*RH-92.6* ARGE DATEN warnt vor neuem Mobil-Dienst! (fwd)

Reini Urban rurban at xarch.tu-graz.ac.at
Tue Jun 5 13:26:53 CEST 2001


---------- Forwarded message ----------
Date: Tue, 5 Jun 2001 10:37:17 GMT
From: Hans G. Zeger <hans at sco1.adis.at>
Subject: ARGE DATEN warnt vor neuem Mobil-Dienst!

Wien, ARGE DATEN - Informationsdienst 2001.06.05/1 (max01.txt)

-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----

max.mobil plant mit "friendfinder" privaten Fahndungsdienst -
Einsatz bedarf der  Zustimmung des Handybenutzers - Kein Bedarf 
an diesem Dienst gegeben - Dienstgeber riskieren bei Einsatz bis 
zu einem Jahr Freiheitsstrafe


max.mobil plant mit "friendfinder" privaten Fahndungsdienst

Der Mobilkom-Anbieter max.mobil plant unter der Projektbezeichnung 
"friendfinder" einen neuen Überwachungsdienst. Damit soll es
möglich sein, Handybenutzer bis auf wenige Meter zu lokalisieren.

Inhaber von max.mobil-Anschlüssen sollen die Überwachung entweder 
im Einzelfall oder generell bestimmten Personen erlauben (white-list).
Eine generelle Erlaubnis bedeutet, daß diese Personen jederzeit
ungefragt feststellen können, wo sich ein Handybenutzer aufhält.

Dr. Hans G. Zeger, Obmann der ARGE DATEN: "Das Aufspüren von 
Personen mit eingeschaltenen Handys ist eine GSM-Funktion, die
bisher nur zum Auffinden von Schwerverbrechern benutzt wurde. Die
Mobiltelefonanbieter hatten in der Vergangenheit immer wieder
betont, daß diese Ortsfeststellung schwierig und teuer ist und daher 
eigentlich nicht gewünscht wird. Umso verwunderlicher ist es, daß 
nun diese Überwachungsmaßnahme als Kundenservice präsentiert wird.


Einsatz ist Zustimmungspflichtig

Um diesen Dienst überhaupt rechtmäßig anbieten zu können, muß der 
Handybenutzer nach dem DSG ausdrücklich zustimmen, daß er mit der 
Ortung einverstanden ist.

Dr. Hans G. Zeger: "Besonders die generelle Überwachungserlaubnis
(white-list) stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre dar. 
In vielen Fällen werden Handys nicht nur vom Inhaber des 
max.mobil-Anschlusses, sondern von anderen Personen benutzt. 
Man denke nur an die vielen Partner-, Familien- oder Business-Aktionen
der Mobilfunkanbieter. In diesen Fällen werden nichtsahnende 
Handybenutzer überwacht."

Eltern könnten ihren Kindern, Unternehmer ihren Mitarbeitern,
(Ehe)partner einander Handys "schenken" oder leihen und über diesen 
Dienst nichtsahnende Benutzer überwachen.


Kein Bedarf für "friendfinder"-Dienst gegeben

Tatsächlich gibt es, außer für Paranoiker, Spanner und
Privat-Sheriffs keinen ernsthaften Bedarf an diesem Dienst. Wenn
jemand wissen möchte, wo sich ein Mobiltelefonbenutzer befindet, 
genügt ein kurzer Anruf. Es steht dann dem Angerufenen frei, zu 
entscheiden, wie genau er seinen Aufenthaltsort bekannt geben will.

Für die Strafverfolgung besteht schon jetzt die Möglichkeit, den
Standort eines Verdächtigen zu ermitteln.

Dr. Hans G. Zeger: "Offenbar stellen Kunden für die Mobilfunkbetreiber
bloß biologische Bewegungsmelder dar, deren Privatsphäre nach Belieben
mißachtet werden kann. Die ARGE DATEN erwartet sich - neben
rechtlichen Problemen - auch jede Menge von negativen psychologischen 
und sozialen Effekten. Beziehungskrisen sind genauso vorprogrammiert, 
wie Mißtrauen in den Betrieben. Handybenutzer werden sich verstärkt 
rechtfertigen müssen, wenn sie sich nicht von ihren Partnern,
Vorgesetzten oder Eltern überwachen lassen wollen."


Unternehmen riskieren bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe

Nach dem ArbVG ist der Einsatz von Überwachungsmaßnahmen, die die
Menschenwürde berühren, zustimmungspflichtig. Überwachungsmaßnahmen,
die die Menschenwürde verletzen, sind generell verboten. Es wird den 
Arbeitsgerichten überlassen bleiben, festzustellen ob "friendfinder" 
in die erste oder zweite Kategorie fällt.

Sollte jedoch ein Unternehmen auf die Idee kommen, diesen
max.mobil-Dienst hne Wissen des Mitarbeiters einzusetzen und auf Grund
der Daten negative Konsequenzen gegenüber einem überwachten
Mitarbeiter ziehen, dann stellt das eine Verletzung der Geheimhaltung 
dar und kann gemäß § 51 DSG2000 mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe 
geahndet werden.

Dr. Hans G. Zeger: "Angesichts drastisch fallender Preise der
Grunddienstleistungen und schwachem m-commerce-Geschäft versuchen die 
Mobiltelefonfirmen durch bedenkliche Überwachungsdienste neue Umsätze 
zu generieren. Die ARGE DATEN erwartet, daß max.mobil das angekündigte
"friendfinder"-Service nach neuerlicher Prüfung, nicht auf den Markt 
bringen wird."

Privat-Kunden, Firmen und allen anderen Organisationen wird von der
Inanspruchnahme des Dienstes dringend abgeraten.


Wenn Sie Fragen zu dieser Presseaussendung haben, kontaktieren Sie 
bitte info at argedaten.at

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