[Graetzwerk] URGENT ACTION: 25.9. Prozess gegen Zaunrüttler wg. angeblicher Körperverletzung

Martin Mair mm at mediaweb.at
Mo Sep 24 13:54:11 CEST 2018


  URGENT ACTION: 25.9. Prozess gegen Zaunrüttler wg. angeblicher
  Körperverletzung

Liebe Leute,

MORGEN, Dienstag gibt es wieder eine Verhandlung wegen der durch
übergriffiges Verhalten eines offenbar ausgerasteten
Sercurity-Mitarbeiters ausgelösten Zaunrüttelei. Der
Hauptbelastungszeuge, jener Security-Mitarbeiter der sich durch
ungeschickte Verhalten selbst verletzt hatte und nun Schmerzensgeld
haben will, war nämlich bei der vorigen Verhandlung nicht gekommen. Der
zweite Angeklagte, der nur kurz zwei mal aus Protest gegen den Zaun mit
Hand stieß und noch vor Umfallen des Zauns weiter ging, war auf Urlaub.

Es wird daher wieder eine spannende Verhandlung, denn die wie eine
Staatsanwältin agierende Richterin wird vermutlich wieder versuchen,
durch untergriffige Verhandlungsführung den Angeklagten etwas
anzuhängen. Besonders kurios war bei der letzten Verhandlung, dass sie
geradezu penetrant darauf beharrte, dass der Zeuge die
Security-Mitarbeiter hinter der Gruppe der Versammlungsteilnehmer, die
in einer Gruppe am Zaun fest rüttelten doch gesehen haben müsse, weil
die Security-Mitarbeiter auf einem Video, das von Oben herab gemacht
wurde, zu sehen war. Dass es auch eine Frage der Perspektive ist und
kein Mensch durch andere Menschen hindurch sehen kann, scheint der
Richterin entgangen zu sein. Vielleicht hat die Richterin im
Geometrieunterricht nicht aufgepasst oder diesen wieder vergessen ...

Auch dass kein vernünftiger Mensch von oben herab in die blanken Stifte
eines nicht mehr modernen Standards entsprechenden Bauzauns greift, war
der offenbar auf ihrer Vorverurteilung beharrenden Richterin nicht
beizubringen.

Leider wurde nicht auch das Video gezeigt, das den ersten Übergriff, der
laut Gericht keiner gewesen sein soll, zeigte, wo ein
Versammlungsteilnehmer aus Protest gegen den zu geringen und
gemeingefährdenden Abstand des Bauzauns - auch hier schläft die Grazer
Staatsanwaltschaft - zu den zu fällenden Bäumen diesen sanft mit dem
Fusse vorschob und ein von etwa 5 meter beiseite stehender
Security-Mitarbeiter rasch dahergelaufen kam und mit voller Körperkraft
den Zaun zurück schleudert und fast den friedlichen
Versammlungsteilnehmer im Gesicht traf, diesen dann, als er wieder
versuchte den Zaun vorzuschieben, wie wild auf dessen ungeschützten
Finger hieb und dann gleich zum Bagger lief, um wie eingeübt einem ruhig
agierenden Demonstranten von hinten mitten ins Gesicht zu greifen und zu
Boden zu werfen. Und dass alles innerhalb weniger Sekunden!

In einem ordentlichen Rechtsstaat müsste da nicht die Staatsanwaltschaft
von Amts wegen überprüfen, ob da nicht versuchte schwere
Körperverletzung vorlag und ob durch den zu geringen Abstand des
Bauzauns nicht Allgemeingefärhdung begangen wurde? Es gibt sogar Fotos
von Bäumen, die in den Bauzaun gefallen waren! (Wir bitten um weitere
Fotos und sonstige Beweise!!!). Es wurden dadurch nicht nur
VersammlungsteilnehmerInnen gefährdet, sondern wohl auch die Mitarbeiter
der Security Firma KLS, die die Zäune selbst aufgestellt hatte!

Nicht so in Graz, wo die Justiz sozusagen am rechten Auge blind zu sein
scheint, und z.B. einen führenden Rechtsextremisten glimpflich
davonkommen lässt, der dem Klagenfurter Universitätsrektor einen
Faustschlag in den Magen versetzt hatte!

Statt dessen hat eine vermutlich ebenso willfährig agierende Richterin
in einem anderen Verfahren wegen kurzer Erwähnung von in Videos
wahrgenommenen Übergriffen in einer Beschwerde an die Datenschutzbehörde
das gewalttätige Handeln des offenbar ausgerasteten
Security-Mitarbeiters als Notwehr gerechtfertigt. Und zwar genau mit
jenen Vorfällen, die durch das erste übergriffige Verhalten erst
ausgelöst wurden wobei die Richterin das Beweisvideo über den ersten
Übergriff ohne jede Begründung einfach ignorierte so wohl die
Begründungspflicht verletzte und Willkür begang.

Nicht nur die Gesetze der Geometrie (Perspektive) werden durch die
Grazer Gerichte außer Kraft gesetzt, sondern auch jene der Zeit bzw. der
Kausalität! Hokuspokusrechtsprechung sozusagen?

Wir können also gespannt sein, welche juristischen Wundermittel bzw.
Zaubertricks die Grazer Gerichtsbarkeit noch auf Lager hat um jene
Urteile zu produzieren, die den Herrschenden genehm sind!

*Dienstag, 25.9.2018, 12 Uhr*
Straflandesgericht Graz, *Zimmer 102* (1. Stock)
Conrad-von-Hötzendorfstrasse 41

Infos zur solidarischen Prozessbeobachtung
<http://www.murxkraftwerk.at/artikel/solidarische-prozessbeobachtung-leitfaden.html>

Reflexion der Linken Steiermark:Nachwehen der Murdemonstrationen: Stadt
und Land kriminalisieren
Demonstranten<http://www.linkestmk.at/archive/12343>

Bericht der Linken Steiermark über einen weiteren kuriosen Prozess:
Straflandesgericht Graz: Umweltaktivist als staatsgefährdender Terrorist
oder unzurechnungsfähiger Pensionist – Eindrücke vom Strafverfahren
gegen einen Aktivisten<http://www.linkestmk.at/archive/12412>

Zum Vergleich: Freisprüche in Grazer
Identitären-Prozess<https://derstandard.at/2000084171603/Identitaeren-Prozess-Letzte-Runde-im-Verfahren-in-Graz>
(Der Standard)

Obwohl es bei den Prozessen um grundlegende Menschenrechte wie
Demonstrationsfreiheit, Meinungsfreiheit und Recht auf ein faires
Verfahren geht, bleibt der öffentliche Widerhall der brachial
durchgezogenen Prozesse erschreckend gering. Wo sind nur all die
kritischen Geister von früher geblieben?

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Martin Mair, Publizist virtuell & traditionell
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