[Graetzwerk] Murkraftwerk: Massive Schikanen gegen Natur- und Stadtschützer durch überhöhte Strafen
Martin Mair
mm at mediaweb.at
Fr Aug 4 15:50:15 CEST 2017
Unsere neueste Presseaussendung (dieses Mal leider kein Medienecho da
nützliche Infos offenbar keine "journalistische Geschichte" darstellen)
murxkraftwerk.at ruft auch zu Spenden auf, entweder auf unserer Homepage
via paypal (Button links oben) an spenden at murxkraftwerk.at oder an
Media Austria KW "Murxkraftwerk Rechtshilfe" bzw. für die Infoarbeit
"Murxkraftwerk Infoarbeit": Media Austria, AT82 6000 0754 5963 bei BAWAG
PSK Bank.
LG
Martin Mair
Murkraftwerk: Massive Schikanen gegen Natur- und Stadtschützer durch
überhöhte Strafen
Sich rechtzeitig informieren und Einsprüche machen wirkt!
(Graz, 1. August 2017) Kaum ein Tag vergeht an dem sich pauschal als
„die Kraftwerksgegner/innen“ punzierte Natur- und Stadtschützer/innen
nicht Übergriffe, Beschimpfung, Verhöhnung, Drohungen oder sogar
zivilrechtlicher oder sogar strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt
sehen. Unzählige Mitteilungen flattern, meist unterstützt von Kommissar
Zufall bei uns in die Redaktion. Dies veranlasst uns, tätig zu werden.
Wir haben uns deshalb entschlossen über alle öffentlichen Kanäle einen
Aufruf zu starten, damit wir nicht nur durch die Kraftwerksbetreiber
angezeigten Vorfälle zusammenführen können, sondern auch, um mögliche
Anzeigen von Seiten der Natur- und StadtschützerInnen bei Polizei und
Staatsanwaltschaft anzuregen.
Bürokratische Schikanen verletzen Menschenrechte und Verfassung!
Gerade bei Verwaltungsstrafen setzen die Behörden offenbar zur
Einschüchterung allzu oft viel zu hohe Strafbeträge an. Die Behörden
sind nämlich nach § 19 Verwaltungsstrafgesetz her verpflichtet, von sich
aus das Einkommen zu berücksichtigen ebenso wie besondere
Milderungsgründe wie die Unbescholtenheit und Beteiligung in
untergeordneter Rolle (§ 34 Strafgesetzbuch) zu berücksichtigen.
Nach mehrfacher Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte stellen ungerechtfertigte oder überzogene Strafen im
Zusammenhang mit Demonstrationen aufgrund der Abschreckungswirkung, die
Menschen davon abhalten kann, das Menschenrecht auf
Demonstrationsfreiheit wahrzunehmen, eine Verletzung von Artikel 10 der
in Österreich im Verfassungsrang stehenden Europäischen
Menschenrechtskonvention dar und verletzten somit die Österreichisch
Verfassung!
Gemeinsam für die Menschenrechte kämpfen!
Tipp: Auf jeden Fall eine Beschwerde gegen die Strafhöhe machen, denn
diese kann auch bei Überprüfung durch die Behörde oder das
Landesverwaltungsgericht entgegen manch mündlich erteilter
Falschauskunft nicht mehr höher werden!
Mitunter werden Menschen angezeigt, nur weil sie im Umfeld möglicher
oder gar nur vermeintlicher Verwaltungsübertretungen/Straftaten
angetroffen wurden, wobei es sonst keinerlei Beweise für eine Tatschuld
gibt. Der Austausch von Informationen hilft zudem, Widersprüche und
Rechtswidrigkeiten im Verhalten der Behörden aufzudecken!
Wer bereits eine amtliche Ladungen oder Bescheide erhalten hat und sich
nicht sicher ist, wie er/sie darauf reagieren kann, schickt diese
gescannt an zentrale at murxkraftwerk.at<mailto:zentrale at murxredaktion.at>
mit dem Vermerk „Rechtshilfe“. Dasselbe gilt auch für Menschen, die
ihrerseits Anzeige erstatten wollen, weil sie in ihren Rechten, ohne
gefragt worden zu sein, beschnitten wurden und sendet ein Mail mit der
genauen Formulierung des Umstandes und dem Vermerk „Anzeige erstatten“
ebenfalls an zentrale at murxkraftwerk.at<mailto:zentrale at murxkraftwerk.at>.
Murxkraftwerk wird nicht nur Erfahrungsberichte sammeln, sondern auf
seiner Homepage noch weitere Informationen über die Abwehr der oft
unberechtigten Anschuldigungen sowie Rechtsinfos und Musterbriefe
veröffentlichen.
Die Repressionen gegen die Umwelt- und Stadtschützer/innen ausgerechnet
in der „Menschenrechtsstadt Graz“ deuten darauf hin, dass mit dem
umstrittenen Murkraftwerk Graz Puntigam einiges nicht stimmen kann, denn
sonst gäbe es keinen Grund, durch Einschüchterung Menschen vom Recht auf
Demonstrations- und Meinungsfreiheit durch abzuhalten!
/Anmerkung: Eine Einwendung muß binnen 2 Wochen ab der Zustellung des
Strafbescheids (gegebenfalls Datum der Hinterlegung des gelben
Zustellscheines der Post) am besten als Einschreiben abgeschickt werden.
Wenn Sie aus nicht selbst verschuldeten Gründen die Einwendungsfrist
nicht einhalten können (z.B. Krankheit), dann können Sie nach § 71
AVG<https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005768&Artikel=&Paragraf=71>
einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand machen. Wenn
Sie für längere Zeit vereisen, kann der Bescheid nicht zugestellt
werden, um sich den Beweis des Urlaubs, der Abwesenheit zu ersparen
können Sie sich ein Urlaubspostfach bei der Post einrichten lassen!/
Weitere Informationen
Downloads
Musterbrief für Einspruch nach § 49 VStG als Word-Dokument
<http://www.murxkraftwerk.at/sites/murxkraftwerk.at/files/download/musterbrief_einspruch_par49vstg.doc>
Musterbrief für Einspruch nach § 49 VStG als Open Office-Dokument
<http://www.murxkraftwerk.at/sites/murxkraftwerk.at/files/download/musterbrief_einspruch_par49vstg.odt>
Links
§ 19 Verwaltungsstrafgesetz:
Strafbemessung<https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005770&Paragraf=19>
§ 20 Verwaltungsstrafgesetz: Außerordentliche Milderung der
Strafe<https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005770&Paragraf=20>
§ 25 Verwaltungsstrafgesetz: Entlastende Gründe gleichermaßen zu
berücksichtigen<https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005770&Paragraf=25>
§ 33 Verwaltungsstrafgesetz: Befragung über
Einkommensverhältnisse<https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005770&Paragraf=33>
§ 34 Strafgesetzbuch (StGB): Besondere
Milderungsgründe<https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296&Artikel=&Paragraf=34>
§ 49 Verwaltungsstrafgesetz: Einspruch gegen
Verwaltungsstrafbescheide<https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296&Artikel=&Paragraf=49>
Verwaltungsstrafgesetz (VStG) gesamte
Norm<https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005770>
Allgemeines Verwaltungsgesetz (AVG) gesamt
Norm<https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005768>
Rechtsinfokellektiv:
Strafverfahren<https://at.rechtsinfokollektiv.org/strafrecht/>
Hilfe!
Verwaltungsstrafe<https://albertsteinhauser.at/2015/07/20/hilfe-verwaltungsstrafe/>
Minilex:
Verwaltungsstrafrecht<http://www.minilex.at/a/verwaltungsstrafrecht-und-arten-des-verwaltungsstrafverfahrens>
Kärntner Verwaltungsakademie: Vorschriften der
Verwaltungsverfahrensgesetze
<http://www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at/330301_DE-Lernunterlagen_Dienstpruefung_Land_Poms-AVG-Grundausbildung_Kloesch_2016.pdf>
Bundeskanzkleramt: Skriptum Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts und
europ…<https://www.oeffentlicherdienst.gv.at/vab/seminarprogramm/allgemeine_ausbildung_und_weiterbildung/SGA_9.pdf>
--
=============================================
Martin Mair, Publizist virtuell & traditionell
Krottenbachstrasse 40/9/6, A-1190 Wien
+43 676 3548310, mm at mediaweb.at
http://www.mediaaustria.at
http://www.flickr.com/photos/martinmair
http://www.youtube.com/user/theaaatv
=============================================
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
URL: <https://lists.mur.at/pipermail/graetzwerk/attachments/20170804/7f4d81b6/attachment.html>
Mehr Informationen über die Mailingliste Graetzwerk