[Graetzwerk] 9.5.2019 Gerichtsverhandlung um Erwähnung von „Übergriffen“ – Ersturteil durch OLF aufgehoben!

Martin Mair mm at mediaweb.at
Mi Mai 8 10:57:30 CEST 2019


Über solidarische Prozessbeobachtung und -berichterstattung freuen wir 
uns, denn es geht um die Rechte von uns allen!

Prozessdokumentation folgt später wenn wir hoffentlich Recht bekommen 
haben ... natürlich werden auch allgemeine Rechtsinfos die wir gewonnen 
haben versuchen aufzuarbeiten, damit diese bekannt werden (z.B. dürfte 
auch die ERSTE Murcampräumung rechtswidrig gewesen sein und bei den 
Baumrodungen in mehrfahcher Hinsicht rechtliche Regelungen verletzt 
worden sein ...)

lg Martin

*9.5.2019 Gerichtsverhandlung um Erwähnung von „Übergriffen“ – 
Ersturteil durch OLF aufgehoben!*

Donnerstag, 9.5.2019, 14:00 bis ca. 16:00 Uhr, Saal H (Zimmer 44)
Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz
Marburger Kai 49, 8010 Graun
Mit Bitte um solidarische Prozessbeobachtung! 
<http://www.murxkraftwerk.at/artikel/solidarische-prozessbeobachtung-leitfaden.html>

Der Weg zum Recht ist mitunter sehr mühsam: In der ersten Runde gab es 
nach einer durch Richterin nicht gerade respektvoll geführten und daher 
sehr anstrengenden Verhandlung ein geradezu absurdes Urteil: Indem die 
Richterin Ingrid Tscherner ohne jede Begründung die zusätzlich 
eingebrachten Wahrheitsbeweise ignorierte, erklärte diese, dass das was 
im vor dem Gericht vorgeführten Beweisvideo zu sehen war, einfach nicht 
festgestellt werden konnte und erklärte kurzerhand die Gewalt gegen 
Versammlungsteilnehmer zur angemessenen Notwehr. Und das obwohl wenige 
Meter entfernt Polizeibeamte anwesend waren, die dann ohne jede Eile und 
ohne gröbere Gewalt selbst eingegriffen hatten.

Die Argumentation der Richterin wäre geradezu ein Freibrief, bei 
Bürger*innenprotesten private Sicherheitsdienste einzusetzen, die bei 
brenzligen Situation einfach in „Notwehr“ Gewalt gegen Menschen ausüben 
um Sachen zu „schützen“, auch wenn diese nicht einmal nennenswert 
beschädigt werden.

Eine Berufung gegen dieses skandalöse Urteil war die logische 
Schlussfolgerung. Das Oberlandesgericht Graz gab der Berufung recht: 
Recht ausführlich legt es dar, dass die vom Erstgericht nicht behandelte 
Frage der Vertraulichkeit von Beschwerden an Behörden wesentlich ist, 
weil bei einer Datenschutzbeschwerde gegen die Stadt Graz nicht damit 
gerechnet werden kann, dass die Stadt Graz als belangte Behörde die 
Datenschutzbeschwerde an eine nicht mit der Beschwerde belangte private 
Firma – unserer Meinung nach wohl unter Missachtung des Amtsgeheimnisses 
– weiter leitet. Das Oberlandesgericht rügte weiters treffend, dass das 
Erstgericht einfach ohne weitere Feststellungen unterstellt, die 
Erwähnung von als Übergriffe gewerteten Vorfällen dienten der 
Stimmungsmache gegen die Kraftwerksbetreiber, wobei das 
Oberlandesgericht leider nicht anmerkt, dass die Stadt Graz – gegen die 
sich die Beschwerde richtete - ja gar nicht der Kraftwerksbetreiber ist, 
aber dennoch Mitauftraggeberin und aktive Unterstützerin der 
mittlerweile vom Landesverwaltungsgericht als rechtswidrig erkannten 
Murcampräumung 
<http://www.murxkraftwerk.at/briefverkehr/erkenntnis-gz-lvwg-203-22512017-19-landesverwaltungsgericht-steiermark-die-raeumung-des-murcamps-war.html> 
war!

Auch wenn das OLG feststellt, dass das missachtete Beweisvideo in 
offenbarem Widerspruch zur bekämpften Negativfeststellung“ steht, mutet 
es dennoch seltsam an, dass in der kommenden Neuverhandlung der 
Wahrheitsbeweis wieder nur auf jenes Video beschränkt bleiben soll, das 
in der in der Datenschutzbeschwerde erwähnten Gerichtsverhandlung gleich 
mehrmals gezeigt wurde und die dort erlebte und vom Gericht nicht 
wahrgenommene Gewalt daher besonderen Nachdruck hinterließ und mit dem 
als Übergriff empfundenen Heranzoomen bei der nicht ausgeschilderten 
Videoüberwachung der rechtswidrigen Murcampräumung verknüpft wurde.

Auffallenderweise ging das Oberlandesgericht mit keinem einzigen Wort 
auf die vorgebrachte verfestigte Rechtsprechung des 
Verfassungsgerichtshofs über „entwürdigende Behandlung“ nach Artikel 3 
EMRK 
<http://www.murxkraftwerk.at/artikel/verfassungsgerichtshofurteile-ueber-polizeiuebergriffe-als-verfassungswidrige-unmenschliche.html> 
ein, obwohl 2 wenn nicht alle der 3 Vorfälle wohl unter diese 
Rechtsprechung fallen. Selbst das Heranzoomen bei der rechtswidrigen 
Videoüberwachung könnte hierunter fallen. Die Beklagte hatte es 
jedenfalls so empfunden. In einer Demokratie sollte es Menschen schon 
möglich sein, selbst in gewissen Rahmen bestimmen zu können, was diese 
als Eingriff in die persönliche Sphäre, also als „Übergriff“, empfinden. 
Gerade bei politischen Konflikten kann und darf der Staat keine 
einheitliche Bewertung vorschreiben!

Insgesamt erstaunlich, mit welch großem Aufwand mensch sich gegen eine 
Klage wegen eines Nebenabsatzes einer Beschwerde gegen eine 
Videoüberwachung der rechtswidrigen Murcampräumung wehren muss, obwohl 
die klagende Firma gar nicht Adressat der Datenschutzbeschwerde war.

Es geht also um die Verteidigung grundlegender Menschenrechte, denn wenn 
nicht einmal eine Datenschutzbeschwerde gegen eine Behörde vertraulich 
behandelt wird und Versammlungsteilnehmer*innen der „Notwehr in 
offensiver Selbsthilfe“ ausgesetzt werden, ist die Demokratie in Gefahr, 
zumal die Erstrichterin sogar meint, dass „Institute wie Selbsthilfe und 
Notwehr auch juristischen Laien bestens bekannt sind“ und - so das 
Landesgericht Graz - „das Fehlen der Rechtswidrigkeit der Übergriffe der 
Sicherheitsmitarbeiter für jeden Menschen erkennbar ist“.


-- 
=============================================
Martin Mair, Publizist virtuell & traditionell
Söchau 92, A 8362 SÖCHAU
+43 676 3548310, mm at mediaweb.at
http://www.mediaaustria.at
http://www.villa.KarMa.at
http://www.flickr.com/photos/martinmair
=============================================

-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
URL: <https://lists.mur.at/pipermail/graetzwerk/attachments/20190508/3a6225fb/attachment.html>


Mehr Informationen über die Mailingliste Graetzwerk