//rfc/ IDEE RFC0007 MUR.AT Benutzungsordnung

Reini Urban rurban at sbox.tu-graz.ac.at
Wed Dec 20 16:49:20 CET 2000


ich überarbeite gerade meine fassung, die ich heute oder morgen 
noch poste. (habe gerade weihnachtsfeier)

hier nur die beantwortung deiner fragen:

Helene Zand schrieb:
> > (2) Ordentliche Mitglieder von MUR.AT haben zur Erfüllung ihrer
> > Aufgaben Anspruch auf die Benützung der Informatik-Einrichtungen und
> > die Dienste des MUR.AT-Netzes.
> 
> nur ordentliche Mitglieder??, laut statuten sind das die knotenbetreiber:
> sollte das nicht auf  die außerordentlichen ausgeweitet werden.

(3) Außerordentliche Mitglieder von MUR.AT sind Mitglieder der
Knotenbetreiber, sind gegenüber den Knotenbetreibern verantwortlich,
und die Knotenbetreiber sind für ihre Mitglieder gegenüber MUR.AT
verantwortlich. Wenn mit dem Knotenbetreiber nicht gesondert
vereinbart, gelten für außerordentliche Mitglieder die selben
Pflichten wie für ordentliche Mitglieder. Die Abänderung von Rechten
und Pflichten gegenüber außerordentliche Mitgliedern von MUR.AT bedarf
einer gesonderten Genehmigung des Vorstandes.
> 
> > (3) Nach Maßgabe vorhandener Kapazität sowie der getroffenen
> > Vereinbarungen können auch andere gemeinnützige Kunstnetzwerke sowie
> > deren Einrichtungen Informatik-Einrichtungen und Dienste des MUR.AT
> > Netzwerkes in Anspruch nehmen. Siehe Abs. 6 (3).
> 
> was ist mit andere Kunstnetzwerke gemeint?? weitere ?

beliebige, die in das MUR.AT netzwerk entweder nur temporär oder
als Knotenbetreiber, also Mitglieder, aufgenommen werden.
auch parallele netzwerke sollten von unseren resourcen bei bedarf 
gebrauch machen dürfen, wie wir auch bei anderen parallelen netzwerken
evtl was haben wollen. (zb div. veranstaltungen wie ars electronica, st.
herbst, diagonale, ...)

> > (2) Für die in Abs. 1 Abs. 2 genannten Benutzerinnen und Benutzer besteht
> > im Allgemeinen keine Zahlungsverpflichtung. MUR.AT kann jedoch für
> > bestimmte Dienstleistungen ein kostendeckendes Entgelt verrechnen. Die
> > Höhe der Kostenersätze ist in geeigneter Form bekannt zu machen. Die
> > Verrechnung erfolgt innerbetrieblich auf die jeweiligen Kostenstellen
> > von MUR.AT.
> 
> Sollten wir hier nicht auf die Möglichkeit der Einhebung eines
> Mitgliedsbeitrages hinweisen.

... zu machen. Die Verrechnung erfolgt innerbetrieblich auf die jeweiligen
Kostenstellen von MUR.AT. Ebenso wird auf die Möglichkeit der
Einhebung eines Mitgliedbetrages hingewiesen.

> > (4) Zum Zwecke der Datensicherung gegen Katastrophenfälle oder der
> > Archivierung können Datenträger auch außerhalb der Sicherheitszonen in
> > sowohl baulich als auch technisch gesicherten Bereichen gelagert
> > werden.
> 
> wird nicht ganz möglich sein.

es steht ja nur "können". das dient lediglich zur erfüllung des DSG.
de facto haben wir ja keine sicherheitszone, oder?
-- 
Reini Urban




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