[Igstmk-info] Infonewsletter | #3 | und mehr!

IG Kultur Steiermark office.igkultur at mur.at
Mon Mar 7 14:41:00 CET 2022


/
/
/
/
/Info-newsletter der IG Kultur Steiermark - monatlich mit aktuellen 
Neuigkeiten und Terminen aus dem Kunst- und Kulturbereich!/

*************************************************************************** 
*

** Hilfe für ukrainische Künstler:innen | BMKÖS*
*
*
Das Kulturressort stellt ab sofort Sonderfördermittel in Höhe von 
300.000 Euro für Arbeitsstipendien und Projektförderungen ukrainischer 
Künstlerinnen und Künstler zur Verfügung. Außerdem wird ein 
Koordinationsbüro – das /Office Ukraine. Shelter for Ukrainian 
Artists/ – für ukrainische Kulturschaffende eingerichtet. Es dient als 
Plattform für die Koordinierung vielfältiger Zivilgesellschaften und 
institutionellen Initiativen und tritt als Verbindungsstelle zwischen 
den Institutionen in Österreich und Kulturschaffenden aus der Ukraine auf.
Das *Office Ukraine. Shelter for Ukrainian Artists*wird seine zentrale 
Anlaufstelle im Museumsquartier in Wien (Verein tranzit.at 
<http://tranzit.at/>) haben,mit Verbindungsbüros in den Bundesländern, 
insbesondere in Graz (< rotor > <https://rotor.mur.at/index.html>) und 
Innsbruck (Künstlerhaus Büchsenhausen <https://www.buchsenhausen.at/>).

< rotor > <https://rotor.mur.at/index.html> baut gerade das 
Verbindungsbüro für Graz und die Steiermark auf.
Kontakt: rotor at mur.at, 0316 / 688306

*Kunstschaffende aus der Ukraine die Hilfe benötigen und Institutionen, 
Personen und Initiativen aus Graz/ Steiermark, die in dieser 
Notsituationunterstützen wollen, können sich gerne bei < rotor > melden. *

Das /Office Ukraine. Shelter for Ukrainian Artists/ mit seinen 
Verbindungsbüros wendet sich einerseits an alle österreichischen 
Personen und Institutionen, die Arbeits-, Unterkunfts- und 
Projektmöglichkeiten für ukrainische Kulturschaffende zur Verfügung 
stellen wollen und vermittelt diese. Andererseits wird die 
österreichische Kunst- und Kulturlandschaft eingeladen, ukrainische 
Kunst- und Kulturschaffende bei der Vergabe von 
Ausstellungsbeteiligungen, Werk-, Text-, Konzertaufträgen, Einladungen 
zu geladenen Wettbewerben etc. verstärkt einzubinden. Alle Personen, 
Initiativen und Institutionen, die in dieser Kriegssituation ihre 
Solidarität mit ukrainischen Künstler:innen und dem künstlerischen Feld 
zum Ausdrucken bringen wollen, sind eingeladen, sich bei dieser 
Plattform zu engagieren. Das BMKÖS wird die Initiative maßgeblich 
finanziell und organisatorisch unterstützen.

Die Anträge für die Arbeitsstipendien und Projektförderungen werden von 
den teilnehmenden Institutionen, welche ukrainische Künstler:innen 
aufnehmen bzw. betreuen, direkt an das BMKÖS gestellt. Die Abwicklung 
erfolgt durch die Fachabteilungen des BMKÖS.

Zusätzlich wird eine eigene Kontaktstelle im BMKÖS eingerichtet, um 
Anfragen gezielt bearbeiten zu können.

E-Mail: ukrainehilfe at bmkoes.gv.at

Mehr dazu. 
<https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/Neuigkeiten/Office-Ukraine.html>


*************************************************************************** 
*
** **Frauen*Monat März!
*

Dieses Jahr wurde Frauentag auf einen Frauenmonat ausgedehnt. Das 
vielfältige Programm zum Thema findet ihr auf der Webseite vom Bündnis 
0803 <https://www.0803.at/termine/>. Die IG Kultur Steiermark wird auch 
einen Programmpunkt zur Lage von Frauen* im Kulturbereich 
<https://www.0803.at/event/cafe-europa-gender-equality-im-kulturbereich/> 
vorbereiten. Ebenso begleitet unser Kollege Simon Hafner den 
Frauen*monat mit einer Facebook-Aktion 
<https://www.facebook.com/IG.Kultur.Steiermark>, die eine *Sichtbarkeit 
unserer Kolleginnen** schafft und damit ihre Arbeit anerkennt. Gerne 
könnt ihr ihm eure Vorschläge auf hafner.igkultur at mur.at (mit einem Foto 
und kurzer Biographie) schicken.

Veranstaltungshinweis: Demonstration zum Internationalen Frauentag | 
Demobündnis 8. März | Dienstag, 8. März, 17 Uhr, Südtirolerplatz/Graz **
**


**************************************************************************** 
**
* *LESLIE OPEN im Joanneumsviertel/Graz - Kino, Theater, Tanz, Musik, 
Literatur 2022****|**Freie Plätze für die freie Szene** *

Auch im diesem Jahr ist die LeslieOpen-Bühne für die freie Szene offen. 
Die Veranstaltungsreihe LeslieOpen startet am Mittwoch, den 1. Juni und 
endet am 10. September 2022.

*Freie Termine: *Im Zeitraum 2. Juni - 1. September 2022 sind 
Veranstaltungen zwischen 18.00 und 21.00 Uhr (Juni) bzw. bis 20.30 Uhr 
(Juli/August) möglich. Nach Absprache sind auch einige Abendspieltermine 
möglich.

Vom 2. bis 10. September findet keine Kinoveranstaltung statt, so dass 
auch Veranstaltungen bzw. eine AbendSpielserie zwischen 18.00 und 22.00 
Uhr möglich ist - inkl. Vorbereitungszeit.

*Sperrzeiten: *Am 13. und 15. Juli sowie vom 29. Juli - 7. August 2022 
können keine Veranstaltungen stattfinden.

*Teilnahme: *Kulturinitiativen/KünstlerInnen mit künstlerische 
Produktionen, die von der Stadt Graz oder vom Land Steiermark oder vom 
BMKÖS gefördert sind.

*Kosten: *150€ netto je Veranstaltungstag inkl. Technikpaket (Ton: 2 Weg 
Lautsprecher, Mischpult; Licht: 2 Verfolger-Grundlicht; Micro und Head 
Sets vorhanden). Wenn etwas ganz spezielles (von Technik bzw.Techniker) 
gebraucht wird, so müssen die Gastveranstalter*innen das selbst mitbringen.

*Sitzplätze: *mind.120 Personen

*Bühnengröße: *8 x 4 x 0,4 m

*Backstage: *Räumlichkeit vorhanden, kann als Umkleide nur für die 
jeweilige Veranstaltung genützt werden, Lagerung nur im Zeitraum der 
Veranstaltung (bei einer Reihe) möglich.

*Regen-Regeln: *Es gibt eine mobile Überdachung der Bühne; außer es gibt 
heftige Gewitter mit Donner - sonst sollten die Veranstaltungen immer 
stattfinden können; bei Absage gibt es eine pragmatische Lösung.

*Gastro: *vor Ort gibt es Getränke, es gibt kein Essen (für 
KünstlerInnen Getränkegutscheine, 2 pro Person)

*Meldung der Veranstaltung: *die Veranstaltungsgenehmigung und Meldung 
wird vom Veranstalter des LeslieOpen durchgeführt, die AKM-Meldung von 
Gastveranstalter*in des Abends

*Werbung: *LeslieOpen stellt ein kleines Werbepaket zur Verfügung 
(LESLIEHOF-Plakat: "Bühne und Kino im Lesliehof + Social media); es ist 
allerdings unbedingt notwendig, daß das eigene Publikum aktiviert wird 
und selbständig Werbung betrieben wird.

Kartenverkauf: das Ticketing (Abendkasse und Vorverkauf) läuft über 
Ö-Ticket ab (Vergünstigte Tickets werden an der Abendkasse als 
Vorverkaufskarten bewertet; Gratisticketvergabe ist natürlich auch 
möglich im Absprache mit LeslieOpen), da sind 10% Provision zu zahlen. 
Das Rest zahlt LeslieOpen an die Gastveranstalter*innen aus.

Corona - Massnahmen: für die Abwicklung von Corona-Zutrittsvoraussetzung 
ist LeslieOpen verantwortlich.

*****Bei der Terminvergabe gilt das Prinzip von "First come, first 
served"!*****

Wir bitten Euch dringend, möglichst konkrete Terminwünsche anzugeben, 
damit all jene, die möchten, auch zum Zug kommen können!

Danke!

Terminbuchungen sind ab sofort möglich, ansonsten bitte um Bekanntgabe 
eurer Wünsche bis spätestens Montag, 21.März mit folgenden Informationen 
bei der IG Kultur Steiermark unter office.igkultur at mur.at

Name/Theater/Verein:

Produktion (Titel, Art von Produktion):

Terminwunsch:

Kontaktperson/Email/Telnummer:


***************************************************************************
*
******
**Zurückkehren zur Kulturarbeit in die Oststeiermark*|**LeseTipp* *

In einer mehrteiligen Reportage ergründet die IG Kultur Steiermark im 
heurigen Jahr die zeitgenössische Kulturarbeit in den steirischen 
Regionen. Der dritte Teil unserer Reihe beschäftigt sich mit der 
Oststeiermark, also mit den Bezirken Weiz und Hartberg-Fürstenfeld. Wir 
haben dazu eine Umfrage unter den Kulturvereinen gemacht und Gespräche 
mit Kulturarbeiter*innen geführt. Zum Beitrag. 
<https://steiermark.igkultur.at/praxis/zurueckkehren-zur-kulturarbeit-die-oststeiermark>

**
*************************************************************************** 
*
******
** Corona Regel - ab 5. März
*

Ab dem 05. März werden weitestgehend alle Maßnahmen aufgehoben.
Aktuell gültige Rechtsgrundlage: COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – 
COVID-19-BMV 
<https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_86/BGBLA_2022_II_86.html>

  * _*Kultureinrichtungen*_

Das Betreten von Kultureinrichtungen zur Inanspruchnahme von 
(Kultur-)Dienstleistungen und das Verweilen darin ist ab den 5. März 
2022 uneingeschränkt gestattet. In der COVID-19 Basismaßnahmenverordnung 
<https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_86/BGBLA_2022_II_86.html> 
finden sich keine Regelungen mehr zum Ort der beruflichen Tätigkeit. 
Somit sind auch in diesem Bereich sämtliche Maßnahmen gefallen. Sind an 
einem Arbeitsort allerdings mehr als 50 Personen (Rechtsgrundlage: §4 
der COVID-19 Basismaßnahmenverordnung 
<https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_86/BGBLA_2022_II_86.html>) 
tätig, muss ein COVID-19 Präventionskonzept und ein*e COVID-19 
Beauftragte*r bestellt werden.

Kultureinrichtungen müssen allerdings ebenfalls ein COVID-19 
Präventionskonzept ausarbeiten und eine*n COVID-19 Beauftragte*n 
bestellen. Das *COVID-19 Präventionskonzept* ist ein dem Stand der 
Wissenschaft entsprechendes Konzept zur Minimierung des 
Infektionsrisikos, welches auch eine Risikoanalyse zu enthalten hat und 
insbesondere folgende Inhalte umfasst:

 1. spezifische Hygienemaßnahmen,
 2. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion,
 3. Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen,
 4. gegebenenfalls Regelungen betreffend die Konsumation von Speisen und
    Getränken,
 5. Regelungen zur Steuerung der Personenströme,
 6. Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Hygienemaßnahmen
    und die Aufsicht der Durchführung eines SARS-CoV-2-Antigentests zur
    Eigenanwendung

Als COVID-19-Beauftragte dürfen nur geeignete Personen bestellt werden. 
Voraussetzung für eine solche Eignung sind zumindest die Kenntnis des 
COVID-19-Präventionskonzepts sowie der örtlichen Gegebenheiten und der 
organisatorischen Abläufe. Der COVID-19-Beauftragte ist Ansprechperson 
für die Behörden und hat die Umsetzung des COVID-19-Präventionskonzepts 
zu überwachen.

  * *_Zusammenkünfte_*

Ab dem 5. März fallen sämtliche Auflagen, die für die Durchführung von 
Zusammenkünften erforderlich waren.
D.h. keine Zutrittsregelungen, keine Personenobergrenzen, keine 
allgemeine Sperrstunde, Öffnung der Nachtgastronomie, Konsumation bei 
Veranstaltungen erlaubt, keine Maskenpflicht (es wird allerdings 
empfohlen weiterhin FFP2 Maske in geschlossenen Räumen zu tragen).

Einzige bestehende Auflage ist die Ausarbeitung eines COVID-19 
Präventionskonzeptes und die Bestellung eines*r COVID-19 Beauftragter*n 
bei Zusammenkünften ab 50 Personen.
Es besteht aber keine Anzeigen- oder Bewilligungspflicht mehr.
Die Erhebung von Kontaktdaten können optional und auf freiwilliger Basis 
in das COVID-19 Präventionskonzept aufgenommen werden.

/HINWEIS/: Ein COVID-19 Präventionskonzept und ein*e COVID-19 
Beauftragte*r sind erst ab 51 Personen auszuarbeiten, da aber in den 
Kultureinrichtungen generell ein Präventionskonzept und ein*e COVID 
Beauftragte*r obligatorisch sind, ergibt sich auch für Zusammenkünfte 
unter 50 Personen in Kultureinrichtungen die Auflage ein 
Präventionskonzept auszuarbeiten und eine*n COVID Beauftragte*n zu 
bestellen. Stichprobenartige Kontrolle durch die Behörden ist möglich.

Proben zu beruflichen Zwecken und im Amateurbereich sowie 
außerschulische Jugendarbeit und Jugenderziehung sind wieder 
uneingeschränkt möglich.

Details findet ihr auf unserer Webseite 
<https://igkultur.at/artikel/faq-corona-virus-veranstaltungsverbot>.

<https://www.festwochen.at/open-call-in-the-field>
********************************************************************************
*** Regelmäßige Kulturneuigkeiten findet ihr zudem auf unserer Facebook 
Seite: **
*
*
*https://www.facebook.com/IG.Kultur.Steiermark *

** *************************************************
Mit besten Grüßen aus dem IG-Büro

Lidija & Tina


*******************************************
*KULTURFÖRDERUNGEN*

** LAND Steiermark: *

*_Allgemeine Kultur- und Kunstförderungen - Einreichtermine 2022_*
Ansuchen mit einer beantragen Förderung über € 3.500,--
2. Einreichtermin: 15. Juli 2022, 10.00 Uhr
3. Einreichtermin: 17. Oktober 2022  für Jahresförderungen für das Jahr 2023
Unter Jahresförderungen werden Ansuchen verstanden, deren 
Projektzeitraum ein ganzes Kalenderjahr umfassen (01.01.2023-31.12.2023) 
und zusätzlich zu projektbezogenen Kosten auch eine Förderung von 
projektunabhängigen Kostenpositionen (z. B. Basis-, Gemein-, 
Overheadkosten) beabsichtigen.
*_Publikationsförderung 2022
_*
*15.03.2022* für Publikationen mit Veröffentlichungsdatum ab 01. Juli 2022
15.09.2022 für Publikationen mit Veröffentlichungsdatum ab 01. Jänner 2023

COVID-19 Merkblatt zur Abrechnung 
<https://www.kultur.steiermark.at/cms/dokumente/10084699_44834960/599a6c1c/COVID-19%20MERKBLATT.pdf> 
(Stand 12.04.2021)

Webseite der Kulturabteilung des Landes: https://www.kultur.steiermark.at/
*
*
** STADT GRAZ*
*_Die Einreichtermine für 2022:_*

Die Fachbeiratssitzungen 2022 finden voraussichtlich in folgenden 
Monaten statt: Mai/Juni und Oktober/November. Für Ansuchende, die eine 
umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist 
daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis 
längstens 30.4. oder 20.9.2022 einzureichen. Mehr dazu. 
<http://www.kultur.graz.at/kulturamt/5>
Stipendien der Stadt Graz (Einreichsfrist 31.März 2022):
Literaturstipendium "Grazer Stadtschreiber:in" 2022/2023 
<http://www.kultur.graz.at/kulturamt/33>
Literaturstipendien 2022
<http://www.kultur.graz.at/kulturamt/47>
Arbeitsstipendien für Bildende Kunst 2022 
<http://www.kultur.graz.at/kulturamt/155>
Auslandsstipendien für Bildende Kunst und Film 2022 
<http://www.kultur.graz.at/kulturamt/156>

*
*
*Österreichweit offene Förderausschreibungen, Stipendien & Calls für 
Kulturvereine:*
Laufend: spartenübergreifende / soziokulturelle / interkulturelle 
Kulturprojekte 
<https://newsletter.igkultur.at/links/SJTyQIASP/rkSMJR5Xw/ByGEJgA9XD/ByzSS1e1Lv>
Laufend: ÖAG Kulturvermittlung mit Schulen 
<https://newsletter.igkultur.at/links/ByIbuyQNK/rkSMJR5Xw/ByGEJgA9XD/HkVczGtPEK>
Bis 15.03.2022: ÖGPB: Demokratie im Wandel 
<https://newsletter.igkultur.at/links/ByDYnXtRY/rkSMJR5Xw/ByGEJgA9XD/SyKW3UVC0t>
Bis 24.03.2022: EIT: Call for Proposals for EIT Culture & Creativity 
<https://newsletter.igkultur.at/links/ByDYnXtRY/rkSMJR5Xw/ByGEJgA9XD/BJeG2UEC0t>
Bis 24.03.2022: CERV: Europäische Erinnerungskultur 
<https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/topic-details/cerv-2022-citizens-rem;callCode=null;freeTextSearchKeyword=;matchWholeText=true;typeCodes=1,0;statusCodes=31094501,31094502,31094503;programmePeriod=2021%20-%202027;programCcm2Id=43251589;programDivisionCode=43422647;focusAreaCode=null;destination=null;mission=null;geographicalZonesCode=null;programmeDivisionProspect=null;startDateLte=null;startDateGte=null;crossCuttingPriorityCode=null;cpvCode=null;performanceOfDelivery=null;sortQuery=sortStatus;orderBy=asc;onlyTenders=false;topicListKey=topicSearchTablePageState>
Bis 31.03.2022: BMKÖS Jahresprogrammförderung Kulturinitiativen 
<https://newsletter.igkultur.at/links/ByDYnXtRY/rkSMJR5Xw/ByGEJgA9XD/BJMznLNARt>
Bis 31.03.2022: AK Steiermark: Digitalisierungsfonds 
<https://newsletter.igkultur.at/links/ByDYnXtRY/rkSMJR5Xw/ByGEJgA9XD/r1Xz28ERAF>
Bis 31.03.2022: CED: Ausschreibung Kooperationsprojekte 
<https://newsletter.igkultur.at/links/ByDYnXtRY/rkSMJR5Xw/ByGEJgA9XD/SkNMhINA0Y>
Bis 20.5.2022: BMKÖS: Verlagsförderung 2022 
<https://www.bmkoes.gv.at/Service/Ausschreibungen/kunst-und-kultur-ausschreibungen/Verlagsf%C3%B6rderung.html>

BMOEKS: Stipendienangebot für Künstlerinnen und Künstler 
<https://www.bmkoes.gv.at/Service/Ausschreibungen/kunst-und-kultur-ausschreibungen.html>
Laufend: Arbeitsstipendien im Bereich zeitgenössischer Zirkus 
<https://newsletter.igkultur.at/links/SkL0JMBEO/rkSMJR5Xw/ByGEJgA9XD/SJwKPG3B4u>
Bis 31.3.2022: BMKÖS: Ausschreibung Startstipendium 2022 Musik und 
darstellende Kunst 
<https://www.bmkoes.gv.at/Service/Ausschreibungen/kunst-und-kultur-ausschreibungen/Ausschreibung-Startstipendium-Musik-und-darstellende-Kunst.html> 



**
Newsletter Abbestellung: 
https://lists.mur.at/mailman/listinfo/igstmk-info oder eine Mail zurück 
senden mit "unsubscribe"

-- 
IG Kultur Steiermark
Stadtpark 1
8010 Graz

Tel: 0681/104 295 07
e-mail:office.igkultur at mur.at
web:http://igkultursteiermark.at/
Facebook:https://www.facebook.com/IG.Kultur.Steiermark

-------------- next part --------------
An HTML attachment was scrubbed...
URL: <https://lists.mur.at/pipermail/igstmk-info/attachments/20220307/98d3c62f/attachment-0001.html>
-------------- next part --------------
A non-text attachment was scrubbed...
Name: khmopmggldigigph.png
Type: image/png
Size: 8214 bytes
Desc: not available
URL: <https://lists.mur.at/pipermail/igstmk-info/attachments/20220307/98d3c62f/attachment-0001.png>


More information about the Igstmk-info mailing list