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<h1 class="js-quickedit-page-title title page-title"><span
data-quickedit-field-id="node/639/title/de/full" class="field
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quickedit-field">URGENT ACTION: 25.9. Prozess gegen Zaunrüttler
wg. angeblicher Körperverletzung</span></h1>
<p>Liebe Leute,</p>
<p>MORGEN, Dienstag gibt es wieder eine Verhandlung wegen der durch
übergriffiges Verhalten eines offenbar ausgerasteten
Sercurity-Mitarbeiters ausgelösten Zaunrüttelei. Der
Hauptbelastungszeuge, jener Security-Mitarbeiter der sich durch
ungeschickte Verhalten selbst verletzt hatte und nun
Schmerzensgeld haben will, war nämlich bei der vorigen Verhandlung
nicht gekommen. Der zweite Angeklagte, der nur kurz zwei mal aus
Protest gegen den Zaun mit Hand stieß und noch vor Umfallen des
Zauns weiter ging, war auf Urlaub.</p>
<p>Es wird daher wieder eine spannende Verhandlung, denn die wie
eine Staatsanwältin agierende Richterin wird vermutlich wieder
versuchen, durch untergriffige Verhandlungsführung den Angeklagten
etwas anzuhängen. Besonders kurios war bei der letzten
Verhandlung, dass sie geradezu penetrant darauf beharrte, dass der
Zeuge die Security-Mitarbeiter hinter der Gruppe der
Versammlungsteilnehmer, die in einer Gruppe am Zaun fest rüttelten
doch gesehen haben müsse, weil die Security-Mitarbeiter auf einem
Video, das von Oben herab gemacht wurde, zu sehen war. Dass es
auch eine Frage der Perspektive ist und kein Mensch durch andere
Menschen hindurch sehen kann, scheint der Richterin entgangen zu
sein. Vielleicht hat die Richterin im Geometrieunterricht nicht
aufgepasst oder diesen wieder vergessen ...</p>
<p>Auch dass kein vernünftiger Mensch von oben herab in die blanken
Stifte eines nicht mehr modernen Standards entsprechenden Bauzauns
greift, war der offenbar auf ihrer Vorverurteilung beharrenden
Richterin nicht beizubringen.</p>
<p>Leider wurde nicht auch das Video gezeigt, das den ersten
Übergriff, der laut Gericht keiner gewesen sein soll, zeigte, wo
ein Versammlungsteilnehmer aus Protest gegen den zu geringen und
gemeingefährdenden Abstand des Bauzauns - auch hier schläft die
Grazer Staatsanwaltschaft - zu den zu fällenden Bäumen diesen
sanft mit dem Fusse vorschob und ein von etwa 5 meter beiseite
stehender Security-Mitarbeiter rasch dahergelaufen kam und mit
voller Körperkraft den Zaun zurück schleudert und fast den
friedlichen Versammlungsteilnehmer im Gesicht traf, diesen dann,
als er wieder versuchte den Zaun vorzuschieben, wie wild auf
dessen ungeschützten Finger hieb und dann gleich zum Bagger lief,
um wie eingeübt einem ruhig agierenden Demonstranten von hinten
mitten ins Gesicht zu greifen und zu Boden zu werfen. Und dass
alles innerhalb weniger Sekunden!</p>
<p>In einem ordentlichen Rechtsstaat müsste da nicht die
Staatsanwaltschaft von Amts wegen überprüfen, ob da nicht
versuchte schwere Körperverletzung vorlag und ob durch den zu
geringen Abstand des Bauzauns nicht Allgemeingefärhdung begangen
wurde? Es gibt sogar Fotos von Bäumen, die in den Bauzaun gefallen
waren! (Wir bitten um weitere Fotos und sonstige Beweise!!!). Es
wurden dadurch nicht nur VersammlungsteilnehmerInnen gefährdet,
sondern wohl auch die Mitarbeiter der Security Firma KLS, die die
Zäune selbst aufgestellt hatte!</p>
<p>Nicht so in Graz, wo die Justiz sozusagen am rechten Auge blind
zu sein scheint, und z.B. einen führenden Rechtsextremisten
glimpflich davonkommen lässt, der dem Klagenfurter
Universitätsrektor einen Faustschlag in den Magen versetzt hatte!</p>
<p>Statt dessen hat eine vermutlich ebenso willfährig agierende
Richterin in einem anderen Verfahren wegen kurzer Erwähnung von in
Videos wahrgenommenen Übergriffen in einer Beschwerde an die
Datenschutzbehörde das gewalttätige Handeln des offenbar
ausgerasteten Security-Mitarbeiters als Notwehr gerechtfertigt.
Und zwar genau mit jenen Vorfällen, die durch das erste
übergriffige Verhalten erst ausgelöst wurden wobei die Richterin
das Beweisvideo über den ersten Übergriff ohne jede Begründung
einfach ignorierte so wohl die Begründungspflicht verletzte und
Willkür begang.</p>
<p>Nicht nur die Gesetze der Geometrie (Perspektive) werden durch
die Grazer Gerichte außer Kraft gesetzt, sondern auch jene der
Zeit bzw. der Kausalität! Hokuspokusrechtsprechung sozusagen?</p>
<p>Wir können also gespannt sein, welche juristischen Wundermittel
bzw. Zaubertricks die Grazer Gerichtsbarkeit noch auf Lager hat um
jene Urteile zu produzieren, die den Herrschenden genehm sind!</p>
<p><strong>Dienstag, 25.9.2018, 12 Uhr</strong><br>
Straflandesgericht Graz, <strong>Zimmer 102</strong> (1. Stock)<br>
Conrad-von-Hötzendorfstrasse 41</p>
<p><a
href="http://www.murxkraftwerk.at/artikel/solidarische-prozessbeobachtung-leitfaden.html">Infos
zur solidarischen Prozessbeobachtung</a></p>
<p>Reflexion der Linken Steiermark:<a
href="http://www.linkestmk.at/archive/12343" class="ext"
target="_blank" rel="noopener noreferrer"> Nachwehen der
Murdemonstrationen: Stadt und Land kriminalisieren Demonstranten<span
class="ext"></span></a></p>
<p>Bericht der Linken Steiermark über einen weiteren kuriosen
Prozess: <a href="http://www.linkestmk.at/archive/12412"
class="ext" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Straflandesgericht
Graz: Umweltaktivist als staatsgefährdender Terrorist oder
unzurechnungsfähiger Pensionist – Eindrücke vom Strafverfahren
gegen einen Aktivisten<span class="ext"></span></a></p>
<p>Zum Vergleich: <a
href="https://derstandard.at/2000084171603/Identitaeren-Prozess-Letzte-Runde-im-Verfahren-in-Graz"
class="ext" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Freisprüche
in Grazer Identitären-Prozess<span class="ext"></span></a> (Der
Standard)</p>
<p>Obwohl es bei den Prozessen um grundlegende Menschenrechte wie
Demonstrationsfreiheit, Meinungsfreiheit und Recht auf ein faires
Verfahren geht, bleibt der öffentliche Widerhall der brachial
durchgezogenen Prozesse erschreckend gering. Wo sind nur all die
kritischen Geister von früher geblieben?</p>
<pre class="moz-signature" cols="72">--
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Martin Mair, Publizist virtuell & traditionell
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