//rfc/ IDEE RFC0007 MUR.AT Benutzungsordnung

Helene Zand zand at mur.at
Wed Dec 20 13:56:35 CET 2000


hallo hier meine ergängzungen und kommentare

Diese Benutzerordnung wurde auf Anregung des Vorstandes erstellt.
Grundlage dafür sind die Satzung des TUGnet [1] und die TU-Graz ZID
Benutzerordnung [2].

>     Folgende Probleme ergeben sich, bzw sind mir noch unklar:
>     - Inwieweit soll dieser RFC als Ergänzung für das RFC0001 dienen?
>     - Begriffsbestimmungen für: Benutzer, Projekt, Knoten,
>       Mitglieder, Dritte, Dritt-Benutzer (eines Knotens),
>       explizite Benutzer = haftbare Mitglieder,
>       implizite Benutzer = Benutzer des MUR.AT Netzwerkes
>     - Trennung von ordentlichen Vereinsmitgliedern, Projekt- bzw.
>       Knoten Verantwortlichen, Netzwerkbenutzern?
>     - Zugangsbeschränkungen, Knoten bzw. Projektverantwortlichkeit.

Zu diesen Fragen sollten wir m.M. nach einen eigenen RFC (update von
0000-Statuten) erstellen.

die statuten sind RFC 0000: bitte korrigieren!!

> (2) Ordentliche Mitglieder von MUR.AT haben zur Erfüllung ihrer
> Aufgaben Anspruch auf die Benützung der Informatik-Einrichtungen und
> die Dienste des MUR.AT-Netzes.

nur ordentliche Mitglieder??, laut statuten sind das die knotenbetreiber:
sollte das nicht auf  die außerordentlichen ausgeweitet werden.

> (3) Nach Maßgabe vorhandener Kapazität sowie der getroffenen
> Vereinbarungen können auch andere gemeinnützige Kunstnetzwerke sowie
> deren Einrichtungen Informatik-Einrichtungen und Dienste des MUR.AT
> Netzwerkes in Anspruch nehmen. Siehe Abs. 6 (3).

was ist mit andere Kunstnetzwerke gemeint?? weitere ?

> (wer entscheidet? Vorstand oder Knoten?)

Ich würde sagen der Knoten, der dann den Vorstand informiert? unter
berücksichtigung, dass
kommerzielle nutzung untersagt ist (AGB 0002)

> (2) Für die in Abs. 1 Abs. 2 genannten Benutzerinnen und Benutzer besteht
> im Allgemeinen keine Zahlungsverpflichtung. MUR.AT kann jedoch für
> bestimmte Dienstleistungen ein kostendeckendes Entgelt verrechnen. Die
> Höhe der Kostenersätze ist in geeigneter Form bekannt zu machen. Die
> Verrechnung erfolgt innerbetrieblich auf die jeweiligen Kostenstellen
> von MUR.AT.

Sollten wir hier nicht auf die Möglichkeit der Einhebung eines
Mitgliedsbeitrages hinweisen.


> (4) Zum Zwecke der Datensicherung gegen Katastrophenfälle oder der
> Archivierung können Datenträger auch außerhalb der Sicherheitszonen in
> sowohl baulich als auch technisch gesicherten Bereichen gelagert
> werden.

wird nicht ganz möglich sein.

lg
helene




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