreten können. Die für die 
nächsten Tage angekündigte Pressekonferenz von Kulturstaatssekretärin 
Ulrike Lunacek sollte dazu Klarheit bringen. Weiter lesen. 
<https://igkultur.at/artikel/veranstaltungsverbot-bis-ende-juni-rasche-soforthilfen-und-perspektiven-gefordert>

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**Auswirkungen von COVID-19 auf unabhängige Kulturvereine in der 
Steiermark*

Ausgehend von den Ergebnissen der Datenerhebung 
<http://igkultur.at/artikel/datenerhebung-zur-lage-der-freien-kulturszene-gestartet> 
ist der *Bedarf an raschen Hilfszahlungen für die betroffenen 
Kulturvereine* offenkundig. Die IG Kultur Steiermark fordert, dass der 
*Härtefallfonds* des Bundes endlich auch für gemeinnützige 
Organisationen geöffnet wird und der *Nothilfefonds* zur raschen 
Abfederung der entstandenen Ausfälle und Mehrkosten freigegeben wird, 
sowie *weitere Hilfeleistungen* von Land Steiermark und Stadt Graz, um 
eine nachhaltige strukturelle Absicherung der Kulturvereine zu 
gewährleisten. Denn die *über Jahrzehnte aufgebaute Kulturinfrastruktur 
darf jetzt nicht zerstört werden*.Weiter lesen. 
<http://igkultur.at/artikel/auswirkungen-von-covid-19-auf-unabhaengige-kulturvereine-der-steiermark>

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** Unterstützungsmöglichkeiten*

Eine Auflistung der Maßnahmen auf Bundesebene findet ihr auf unserer 
Informationsseite zu bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten und 
Sonderregelungen für Kulturvereine, Künstler*innen und 
Kulturarbeiter*innen 
<https://igkultur.at/artikel/unterstuetzungsmoeglichkeiten-fuer-von-covid19-massnahmen-betroffene-kunst-und>.

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    *NEU: Corona-Hotline des Kulturministeriums*
    Das Kulturministerium (BMKÖS) hat eine Hotline für Kunst- und
    Kulturschaffende eingerichtet. Von Mo-Fr 9 bis 15 Uhr kann man unter
    +43 (1) 53 115 202 555 anrufen, ansonsten auch per Mail unter
    kunstkultur at bmkoes.gv.at <mailto:kunstkultur at bmkoes.gv.at> Fragen
    stellen.
    Auch wir stehen Euch natürlich weiterhin unterstützend zur Seite
    unter beratung at igkultur.at <mailto:beratung at igkultur.at> oder
    office.igkultur at mur.a <mailto:office.igkultur at mur.at>.

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    *NEU: Details zu Phase 2 des Härtefall-Fonds der WK**O**,
    Zugangsbarrieren fallen*
    Ab 16. März wird die Phase 2 starten, bei der bis zu EUR 2.000,-
    monatlich für drei Monate an Unterstützung möglich sind. Insgesamt
    sind somit max. EUR 6.000,- an Unterstützung möglich (Förderzuschuss
    aus Phase 1 wird Phase 2 angerechnet).
    Ein Erfolg ist, dass in Phase 2 die aktuellen Zugangsbarrieren aus
    Phase 1 fallen werden: *Verdienstuntergrenze,
    Mehrfachversicherungen, Nebenverdienste aus unselbständiger
    Beschäftigung,* sowie Aufnahme der selbständigen Tätigkeit erst ab
    1.1.2020 sollen keine Ausschlussgründe mehr sein. Kritisch sehen wir
    jedoch, dass der erste Referenzzeitraum für Verdienstentgänge der
    16.3.-15.4. ist, und somit die Veranstaltungsbeschränkungen ab 10.3.
    und deren Auswirkungen vor dem allgemeinen Versammlungsverbot ab
    16.3. keine Berücksichtigung finden könnten. Details befinden sich
    noch in Ausarbeitung. Erste Vorinformationen zur Phase 2 findet ihr
    hier
    <https://igkultur.at/artikel/unterstuetzungsmoeglichkeiten-fuer-von-covid19-massnahmen-betroffene-kunst-und%22%20%5Cl%20%22COVID19>.

    *Hinweis:* Künstler*innen und Kulturvermittler*innen, die die
    Zugangsvoraussetzungen der aktuell laufenden Phase1 im
    Härtefall-Fonds der WKO nicht erfüllen, können eine Soforthilfe beim
    COVID-19 Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds jetzt
    beantragen. Antworten auf die häufigsten Fragen dazu findet ihr hier
    <https://www.ksvf.at/corona-FAQ-Phase-1.html>.

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    *NEU: COVID-19 Kurzarbeit für Freie Dienstnehmer*innen und
    vereinfachtes Verfahren*
    Freie Dienstnehmer*innen sollen zukünftig (Stand: 3.4.2020) nun doch
    in Kurzarbeit aufgenommen werden können, wenn sie
    arbeitslosenversichert sind (über der Geringfügigkeitsgrenze
    verdienen) und „eine Normalarbeitszeit feststellbar ist”. Die
    genauen Regelungen dazu sind noch offen. Geringfügig Angestellte
    sind weiterhin ausgeschlossen.
    Für alle Fälle, in denen die GPA als Arbeitnehmer*innen-Vertretung
    (= für Angestellte in Kulturvereinen) die erforderliche
    Sozialpartnervereinbarung unterzeichnen muss, wurde österreichweit
    ein vereinfachtes Verfahren beschlossen: Die Unterlagen können
    direkt an die zuständige Geschäftsstelle des AMS übermittelt werden,
    ohne vorab an die GPA übermittelt werden zu müssen.

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    *NEU: COVID-19 Zuschüsse sind steuerfrei*
    Gesetzlich geregelt ist nun, dass Zuwendungen oder Zuschüsse zur
    Bewältigung der COVID-19 Krise von der Einkommenssteuer befreit
    sind, wie z.B. Zuschüsse aus dem Härtefall-Fonds der WKO oder des
    COVID-19 Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds.

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    *NEU: AUVA-Unfallversicherung gilt auch für Homeoffice*
    Viele von Euch werden so wie wir aktuell im Homeoffice arbeiten. Nun
    ist klargestellt, dass zumindest befristet für die Zeit der COVID-19
    Maßnahmen Unfälle, die sich im Homeoffice ereignen, auch als
    Arbeitsunfälle anzusehen
    <https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_0.a/1342628487257/home/unfallversicherungsschutz-im-home-office>
    sind. Wir empfehlen allgemein, nicht nur aus Versicherungsgründen,
    die Modalitäten für Arbeit im Home-Office schriftlich zu
    vereinbaren. Die TKI bietet dazu eine Vorlage
    <https://www.tki.at/fileadmin/dokumente/Downloads/Praxis_Kulturarbeit/Corona/Vereinbarung_Home-Office.docx>
    an. Einen Überblick über Tools, die euch die Arbeit im Homeoffice
    erleichtern, haben wir hier zusammengestellt
    <https://igkultur.at/artikel/home-office-tools-fuer-kunst-und-kultur>.

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    *NEU: „Corona Hilfs-Fonds“ Zuschüsse zu laufenden Fixkosten für
    Unternehmen*
    Ab 15. April können im Rahmen des sogn. „Corona Hilfs-Fonds“
    <https://www.wko.at/service/faq-corona-hilfs-fonds.html> Unternehmen
    nicht-rückzahlbare Zuschüsse zur Bestreitung der Fixkosten
    beantragen. Abhängig vom Umsatzausfall werden zwischen 25-75% der
    Fixkosten im Nachhinein (also erst nach Ende des Wirtschaftsjahres
    2020 durch Bestätigung von Steuerberater*in oder
    Wirtschaftsprüfer*in) ersetzt. Ferner können über den „Corona
    Hilfs-Fonds“ ab 8. April staatliche Garantien von bis zu 90% für
    Betriebsmittelkredite beantragt werden. Wir prüfen sobald die
    Förderrichtlinien vorliegen, ob dies auch für Kultureinrichtungen
    zugänglich sein wird. Nachdem für Non-Profit-Organisationen eine
    eigene Unterstützungsschienen ausgearbeitet wird, scheint dies für
    gemeinnützige Kulturvereine vorerst nicht geeignet.

Für alle Fragen in Bezug auf das Veranstaltungsverbot haben wir diese 
FAQs zum Veranstaltungsverbot 
<https://igkultur.at/artikel/faq-corona-virus-veranstaltungsverbot> 
ausgearbeitet.

Um die Suche nach regionaler Unterstützung zu erleichtern, haben wir 
alle relevanten aktuellen Informationen für Kunst- und Kulturschaffende 
in der Steiermark 
<https://www.igkultur.at/artikel/aktuelle-informationen-fuer-kunst-und-kulturschaffende-der-steiermark?bundesland=steiermark>zusammengefasst. 


*Laufend aktualisieren und erweitern wir alle unsere Informationsseiten. *

Wir laden alle *betroffenen Kulturvereine, Künstler*innen und 
Kulturarbeiter*innen *ein mit uns Kontakt aufzunehmen: 0681/ 104 295 07 
oder per E-Mail:office.igkultur at mur.at <mailto:office.igkultur at mur.at>

Eure Fragen und Feedback sind für uns gerade jetzt sehr wichtig, damit 
niemand zurück gelassen wird! Unsere kostenlosen Beratungen sind für 
alle regionalen Kunst- und Kulturschaffenden zugänglich 
<https://igkultur.at/artikel/kostenlose-covid-19-rechts-undoder-steuerberatung-fuer-kuenstlerinnen-und-kulturvereine-der>.

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** **Vereinsleben & Corona*

Auch in Corona-Zeiten steht das Vereinsleben nicht still. Damit Vereine 
weiterhin handlungsfähig bleiben, wurden nun Sonderbestimmungen 
erlassen, die virtuelle Mitgliederversammlungen und Sitzungen 
ermöglichen sowie bestimmte Fristen verlängern. Die wichtigsten 
Änderungen im Überblick. <http://igkultur.at/artikel/vereinsleben-corona>

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* Regelmäßige Kulturneuigkeiten findet ihr zudem auf unserer Facebook Seite:
*https://www.facebook.com/IG.Kultur.Steiermark/

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Mit besten Grüßen aus dem IG- (Home)Büro
Lidija


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Tel: 0681/104 295 07
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Facebook:https://www.facebook.com/IG.Kultur.Steiermark  

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