[Igstmk-info] Kein Mut zur Innovation! - Aussendung zur 3.Novelle KuKuFÖG

IG Kultur Steiermark office.igkultur at mur.at
Tue Nov 29 10:07:10 CET 2016


Werte InteressentInnen!

Am Dienstag 15.November 2016 wurde die 3.Novelle des KuKuFÖG im Landtag 
beschlossen.
Die IG Kultur Steiermark nimmt dazu Stellung:

*Kein Mut zur Innovation!*

Auch der 3. Novelle des Kultur- und Kunstförderungsgesetzes unter 
Landesrat Buchmann fehlt der politische Mut.
Schon im Prozess der Novellierung wurde deutlich, dass der Diskurs mit 
den Kulturschaffenden über die geplante Gesetzesänderung nicht wirklich 
gesucht wurde. Es gab zwar eine Einladung zur schriftlichen 
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, der viele Kulturschaffende nachkamen, 
aber keine Diskussion der eingegangen Vorschläge mit den Betroffenen. 
Mutig wäre es gewesen hier in einen Dialog zu treten.

Mutig wäre es auch gewesen, sich in einzelnen Punkten an 
fortschrittlichen Kulturfördergesetzen anderer Bundesländer zu orientieren.

So verzichtet das Gesetz des Landes Salzburg vollkommen auf eine 
Auflistung von Förderbereichen bzw. Kunstsparten. Eine sehr weise 
Entscheidung, weil damit die unaufhörliche Anpassung, sprich 
Novellierung des Gesetzes immer dann, wenn sich Arbeitsbereiche der 
Kulturschaffenden weiterentwickeln und neue Genres entstehen, nicht mehr 
notwendig ist. Die im Salzburger Gesetz verankerten Grundsätze und Ziele 
sind der tatsächliche und hinlängliche Rahmen für die Kulturförderung, 
eine Sparten- bzw. Genrezuweisung wird obsolet.

Auch hinsichtlich der Bestellung des Kulturkuratoriums hätte man sich 
mutigeren Bundesländern anschließen können. So wird die Bestellung in 
Oberösterreich  durch eine öffentliche Ausschreibung geregelt. In 
Salzburg erfolgt sie mittels Wahl aus einer Liste von Vorschlägen der 
interessierten Öffentlichkeit. In Tirol erfolgt die Bestellung aufgrund 
von Vorschlägen von bedeutenden kulturellen Einrichtungen, 
Organisationen, Personen und Personengruppen.

Völlig unverständlich erscheint uns die Verankerung von administrativen 
Modalitäten im Gesetz. Konkret: die Antragstellung mittels 
Online-Formular. Denn eigentlich haben Administrative und 
Ablaufmodalitäten gegenüber Gesetzen den Vorteil, dass sie sich 
flexibler und schneller ändern können. Hier ist nun eine Änderung nur 
mit einer neuerlichen Novellierung möglich.

Dienten die beiden ersten Novellen (2012 und 2013) der nachträglichen 
Legitimierung von bereits geschaffenen Fakten, so ist diese Novelle wohl 
dazu geeignet, für zukünftige Novellierungen zu sorgen.

******************************************************************************* 


Ein Link zum Gesetzestext 
<http://igkultur.weblog.mur.at/kulturpolitik/novelle-kulturkunstfoerderungsgesetz-2016/> 
der Novelle ist auf unserer website 
<http://igkultur.weblog.mur.at/kulturpolitik/novelle-kulturkunstfoerderungsgesetz-2016/> 
zu finden.

Mit besten Grüßen aus dem IG-Büro
Angelika Lingitz

-- 
IG Kultur Steiermark
Stadtpark 1
8010 Graz

Büro: Mo-Do 10-14 Uhr
Tel: 0316/82773422
e-mail: office.igkultur at mur.at
web: http://igkultursteiermark.at/

-------------- next part --------------
An HTML attachment was scrubbed...
URL: <http://lists.mur.at/pipermail/igstmk-info/attachments/20161129/3ec95694/attachment.html>


More information about the Igstmk-info mailing list