[Igstmk-info] Newsletter | #7| 2020 COVID19-Maßnahmen
IG Kultur Steiermark
office.igkultur at mur.at
Fri Mar 20 22:48:48 CET 2020
/Mitgliedernewsletter der IG Kultur Steiermark - alle zwei Wochen mit
aktuellen Neuigkeiten und Terminen aus dem Kunst- und Kulturbereich!/
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** Datenerhebung: Einnahmenausfälle von Kulturvereinen in Folge des
Corona-Virus*
Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Verbreitung des
Covid19-Virus wirken sich stark auf die freie Kulturszene und ihre
Einrichtungen aus. Mit dieser Umfrage
<https://igkultur.at/artikel/datenerhebung-einnahmenausfaelle-von-kulturvereinen-folge-des-corona-virus?fbclid=IwAR0-4d3YWPuIKtsCLPErA5Z5DmbKHwwgLtYsVK89_H6Ze-ZreOV7suVbRC8>möchten
wir Informationen über die Höhe der drohenden Einnahmenausfälle und
dessen Auswirkungen auf unabhängige Kultureinrichtungen und -initiativen
erfassen. Dies soll eine erste Grundlage bilden, um monetäre Hilfsmittel
bemessen zu können. Zur Datenerhebung
<https://www.survio.com/survey/d/coronavirus-kulturvereine>.
*Bitte, macht mit! Wir brauchen euer Feedback bis 26.März!*
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** Aktuelle Informationen für Kunst- und Kulturfördernehmerinnen und
Fördernehmer ***| Land Steiermark**
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Gestern, 19.3.2020, hat die Steiermärkische Landesregierung einstimmig
einen Erlass beschlossen, der Flexibilität und Klarheit für die
zahlreichen Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer des Landes
Steiermark bringt. Die Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport hat heute ein
Info-Blatt verfasst, in dem die wichtigsten Punkte zusammengefasst sind.
In Absprache mit der Abteilung 9 leiten wir euch hier den Inhalt dieses
Infoblattes weiter:
"Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Förderungsnehmerinnen und
Förderungsnehmer!
Aufgrund der aktuellen Coronavirus/COVID-19-Krise hat die
Steiermärkische Landesregierung einen Erlass beschlossen, der für alle
Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer in den verschiedensten
Bereichen und Sparten gilt.
Im Zuständigkeitsbereich von Landesrat Christopher Drexler, der
Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport, betrifft das die
Volkskulturförderungen, die Kultur- und Kunstförderungen, die
Förderungen im Bereich Europa und Internationales sowie die
Sportförderungen.
Im Erlass sind auf die Krise zugeschnittene temporäre Regelungen
festgehalten, die die Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer
entlasten sollen.
Für den Bereich Kunst und Kultur bedeutet das Folgendes:
*Ausbezahlte Förderungen*
Bedingt durch die Maßnahmen der Bundesregierung mussten zahlreiche
Kunst- und Kulturveranstaltungen abgesagt werden. Doch jedes Projekt
fordert eine organisatorische, inhaltliche und künstlerische
Vorbereitung, die auch ihren Preis hat. Zudem kommen aktuell noch die
unterschiedlichsten Abwicklungskosten in Form von Stornogebühren dazu.
Das Land Steiermark hat nun beschlossen, die bereits ausbezahlten als
auch die gewährten vertraglich abgeschlossenen Förderungen nicht zurück
zu fordern, wenn die entstandenen Vorbereitungs- und Stornokosten
entsprechend belegt und nachgewiesen werden können.
Was vom Land Steiermark nicht abgedeckt werden kann, sind durch diese
Veranstaltungsabsagen bedingte entgangene Einnahmen.
*Verschiebung des Projektes - Verlängerung des Projektzeitraumes/NEUE
Kunst- und Kulturprojekte 2021*
„Kunst und Kultur soll in ganzer Vielfalt wieder stattfinden!“ Unter
diesem Credo werden geförderte Kunst- und Kulturprojekte, deren
Umsetzung ob der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus noch fraglich
ist, verlängert. Das bedeutet, dass der Projektzeitraum automatisch um
eineinhalb Jahre verlängert wird. Damit wird den Kunst- und
Kulturschaffenden die Möglichkeit gegeben, ihre Projekte auch zu einem
späteren Zeitpunkt umzusetzen. Die Förderungsnehmerinnen und
Förderungsnehmer bekommen eine entsprechende Vertragsergänzung von der
Abteilung 9 zugesandt. Das betrifft über 200 Einzel- und Jahresprojekte
der steirischen Kunst- und Kulturschaffenden. Die Förderungshöhe bleibt
aber in jedem Fall gleich.
Selbstverständlich ist es möglich, trotz Verlängerung des
Projektzeitraumes für ein NEUES Projekt oder eine Jahresförderung für
2021 anzusuchen. Für alle Jahresförderungen 2021, für neue Projektideen
und Programminhalte, gilt nach wie vor der 15. Oktober 2020 als
Einreichtermin.
Bitte beachten Sie dabei, dass es zu keiner Doppelförderung von
Projekten kommen darf. Werden Projekte oder einzelne Programminhalte aus
dem Jahr 2020 verschoben, müssen diese auch über die Förderung für das
Jahr 2020 finanziert und abgerechnet werden. Personal- und Fixkosten
müssen in jedem Fall für das Jahr abgerechnet werden, in welchem sie
anfallen und auch laut Förderungsvertrag als förderfähige Kosten
vereinbart wurden. Zu diesen Details übermitteln wir Ihnen noch genauere
Informationen im Rahmen der Vertragsergänzungen. Über Maßnahmen in Bezug
auf die mehrjährigen Förderungsvereinbarungen wird Anfang kommender
Woche informiert werden.
*Härtefonds für Freischaffende, EPU (Einzelpersonenunternehmen) und KMU
(Klein- und Mittelunternehmen)*
Das Wirtschaftsministerium arbeitet gerade an einem Härtefonds, der
speziell freischaffende Kunst und Kulturschaffende als auch
Kleinunternehmen unterstützen soll. Nähere Infos dazu werden in den
nächsten Tagen veröffentlicht. Link: https://www.bmdw.gv.at/
Auch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst und
Sport stellt unterstützende Maßnahmen für die Kunst- und
Kulturschaffenden bereit:
https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/Corona-Kunst-und-Kultur.html
*Information in eigener Sache – Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport*
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates Förderungen und
Service geben ihr Bestes, um die von der Steiermärkischen
Landesregierung beschlossenen Kunst- und Kulturförderungen und
Sofortmaßnahmen so zeitnah wie möglich zu bearbeiten. Die
Förderungsverträge und Vertragsergänzungen werden Ihnen ehestmöglich
zugesandt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass auch wir uns in einer Ausnahmesituation
mit behördlich verordnetem eingeschränktem Dienstbetrieb befinden. Wir
bitten unsere Kunst- und Kulturschaffenden
dahingehend um Nachsicht und Verständnis!
Weitere Informationen finden Sie wie gewohnt auf
www.kultur.steiermark.at <https://www.kultur.steiermark.at/>"
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In etwas abgewandelter Form findet ihr das Infoblatt auch hier
<https://www.kultur.steiermark.at/cms/beitrag/12774120/150747600/>.**
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** Covid-19 Maßnahmen in Österreich treffen Kulturszene hart *
**Laufend aktualisieren und erweitern wir unsere
Informationsseite zu bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten und
Sonderregelungen für Kulturvereine, Künstler*innen und
Kulturarbeiter*innen
<https://igkultur.at/artikel/unterstuetzungsmoeglichkeiten-fuer-von-covid19-massnahmen-betroffene-kunst-und>
und
FAQs zum Veranstaltungsverbot.
<https://igkultur.at/artikel/faq-corona-virus-veranstaltungsverbot>
Und nicht vergessen, mit
<https://igkultur.at/artikel/norefundforculture>#NoRefundForCulture
<https://igkultur.at/artikel/norefundforculture> kann jede/r zur
Kulturrettung aus der Quarantäne beitragen.
Wir laden alle *betroffenen Kulturvereine und Kulturarbeiter*innen *ein,
bei Fragen Kontakt aufzunehmen:
*IGKÖ*: Tel.: 01/ 503 71 20 oder per E-Mail: beratung at igkultur.at
<mailto:beratung at igkultur.at> oder
*IG Kultur Steiermark*: Tel.:0681/ 104 295 07 oder per E-Mail:
office.igkultur at mur.at <mailto:office.igkultur at mur.at>
Bitte beachten Sie, dass ab 15.März die IGKÖ
<https://igkultur.at/artikel/erreichbarkeit-ig-kultur-oesterreich> und
die IG Kultur Steiermark nur im Home Office Betrieb laufen!
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* Regelmäßige Kulturneuigkeiten findet ihr zudem auf unserer *Facebook
Seite*:
https://www.facebook.com/IG.Kultur.Steiermark/
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Mit besten Grüßen aus dem IG- (Home)Büro
Lidija
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IG Kultur Steiermark
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8010 Graz
Tel: 0681/104 295 07
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web:http://igkultursteiermark.at/
Facebook:https://www.facebook.com/IG.Kultur.Steiermark
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