+comunity+ [Fwd: ARGE DATEN "privacy weekly" #01/KW47 22. Nov 2001]

Reini Urban rurban at x-ray.at
Do Nov 22 23:41:53 CET 2001


Reini Urban schrieb:
> -------- Original Message --------
> Von: ARGE DATEN Information Service <hans at sco1.adis.at>
> Betreff: ARGE DATEN "privacy weekly" #01/KW47 22. Nov 2001

<snip>

> 2001 11 21: OGH entscheidet bundesheer.at-Domain-Streit
>             ---------------------------------------------------------
> Der OGH hat nunmehr endgültig den Domainnamen bundesheer.at dem BMLV
> zugesprochen. Im wesentlichen wurde argumentiert, daß eine Bezeichnung
> nicht irreführend sein darf und daher die Angabe "Bundesheer" auch zu
> einem Inhalt über das Bundesheer führen muß. Die Vertretung des
> Bundesheeres obliegt jedoch ausschließlich dem BMLV.
> 
> Diese Entscheidung deckt sich sowohl mit der jüngsten FPO-Entscheidung,
> aber auch mit der Adnet-Entscheidung und einer Reihe anderer
> Ortsnamensentscheidungen. Wesentlicher Grundzug ist, dass bei einem
> Domainnamen einerseits Namensrechte, Wettbewerbsrechte, der Aspekt der
> Irreführung, aber auch das Rechts "First Come - First Serve" abzuwägen
> sind.
> 
> Besonders im Bereich von Ortsnamen, Regionsnamen und sonstigen
> umgangssprachlichen Bezeichnungen wird bei der Verwendung als Domainanmen,
> mangels eines namensrechtlichen Schutzes und sofern keine Irreführung
> vorliegt, das Recht "First Come - First Serve" zu Zuge kommen.
> 
> Aus der Sicht der ARGE DATEN ist diese Entwicklung zu begrüßen, da
> einerseits für die langjährigen Betreiber diverser regionaler oder
> themenspezifscher Portale Sicherheit geschaffen wird, daß sie ihre Namen
> behalten können, andererseits wird das bloß sammeln von Markennamen als
> Domainnamen (Stichwort "Domain-Grabbing") und das gewinnbringende
> Weiterverkaufen unterbunden.
> 
> Archiv --> http://www.arges.tempo.at/news/20010824.html
> Archiv --> http://www.ad.or.at/office/rechtsinfo.html
> andere --> http://www.internet4jurists.at/domain/intern21.htm
> andere --> http://www.quintessenz.at/archiv/msg01671.html
> andere --> http://www.futurezone.at/futurezone.orf?read=detail&id=96131
> andere --> http://www.bundesheer.at/
<snip>

das betrifft vor allem den TUB-graz2003 domain streit (krusche) 
um graz2003.com/graz2003.org.
in dieser hinsicht vertrete ich persönlich nun auch die BMLV bzw Graz2003 
Rechtsansicht, dh. gegen Krusche.
in diesem fall geht es aber eher um das recht des firmennamens, 
was viel stärker wirkt, als der namen eines ortes, region, ...
und den schutz des "First Come - First Serve" prinzips.

zum stöbern:
$ whois graz2003.com
$ whois graz2003.org
$ whois graz2003.at

alle diese server werden übrigens vom selben nameserver/provider verwaltet, 
INODE, obwohl graz2003.com über uta.at geht. 
beim zukünftigem gerichtsbeschluß (und der wird bald kommen) muß dann also 
ns1.graz.inode.at (graz) die domänen an ns1.inode.at (wien) übergeben.
-- 
Reini Urban
http://xarch.tu-graz.ac.at/home/rurban/




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