[Igstmk-info] Newsletter | #7| 2020 COVID19-Maßnahmen

IG Kultur Steiermark office.igkultur at mur.at
Fri Mar 20 22:48:48 CET 2020


/Mitgliedernewsletter der IG Kultur Steiermark - alle zwei Wochen mit 
aktuellen Neuigkeiten und Terminen aus dem Kunst- und Kulturbereich!/


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** Datenerhebung: Einnahmenausfälle von Kulturvereinen in Folge des 
Corona-Virus*

Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Verbreitung des 
Covid19-Virus wirken sich stark auf die freie Kulturszene und ihre 
Einrichtungen aus. Mit dieser Umfrage 
<https://igkultur.at/artikel/datenerhebung-einnahmenausfaelle-von-kulturvereinen-folge-des-corona-virus?fbclid=IwAR0-4d3YWPuIKtsCLPErA5Z5DmbKHwwgLtYsVK89_H6Ze-ZreOV7suVbRC8>möchten 
wir Informationen über die Höhe der drohenden Einnahmenausfälle und 
dessen Auswirkungen auf unabhängige Kultureinrichtungen und -initiativen 
erfassen. Dies soll eine erste Grundlage bilden, um monetäre Hilfsmittel 
bemessen zu können. Zur Datenerhebung 
<https://www.survio.com/survey/d/coronavirus-kulturvereine>.

*Bitte, macht mit! Wir brauchen euer Feedback bis 26.März!*

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** Aktuelle Informationen für Kunst- und Kulturfördernehmerinnen und 
Fördernehmer ***| Land Steiermark**
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Gestern, 19.3.2020, hat die Steiermärkische Landesregierung einstimmig 
einen Erlass beschlossen, der Flexibilität und Klarheit für die 
zahlreichen Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer des Landes 
Steiermark bringt. Die Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport hat heute ein 
Info-Blatt verfasst, in dem die wichtigsten Punkte zusammengefasst sind. 
In Absprache mit der Abteilung 9 leiten wir euch hier den Inhalt dieses 
Infoblattes weiter:

"Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Förderungsnehmerinnen und 
Förderungsnehmer!

Aufgrund der aktuellen Coronavirus/COVID-19-Krise hat die 
Steiermärkische Landesregierung einen Erlass beschlossen, der für alle 
Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer in den verschiedensten 
Bereichen und Sparten gilt.
Im Zuständigkeitsbereich von Landesrat Christopher Drexler, der 
Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport, betrifft das die 
Volkskulturförderungen, die Kultur- und Kunstförderungen, die 
Förderungen im Bereich Europa und Internationales sowie die 
Sportförderungen.
Im Erlass sind auf die Krise zugeschnittene temporäre Regelungen 
festgehalten, die die Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer 
entlasten sollen.

Für den Bereich Kunst und Kultur bedeutet das Folgendes:
*Ausbezahlte Förderungen*
Bedingt durch die Maßnahmen der Bundesregierung mussten zahlreiche 
Kunst- und Kulturveranstaltungen abgesagt werden. Doch jedes Projekt 
fordert eine organisatorische, inhaltliche und künstlerische 
Vorbereitung, die auch ihren Preis hat. Zudem kommen aktuell noch die 
unterschiedlichsten Abwicklungskosten in Form von Stornogebühren dazu. 
Das Land Steiermark hat nun beschlossen, die bereits ausbezahlten als 
auch die gewährten vertraglich abgeschlossenen Förderungen nicht zurück 
zu fordern, wenn die entstandenen Vorbereitungs- und Stornokosten 
entsprechend belegt und nachgewiesen werden können.
Was vom Land Steiermark nicht abgedeckt werden kann, sind durch diese 
Veranstaltungsabsagen bedingte entgangene Einnahmen.

*Verschiebung des Projektes - Verlängerung des Projektzeitraumes/NEUE 
Kunst- und Kulturprojekte 2021*
„Kunst und Kultur soll in ganzer Vielfalt wieder stattfinden!“ Unter 
diesem Credo werden geförderte Kunst- und Kulturprojekte, deren 
Umsetzung ob der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus noch fraglich 
ist, verlängert. Das bedeutet, dass der Projektzeitraum automatisch um 
eineinhalb Jahre verlängert wird. Damit wird den Kunst- und 
Kulturschaffenden die Möglichkeit gegeben, ihre Projekte auch zu einem 
späteren Zeitpunkt umzusetzen. Die Förderungsnehmerinnen und 
Förderungsnehmer bekommen eine entsprechende Vertragsergänzung von der 
Abteilung 9 zugesandt. Das betrifft über 200 Einzel- und Jahresprojekte 
der steirischen Kunst- und Kulturschaffenden. Die Förderungshöhe bleibt 
aber in jedem Fall gleich.

Selbstverständlich ist es möglich, trotz Verlängerung des 
Projektzeitraumes für ein NEUES Projekt oder eine Jahresförderung für 
2021 anzusuchen. Für alle Jahresförderungen 2021, für neue Projektideen 
und Programminhalte, gilt nach wie vor der 15. Oktober 2020 als 
Einreichtermin.
Bitte beachten Sie dabei, dass es zu keiner Doppelförderung von 
Projekten kommen darf. Werden Projekte oder einzelne Programminhalte aus 
dem Jahr 2020 verschoben, müssen diese auch über die Förderung für das 
Jahr 2020 finanziert und abgerechnet werden. Personal- und Fixkosten 
müssen in jedem Fall für das Jahr abgerechnet werden, in welchem sie 
anfallen und auch laut Förderungsvertrag als förderfähige Kosten 
vereinbart wurden. Zu diesen Details übermitteln wir Ihnen noch genauere 
Informationen im Rahmen der Vertragsergänzungen. Über Maßnahmen in Bezug 
auf die mehrjährigen Förderungsvereinbarungen wird Anfang kommender 
Woche informiert werden.

*Härtefonds für Freischaffende, EPU (Einzelpersonenunternehmen) und KMU 
(Klein- und Mittelunternehmen)*
Das Wirtschaftsministerium arbeitet gerade an einem Härtefonds, der 
speziell freischaffende Kunst und Kulturschaffende als auch 
Kleinunternehmen unterstützen soll. Nähere Infos dazu werden in den 
nächsten Tagen veröffentlicht. Link: https://www.bmdw.gv.at/

Auch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst und 
Sport stellt unterstützende Maßnahmen für die Kunst- und 
Kulturschaffenden bereit:
https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/Corona-Kunst-und-Kultur.html

*Information in eigener Sache – Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport*
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates Förderungen und 
Service geben ihr Bestes, um die von der Steiermärkischen 
Landesregierung beschlossenen Kunst- und Kulturförderungen und 
Sofortmaßnahmen so zeitnah wie möglich zu bearbeiten. Die 
Förderungsverträge und Vertragsergänzungen werden Ihnen ehestmöglich 
zugesandt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass auch wir uns in einer Ausnahmesituation 
mit behördlich verordnetem eingeschränktem Dienstbetrieb befinden. Wir 
bitten unsere Kunst- und Kulturschaffenden
dahingehend um Nachsicht und Verständnis!

Weitere Informationen finden Sie wie gewohnt auf 
www.kultur.steiermark.at <https://www.kultur.steiermark.at/>"
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In etwas abgewandelter Form findet ihr das Infoblatt auch hier 
<https://www.kultur.steiermark.at/cms/beitrag/12774120/150747600/>.**
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** Covid-19 Maßnahmen in Österreich treffen Kulturszene hart *

**Laufend aktualisieren und erweitern wir unsere

Informationsseite zu bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten und 
Sonderregelungen für Kulturvereine, Künstler*innen und 
Kulturarbeiter*innen 
<https://igkultur.at/artikel/unterstuetzungsmoeglichkeiten-fuer-von-covid19-massnahmen-betroffene-kunst-und>
und
FAQs zum Veranstaltungsverbot. 
<https://igkultur.at/artikel/faq-corona-virus-veranstaltungsverbot>

Und nicht vergessen, mit 
<https://igkultur.at/artikel/norefundforculture>#NoRefundForCulture 
<https://igkultur.at/artikel/norefundforculture> kann jede/r zur 
Kulturrettung aus der Quarantäne beitragen.

Wir laden alle *betroffenen Kulturvereine und Kulturarbeiter*innen *ein, 
bei Fragen Kontakt aufzunehmen:
*IGKÖ*: Tel.: 01/ 503 71 20 oder per E-Mail: beratung at igkultur.at 
<mailto:beratung at igkultur.at> oder

*IG Kultur Steiermark*: Tel.:0681/ 104 295 07 oder per E-Mail: 
office.igkultur at mur.at <mailto:office.igkultur at mur.at>

Bitte beachten Sie, dass ab 15.März die IGKÖ 
<https://igkultur.at/artikel/erreichbarkeit-ig-kultur-oesterreich> und 
die IG Kultur Steiermark nur im Home Office Betrieb laufen!

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* Regelmäßige Kulturneuigkeiten findet ihr zudem auf unserer *Facebook 
Seite*:
https://www.facebook.com/IG.Kultur.Steiermark/

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Mit besten Grüßen aus dem IG- (Home)Büro
Lidija


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Tel: 0681/104 295 07
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