*RH-92.6* Anmerkung zum Artikel im Standard am 2. Juli 02

Schober Harald ETG harald.schober at vatechetg.at
Fri Jul 5 10:39:50 CEST 2002


S . g. Redaktion!
Liebe Helsinkis!
Der Artikel aus Standard online vom  2.  Juli   Freie Radios im Gegenwind
hat mich auf- 
 bzw. wachgerüttelt und ich möchte gerne eine Diskussion in Gang setzen.
 
Art. 10 Abs. 1 EMRK: "Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung.
Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang
und zur Mitteilung von Nachrichten und Ideen ohne Eingriffe öffentlicher
Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein. [. . .]" 
Wie leicht ersichtlich, soll die Meinungsäußerungsfreiheit jedermann
zukommen. Art. 10 Abs. 1 EMRK schränkt sie weder auf Staatsbürger noch auf
Volljährige, weder auf Reiche noch auf politisch Mächtige ein. Wegen der
Besonderheiten des Rundfunks hat der Staat jedoch bei der Beschränkung
dieser Freiheit großen Spielraum. Nach Art. 10 Abs. 1 Satz 3 EMRK können
Rundfunkunternehmen einem Genehmigungsverfahren unterworfen werden. Eine
vollständige Negation der Freiheit, Informationen und Meinungen mittels
Rundfunk zu verbreiten, kann darauf nicht gestützt werden. 
 
Eine  Beschränkung dieser Freiheit durch den Staat ist sicher abzulehnen.
Inwieweit ist die Beschränkung dieser Freiheit durch die Redaktion eines
Freien Radios gerechtfertigt?
 

Die Grundidee war, jedem/r, der/die Sendungsbewusstsein verspürt, Radio
machen zu lassen. 


Diese Idee erscheint mir sehr wertvoll. 



Das Programm freier Radios .... trägt so zur Schaffung einer
Diskursplattform bei, die sonst nur in Printmedien zu finden ist. 


Inwiefern kann es verkehrt sein, das Recht von Ungeborenen auf Leben  zur
Diskussion zu stellen, wie es beispielsweise durch die letzte Sendung  aus
der  Serie  "Licht auf den Schatten"   im Februar  geschehen ist?  Sollte es
nicht gerechtfertigt sein  eine Diskussion über  jedes Thema zu entfachen.
Wem unsere Argumentation störte, hätte ja in einer Sendung dagegen
argumentieren können - und die geschätzten Zuhörer von Radio Helsiniki
auffordern können sich eine eigene Meinung zu bilden. Radio könnte dadurch
sehr lebendig werden. Es könnte dadurch erreicht werden Zuhörer nicht nur
zum passiven Zuhören sondern zum aktiven Nachdenken anzuregen. 



Auch Musik, die nicht von Mehrheiten gehört wird, bekommt eine Chance. 


Wir spielten in  unseren 13 ausgestrahlten Sendungen oftmals Musik  aus den
USA, Süd-Afrika, Deutschland und auch aus Österreich die vorher noch nie im
Rundfunk in Österreich zu hören war. 



Freie Radios erweitern das thematische Angebot an Hörfunksendungen in
Österreich beträchtlich. 


Wurde durch die unterschiedlichen Themen aus unserer Serie "Licht auf den
Schatten" die österreichische Hörfunklandschaft nicht bereichert? 



Freie Radios bilden einen wichtigen Teil der Zivilgesellschaft, jenes
staatsfernen Teils der Gesellschaft, der auf freiwilligem Engagement der
BürgerInnen beruht und wichtige, aber nicht marktfähige Dienste anbietet. 


Alle unsere freiwillig Mitwirkenden zeigten großes Engagement und allen
wurde bewußt wie viel Arbeit und Anstrengung erforderlich ist um eine
"hörbare" und interessante Sendung zu gestalten. 



Ich würde mich über allfällige Reaktionen und Diskussionsbeiträge freuen und
verbleibe mit freundlichen Grüßen 


Harald Schober 


 





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