+comunity+ symposion zensur

Reini Urban rurban at sbox.tu-graz.ac.at
Sa Jan 13 05:00:56 CET 2001


> Obwohl es zuletzt nur mehr um
> Verfahrensfragen ging, ist damit auch der Grundsatz Persönlichkeitsrecht
> vor Freiheit der Kunst bestätigt worden. Abgesehen von der juristischen
> Seite der Argumentation - die insofern problematisch ist, da sie auf
> jede Form von Satire und Polemik anwendbar ist - geht es aber im
> derzeitigen politischen Kontext um eine gezielte
> Einschüchterungspolitik, die mit juristischen und ökonomischen Mitteln
> zu erreichen versucht, was mit direkter Zensur (noch) nicht machbar ist:
> die Einschränkung von Öffentlichkeit und das Abstecken von Feldern der
> politischen Auseinandersetzung um damit eine Diskurshegemonie von rechts
> zu erringen.

das ist nun doch etwas zu weit hergeholt!
mit zensur hat das auch nichts zu tun.

die freiheit der kunst muß gegen das persönlichkeitssrecht abgewogen werden.
eine beliebige entscheidung zugunsten derselben ist noch lange 
keine verallgemeinerung. die freiheit der kunst, die satire und polemik 
ist dadurch generell nicht gefährdet. 
die freiheit der "kunst" ist nicht absolut, ganz unabhängig von der definition 
eines kunstwerkes.

einschüchterung sehe ich auch keine, eher hysterie.
-- 
Reini Urban
http://xarch.tu-graz.ac.at/home/rurban/




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