[Graetzwerk] Murkraftwerk: Massive Schikanen gegen Natur- und Stadtschützer durch überhöhte Strafen

Martin Mair mm at mediaweb.at
Fr Aug 4 15:50:15 CEST 2017


Unsere neueste Presseaussendung (dieses Mal leider kein Medienecho da 
nützliche Infos offenbar keine "journalistische Geschichte" darstellen)

murxkraftwerk.at ruft auch zu Spenden auf, entweder auf unserer Homepage 
via paypal (Button links oben)  an spenden at murxkraftwerk.at oder an 
Media Austria KW "Murxkraftwerk Rechtshilfe" bzw. für die Infoarbeit 
"Murxkraftwerk Infoarbeit": Media Austria, AT82 6000 0754 5963 bei BAWAG 
PSK Bank.

LG

Martin Mair


  Murkraftwerk: Massive Schikanen gegen Natur- und Stadtschützer durch
  überhöhte Strafen


    Sich rechtzeitig informieren und Einsprüche machen wirkt!

(Graz, 1. August 2017) Kaum ein Tag vergeht an dem sich pauschal als 
„die Kraftwerksgegner/innen“ punzierte Natur- und Stadtschützer/innen 
nicht Übergriffe, Beschimpfung, Verhöhnung, Drohungen oder sogar 
zivilrechtlicher oder sogar strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt 
sehen. Unzählige Mitteilungen flattern, meist unterstützt von Kommissar 
Zufall bei uns in die Redaktion. Dies veranlasst uns, tätig zu werden.

Wir haben uns deshalb entschlossen über alle öffentlichen Kanäle einen 
Aufruf zu starten, damit wir nicht nur durch die Kraftwerksbetreiber 
angezeigten Vorfälle zusammenführen können, sondern auch, um mögliche 
Anzeigen von Seiten der Natur- und StadtschützerInnen bei Polizei und 
Staatsanwaltschaft anzuregen.


      Bürokratische Schikanen verletzen Menschenrechte und Verfassung!

Gerade bei Verwaltungsstrafen setzen die Behörden offenbar zur 
Einschüchterung allzu oft viel zu hohe Strafbeträge an. Die Behörden 
sind nämlich nach § 19 Verwaltungsstrafgesetz her verpflichtet, von sich 
aus das Einkommen zu berücksichtigen ebenso wie besondere 
Milderungsgründe wie die Unbescholtenheit und Beteiligung in 
untergeordneter Rolle (§ 34 Strafgesetzbuch) zu berücksichtigen.

Nach mehrfacher Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für 
Menschenrechte stellen ungerechtfertigte oder überzogene Strafen im 
Zusammenhang mit Demonstrationen aufgrund der Abschreckungswirkung, die 
Menschen davon abhalten kann, das Menschenrecht auf 
Demonstrationsfreiheit wahrzunehmen, eine Verletzung von Artikel 10 der 
in Österreich im Verfassungsrang stehenden Europäischen 
Menschenrechtskonvention dar und verletzten somit die Österreichisch 
Verfassung!


      Gemeinsam für die Menschenrechte kämpfen!

Tipp: Auf jeden Fall eine Beschwerde gegen die Strafhöhe machen, denn 
diese kann auch bei Überprüfung durch die Behörde oder das 
Landesverwaltungsgericht entgegen manch mündlich erteilter 
Falschauskunft nicht mehr höher werden!

Mitunter werden Menschen angezeigt, nur weil sie im Umfeld möglicher 
oder gar nur vermeintlicher Verwaltungsübertretungen/Straftaten 
angetroffen wurden, wobei es sonst keinerlei Beweise für eine Tatschuld 
gibt. Der Austausch von Informationen hilft zudem, Widersprüche und 
Rechtswidrigkeiten im Verhalten der Behörden aufzudecken!

Wer bereits eine amtliche Ladungen oder Bescheide erhalten hat und sich 
nicht sicher ist, wie er/sie darauf reagieren kann, schickt diese 
gescannt an zentrale at murxkraftwerk.at<mailto:zentrale at murxredaktion.at> 
mit dem Vermerk „Rechtshilfe“. Dasselbe gilt auch für Menschen, die 
ihrerseits Anzeige erstatten wollen, weil sie in ihren Rechten, ohne 
gefragt worden zu sein, beschnitten wurden und sendet ein Mail mit der 
genauen Formulierung des Umstandes und dem Vermerk „Anzeige erstatten“ 
ebenfalls an zentrale at murxkraftwerk.at<mailto:zentrale at murxkraftwerk.at>.

Murxkraftwerk wird nicht nur Erfahrungsberichte sammeln, sondern auf 
seiner Homepage noch weitere Informationen über die Abwehr der oft 
unberechtigten Anschuldigungen sowie Rechtsinfos und Musterbriefe 
veröffentlichen.

Die Repressionen gegen die Umwelt- und Stadtschützer/innen ausgerechnet 
in der „Menschenrechtsstadt Graz“ deuten darauf hin, dass mit dem 
umstrittenen Murkraftwerk Graz Puntigam einiges nicht stimmen kann, denn 
sonst gäbe es keinen Grund, durch Einschüchterung Menschen vom Recht auf 
Demonstrations- und Meinungsfreiheit durch abzuhalten!

/Anmerkung: Eine Einwendung muß binnen 2 Wochen ab der Zustellung des 
Strafbescheids (gegebenfalls Datum der Hinterlegung des gelben 
Zustellscheines der Post) am besten als Einschreiben abgeschickt werden. 
Wenn Sie aus nicht selbst verschuldeten Gründen die Einwendungsfrist 
nicht einhalten können (z.B. Krankheit), dann können Sie nach § 71 
AVG<https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005768&Artikel=&Paragraf=71> 
einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand machen. Wenn 
Sie für längere Zeit vereisen, kann der Bescheid nicht zugestellt 
werden, um sich den Beweis des Urlaubs, der Abwesenheit zu ersparen 
können Sie sich ein Urlaubspostfach bei der Post einrichten lassen!/

Weitere Informationen
Downloads
Musterbrief für Einspruch nach § 49 VStG als Word-Dokument 
<http://www.murxkraftwerk.at/sites/murxkraftwerk.at/files/download/musterbrief_einspruch_par49vstg.doc> 

Musterbrief für Einspruch nach § 49 VStG als Open Office-Dokument 
<http://www.murxkraftwerk.at/sites/murxkraftwerk.at/files/download/musterbrief_einspruch_par49vstg.odt> 

Links
§ 19 Verwaltungsstrafgesetz: 
Strafbemessung<https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005770&Paragraf=19>
§ 20 Verwaltungsstrafgesetz: Außerordentliche Milderung der 
Strafe<https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005770&Paragraf=20>
§ 25 Verwaltungsstrafgesetz: Entlastende Gründe gleichermaßen zu 
berücksichtigen<https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005770&Paragraf=25>
§ 33 Verwaltungsstrafgesetz: Befragung über 
Einkommensverhältnisse<https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005770&Paragraf=33>
§ 34 Strafgesetzbuch (StGB): Besondere 
Milderungsgründe<https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296&Artikel=&Paragraf=34>
§ 49 Verwaltungsstrafgesetz: Einspruch gegen 
Verwaltungsstrafbescheide<https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296&Artikel=&Paragraf=49>
Verwaltungsstrafgesetz (VStG) gesamte 
Norm<https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005770>
Allgemeines Verwaltungsgesetz (AVG) gesamt 
Norm<https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005768>
Rechtsinfokellektiv: 
Strafverfahren<https://at.rechtsinfokollektiv.org/strafrecht/>
Hilfe! 
Verwaltungsstrafe<https://albertsteinhauser.at/2015/07/20/hilfe-verwaltungsstrafe/>
Minilex: 
Verwaltungsstrafrecht<http://www.minilex.at/a/verwaltungsstrafrecht-und-arten-des-verwaltungsstrafverfahrens>
Kärntner Verwaltungsakademie: Vorschriften der 
Verwaltungsverfahrensgesetze 
<http://www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at/330301_DE-Lernunterlagen_Dienstpruefung_Land_Poms-AVG-Grundausbildung_Kloesch_2016.pdf>
Bundeskanzkleramt: Skriptum Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts und 
europ…<https://www.oeffentlicherdienst.gv.at/vab/seminarprogramm/allgemeine_ausbildung_und_weiterbildung/SGA_9.pdf>

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