+comunity+ beweislastumkehr=geltendes EU-Recht!!!

Kartell kartell at mur.at
Mi Apr 2 15:05:05 CEST 2003


NUR EIN PAAR QUELLEN ZUM STAND DER POLITISCHEN DISKUSSION:

erstens:
www.frauen.spoe.at/body_topics_frauentag.htm

    " Die Liste der Verschlechterungen seit Antritt der blau-schwarzen
Regierung ist lang geworden", so
    Prammer weiter.
    (So stelle die automatische gemeinsame Obsorge nach der Scheidung
ein
    Zugeständnis an die Männer dar, die keine Alimente bezahlen wollen.
Jährlich müssen aufgrund der mangelnden
    Zahlungsmoral der Männer 73 Millionen Euro/1 Mrd. Schilling an
Unterhaltszahlungen von der öffentlichen Hand
    bevorschusst werden.)
    Auch auf der Ebene der Gleichbehandlungsgesetze ist es zu
Säumigkeiten und Verschlechterungen gekommen. So ist
    das Gleichbehandlungsgesetz für den öffentlichen Dienst durch die
Einführung der Objektivierungskommission
    abgewertet worden. Auf der anderen Seite werden notwendige
Anpassungen an das EU-Recht, zum Beispiel bei der Beweislastumkehr im
Falle von sexueller Belästigung oder der Verbesserung der
Schadenersatzregelungen, nicht
    durchgeführt. "  Prammer


zweitens:

www.parlinkom.gv.at/pd/pk/1996/PK0423.html  :

Parlamentskorrespondenz 5.7.1996:

" Viele Frauen wenden sich unmittelbar, nachdem ihre Bewerbung mit dem
direkten Hinweis auf ihr Geschlecht abgewiesen wurde, an die
Gleichbehandlungsanwaltschaft, heisst es weiter in dem unter III-37 d.B.
registrierten Bericht. Häufig kann den betroffenen Frauen von
seiten der Gleichbehandlungsanwaltschaft ihr Unrechtsbewusstsein nur
bestätigt werden. Um den Frauen helfen zu können, müsste
ihnen ein taugliches Mittel zur Durchsetzung ihrer Rechte in die Hand
gegeben werden, z.B. durch die Einführung der Beweislastumkehr
im Gerichtsverfahren.
...
SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ

In den letzten drei Jahren gab es rund 220 Beratungsfälle zu diesem
Problem. Obgleich das Bewusstsein über den Unrechtsgehalt einer
sexuellen Belästigung sowohl bei Frauen als auch bei Männern in den
Betrieben zugenommen hat, reagieren viele Arbeitgeber auf
Interventionen der Gleichbehandlungsanwaltschaft entsetzt, ist dem
Bericht zu entnehmen.

Die Bereitschaft von Belästigern, nach Einschaltung der
Gleichbehandlungsanwaltschaft freiwillig Entschuldigungen anzubieten
oder
Schadenersatzzahlungen zu leisten, ist im Laufe der letzten zwei Jahre
stark zurückgegangen. In gleicher Weise hat aber die Bereitschaft
von Belästigern, Anwälte einzuschalten und Retorsionsmassnahmen zu
ergreifen, um die Frau zum Widerruf zu zwingen, zugenommen."


drittens:

www.oeaw.ac.at/wittgenstein/critics/Wodaklinz0600.htm

ZUR FPÖ:
Interview Eva Linsinger,Standard mit Sickl, nach Anfrage der GRÜNEN am
14.3. an Sozial und Familien Ministerin Sickl zum Thema
Frauenpolitik:

Standard: Und das Gleichbehandlungsgesetz, (...)
Sickl: Da bin ich ehrlich überfragt, für wen das genau gilt. Da haben
Sie mich jetzt auf dem falschen Fuß erwischt.
Standard: Im öffentlichen Dienst gilt, wenn Mann und Frau gleich
qualifiziert sind, ist die Frau zu bevorzugen, bis eine
40-Prozent-Quote erreicht ist. (...)
Sickl: Ich halte diese Quoten für nicht sinnvoll. (...) eine Quote (..)
dient gar nicht wirklich den Anliegen der Frauen.(...)
Standard: (...) die Beweislastumkehr bei sexueller Belästigung. Wie
stehen Sie dazu?
Sickl: Wie meinen Sie das jetzt genau?
Standard: Dass die Frau bei sexueller Belästigung nicht nachweisen muss,
dass sie sexuell belästigt wurde, sondern, dass der schuldige Mann
nachweisen muss, dass er nicht belästigt hat.
Sickl: Das ist natürlich schwieriger, wenn der Mann beweisen muss, dass
er nicht belästigt hat. Ich glaube auch im Interesse des
Schutzes der Frauen wäre das sicher sinnvoll. (...)
Standard: Was ist Feminismus für Sie?
Sickl: In der Vergangenheit waren die Feministinnen sehr wichtig, (...).
Heute schlagen Feministinnen glaube ich vielfach über die Stränge und
dienen daher nicht ihrem Anliegen.
Standard: In welcher Hinsicht schlagen Feministinnen über die Stränge?
Sickl: Naja, weil sie zu extreme Forderungen aufstellen, (...)
Standard: Was sind extreme Forderungen für Sie?
Sickl: Lassen'S mich nachdenken. Also etwa die Forderung nach der Quote.
Das ist übertrieben, (...)

Das Interview führte Eva LinsingerÝ Anfrage der GRÜNEN am 14.3. an
Sozial und Familien Ministerin Sickl zum Thema
Frauenpolitik, http://wwww.diestandard.at
28. 03. 00


viertens:

www.repclub.at/open/bull10.htm

Republikanischer Klub:

   "SEXISMUS IST DER BRUDER DES RASSISMUS *
   Von Johanna DOHNAL

   Nachdem eine deregulierte Wirtschaft nur funktioniert, wenn es den
Unterbau starker Familien mit klassischer Arbeitsteilung gibt, wird
wieder ein
   "Herrenhaus" errichtet, dem ein "Frauenzimmer" (Rosenberger) angefügt
wird, das aber in Wahrheit ohnehin das Kinderzimmer ist, in dem Frauen
sich
   freudig ihren "eigentlichen" Bestimmungen zuwenden mögen.
   Dieses Herrenhaus folgt dem architektonischen Grundprinzip, daß die
Mutter als Institution zu verstehen ist, welche den Gesetzen des Vaters
verbunden ist. Als getreue Erfüllungsgehilfin soll sie zum
Förderungsobjekt einer nun endgültig zu etabilierenden
Postfeministischen Ära werden.

   Es gilt lapidar festzustellen, daß sich die gegenwärtige
Regierungspolitik als nahezu klinisch rein von einer emanzipatorischen
Frauenpolitik präsentiert.
   Die Ungleichverteilung zwischen den Geschlechtern wird nicht mehr als
politisches Problem erachtet. Das Ziel einer geschlechterdemokratischen
   Gesellschaft scheint für die für Frauen zuständige Ministerin ebenso
ein Fremdwort zu sein, wie sie seinerzeit auf die Frage nach der
Beweislastumkehr "auf dem falschen Fuß erwischt" wurde. Die Füße dieser
Frau stehen sowieso ganz woanders.

   Diese Regierung hat keine Bedenken,
          Frauen, weil sie ein Leben lang schwer geschuftet haben - nun
als Frühpensionistinnen als Schmarotzerinnen an der Zukunft der Jugend
zu
          diskreditieren.
          Frauen zu veranlassen, statt einer eigenständigen
Existenzsicherung ungedeckte Schecks für Kinder- und Männerbetreuung zu
nehmen.
          Frauen in einer Dienstleistungsgesellschaft - die
bezeichnenderweise BÜRGERgesellschaft heißen soll, den Platz der
Dienstbotinnen
          zuzuweisen.

   Das alles ist sexistisch und pure NIEDERTRACHT."

   * (aus der Podiumsdiskussion "Tracht, Zwietracht, Niedertracht" am
Neuwahltag, 27. Mai, Symposion unter freiem Himmel,
PodiumsteilnehmerInnen
   waren: Johanna Dohnal, Ruth Wodak, Doron Rabinovici, Rasheed
Akinyemi, Hakan Gürses, Gerhard Hettfleisch, Sibylle Summer)



fünftens:

www.brandeins.de/magazin/archiv/2001/ausgabe_10/was_unternehmen_nuetzt/artikel5.html

Die deutsche Wirtschaft macht sich auch schon richtig Sorgen wegen der
EU-Richtlinien/Eu-Rechtes zur Beweislastumkehr!!!!!:

                                                        brand eins: Was
dräut uns noch aus Brüssel?
                                                        Weber: Eine der
weit reichendsten Veränderungen betrifft die
                                                        sexuelle
Belästigung am Arbeitsplatz. Da wird es eine
                                                        Verschärfung
geben: Künftig hat der sexuell Belästigte ? egal,
                                                        ob Mann oder
Frau ? einen Schadensersatzanspruch gegen
                                                        den Arbeitgeber.
Wenn also beispielsweise eine Sekretärin von
                                                        ihrem
Vorgesetzten belästigt wird, kann sie nicht nur diesen
                                                        Vorgesetzten
verklagen, sondern auch den Arbeitgeber. Und
                                                        zwar ohne die
Begrenzungen, wie sie bisher im deutschen
                                                        Recht üblich
waren. Das kann richtig Geld kosten.

                                                        brand eins: Das
ist immer auch eine Frage des
                                                        Nachweises.
                                                        Weber: Nicht
mehr: Nach der EU-Richtlinie muss der
                                                        Arbeitgeber
nachweisen, dass es keine Diskriminierung
                                                        gegeben hat. Ob
man also künftig einem Mann noch raten
                                                        kann, allein mit
einer Frau im Aufzug zu fahren, wage ich zu
                                                        bezweifeln.

                                                        brand eins: Die
Haltung der EU-Richter ist
                                                        durchaus
sympathisch, aber vielleicht nicht ganz
                                                        tauglich für den
Alltag?
                                                        Weber: Ich bin
persönlich auch der Meinung, dass die
                                                        EU-Richter beim
Thema sexuelle Diskriminierung am
                                                        Arbeitsplatz ein
wenig übers Ziel hinausgeschossen sind.
                                                        Aber im Grunde
stellen sie auch hochinteressante Fragen zur

Gesellschaftspolitik. Zum Beispiel darf auch niemand mehr
                                                        wegen seiner
sexuellen Neigung benachteiligt werden. Das
                                                        könnte bedeuten,
dass ich künftig einem schwulen
                                                        Lebensgefährten
nicht länger die Hinterbliebenenversorgung
                                                        oder die
betriebliche Altersversorgung verweigern darf.











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