[Igstmk-info] Infonewsletter | #3 | und mehr!
IG Kultur Steiermark
office.igkultur at mur.at
Mon Mar 7 14:41:00 CET 2022
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/Info-newsletter der IG Kultur Steiermark - monatlich mit aktuellen
Neuigkeiten und Terminen aus dem Kunst- und Kulturbereich!/
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** Hilfe für ukrainische Künstler:innen | BMKÖS*
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Das Kulturressort stellt ab sofort Sonderfördermittel in Höhe von
300.000 Euro für Arbeitsstipendien und Projektförderungen ukrainischer
Künstlerinnen und Künstler zur Verfügung. Außerdem wird ein
Koordinationsbüro – das /Office Ukraine. Shelter for Ukrainian
Artists/ – für ukrainische Kulturschaffende eingerichtet. Es dient als
Plattform für die Koordinierung vielfältiger Zivilgesellschaften und
institutionellen Initiativen und tritt als Verbindungsstelle zwischen
den Institutionen in Österreich und Kulturschaffenden aus der Ukraine auf.
Das *Office Ukraine. Shelter for Ukrainian Artists*wird seine zentrale
Anlaufstelle im Museumsquartier in Wien (Verein tranzit.at
<http://tranzit.at/>) haben,mit Verbindungsbüros in den Bundesländern,
insbesondere in Graz (< rotor > <https://rotor.mur.at/index.html>) und
Innsbruck (Künstlerhaus Büchsenhausen <https://www.buchsenhausen.at/>).
< rotor > <https://rotor.mur.at/index.html> baut gerade das
Verbindungsbüro für Graz und die Steiermark auf.
Kontakt: rotor at mur.at, 0316 / 688306
*Kunstschaffende aus der Ukraine die Hilfe benötigen und Institutionen,
Personen und Initiativen aus Graz/ Steiermark, die in dieser
Notsituationunterstützen wollen, können sich gerne bei < rotor > melden. *
Das /Office Ukraine. Shelter for Ukrainian Artists/ mit seinen
Verbindungsbüros wendet sich einerseits an alle österreichischen
Personen und Institutionen, die Arbeits-, Unterkunfts- und
Projektmöglichkeiten für ukrainische Kulturschaffende zur Verfügung
stellen wollen und vermittelt diese. Andererseits wird die
österreichische Kunst- und Kulturlandschaft eingeladen, ukrainische
Kunst- und Kulturschaffende bei der Vergabe von
Ausstellungsbeteiligungen, Werk-, Text-, Konzertaufträgen, Einladungen
zu geladenen Wettbewerben etc. verstärkt einzubinden. Alle Personen,
Initiativen und Institutionen, die in dieser Kriegssituation ihre
Solidarität mit ukrainischen Künstler:innen und dem künstlerischen Feld
zum Ausdrucken bringen wollen, sind eingeladen, sich bei dieser
Plattform zu engagieren. Das BMKÖS wird die Initiative maßgeblich
finanziell und organisatorisch unterstützen.
Die Anträge für die Arbeitsstipendien und Projektförderungen werden von
den teilnehmenden Institutionen, welche ukrainische Künstler:innen
aufnehmen bzw. betreuen, direkt an das BMKÖS gestellt. Die Abwicklung
erfolgt durch die Fachabteilungen des BMKÖS.
Zusätzlich wird eine eigene Kontaktstelle im BMKÖS eingerichtet, um
Anfragen gezielt bearbeiten zu können.
E-Mail: ukrainehilfe at bmkoes.gv.at
Mehr dazu.
<https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/Neuigkeiten/Office-Ukraine.html>
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** **Frauen*Monat März!
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Dieses Jahr wurde Frauentag auf einen Frauenmonat ausgedehnt. Das
vielfältige Programm zum Thema findet ihr auf der Webseite vom Bündnis
0803 <https://www.0803.at/termine/>. Die IG Kultur Steiermark wird auch
einen Programmpunkt zur Lage von Frauen* im Kulturbereich
<https://www.0803.at/event/cafe-europa-gender-equality-im-kulturbereich/>
vorbereiten. Ebenso begleitet unser Kollege Simon Hafner den
Frauen*monat mit einer Facebook-Aktion
<https://www.facebook.com/IG.Kultur.Steiermark>, die eine *Sichtbarkeit
unserer Kolleginnen** schafft und damit ihre Arbeit anerkennt. Gerne
könnt ihr ihm eure Vorschläge auf hafner.igkultur at mur.at (mit einem Foto
und kurzer Biographie) schicken.
Veranstaltungshinweis: Demonstration zum Internationalen Frauentag |
Demobündnis 8. März | Dienstag, 8. März, 17 Uhr, Südtirolerplatz/Graz **
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* *LESLIE OPEN im Joanneumsviertel/Graz - Kino, Theater, Tanz, Musik,
Literatur 2022****|**Freie Plätze für die freie Szene** *
Auch im diesem Jahr ist die LeslieOpen-Bühne für die freie Szene offen.
Die Veranstaltungsreihe LeslieOpen startet am Mittwoch, den 1. Juni und
endet am 10. September 2022.
*Freie Termine: *Im Zeitraum 2. Juni - 1. September 2022 sind
Veranstaltungen zwischen 18.00 und 21.00 Uhr (Juni) bzw. bis 20.30 Uhr
(Juli/August) möglich. Nach Absprache sind auch einige Abendspieltermine
möglich.
Vom 2. bis 10. September findet keine Kinoveranstaltung statt, so dass
auch Veranstaltungen bzw. eine AbendSpielserie zwischen 18.00 und 22.00
Uhr möglich ist - inkl. Vorbereitungszeit.
*Sperrzeiten: *Am 13. und 15. Juli sowie vom 29. Juli - 7. August 2022
können keine Veranstaltungen stattfinden.
*Teilnahme: *Kulturinitiativen/KünstlerInnen mit künstlerische
Produktionen, die von der Stadt Graz oder vom Land Steiermark oder vom
BMKÖS gefördert sind.
*Kosten: *150€ netto je Veranstaltungstag inkl. Technikpaket (Ton: 2 Weg
Lautsprecher, Mischpult; Licht: 2 Verfolger-Grundlicht; Micro und Head
Sets vorhanden). Wenn etwas ganz spezielles (von Technik bzw.Techniker)
gebraucht wird, so müssen die Gastveranstalter*innen das selbst mitbringen.
*Sitzplätze: *mind.120 Personen
*Bühnengröße: *8 x 4 x 0,4 m
*Backstage: *Räumlichkeit vorhanden, kann als Umkleide nur für die
jeweilige Veranstaltung genützt werden, Lagerung nur im Zeitraum der
Veranstaltung (bei einer Reihe) möglich.
*Regen-Regeln: *Es gibt eine mobile Überdachung der Bühne; außer es gibt
heftige Gewitter mit Donner - sonst sollten die Veranstaltungen immer
stattfinden können; bei Absage gibt es eine pragmatische Lösung.
*Gastro: *vor Ort gibt es Getränke, es gibt kein Essen (für
KünstlerInnen Getränkegutscheine, 2 pro Person)
*Meldung der Veranstaltung: *die Veranstaltungsgenehmigung und Meldung
wird vom Veranstalter des LeslieOpen durchgeführt, die AKM-Meldung von
Gastveranstalter*in des Abends
*Werbung: *LeslieOpen stellt ein kleines Werbepaket zur Verfügung
(LESLIEHOF-Plakat: "Bühne und Kino im Lesliehof + Social media); es ist
allerdings unbedingt notwendig, daß das eigene Publikum aktiviert wird
und selbständig Werbung betrieben wird.
Kartenverkauf: das Ticketing (Abendkasse und Vorverkauf) läuft über
Ö-Ticket ab (Vergünstigte Tickets werden an der Abendkasse als
Vorverkaufskarten bewertet; Gratisticketvergabe ist natürlich auch
möglich im Absprache mit LeslieOpen), da sind 10% Provision zu zahlen.
Das Rest zahlt LeslieOpen an die Gastveranstalter*innen aus.
Corona - Massnahmen: für die Abwicklung von Corona-Zutrittsvoraussetzung
ist LeslieOpen verantwortlich.
*****Bei der Terminvergabe gilt das Prinzip von "First come, first
served"!*****
Wir bitten Euch dringend, möglichst konkrete Terminwünsche anzugeben,
damit all jene, die möchten, auch zum Zug kommen können!
Danke!
Terminbuchungen sind ab sofort möglich, ansonsten bitte um Bekanntgabe
eurer Wünsche bis spätestens Montag, 21.März mit folgenden Informationen
bei der IG Kultur Steiermark unter office.igkultur at mur.at
Name/Theater/Verein:
Produktion (Titel, Art von Produktion):
Terminwunsch:
Kontaktperson/Email/Telnummer:
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**Zurückkehren zur Kulturarbeit in die Oststeiermark*|**LeseTipp* *
In einer mehrteiligen Reportage ergründet die IG Kultur Steiermark im
heurigen Jahr die zeitgenössische Kulturarbeit in den steirischen
Regionen. Der dritte Teil unserer Reihe beschäftigt sich mit der
Oststeiermark, also mit den Bezirken Weiz und Hartberg-Fürstenfeld. Wir
haben dazu eine Umfrage unter den Kulturvereinen gemacht und Gespräche
mit Kulturarbeiter*innen geführt. Zum Beitrag.
<https://steiermark.igkultur.at/praxis/zurueckkehren-zur-kulturarbeit-die-oststeiermark>
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** Corona Regel - ab 5. März
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Ab dem 05. März werden weitestgehend alle Maßnahmen aufgehoben.
Aktuell gültige Rechtsgrundlage: COVID-19-Basismaßnahmenverordnung –
COVID-19-BMV
<https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_86/BGBLA_2022_II_86.html>
* _*Kultureinrichtungen*_
Das Betreten von Kultureinrichtungen zur Inanspruchnahme von
(Kultur-)Dienstleistungen und das Verweilen darin ist ab den 5. März
2022 uneingeschränkt gestattet. In der COVID-19 Basismaßnahmenverordnung
<https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_86/BGBLA_2022_II_86.html>
finden sich keine Regelungen mehr zum Ort der beruflichen Tätigkeit.
Somit sind auch in diesem Bereich sämtliche Maßnahmen gefallen. Sind an
einem Arbeitsort allerdings mehr als 50 Personen (Rechtsgrundlage: §4
der COVID-19 Basismaßnahmenverordnung
<https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_86/BGBLA_2022_II_86.html>)
tätig, muss ein COVID-19 Präventionskonzept und ein*e COVID-19
Beauftragte*r bestellt werden.
Kultureinrichtungen müssen allerdings ebenfalls ein COVID-19
Präventionskonzept ausarbeiten und eine*n COVID-19 Beauftragte*n
bestellen. Das *COVID-19 Präventionskonzept* ist ein dem Stand der
Wissenschaft entsprechendes Konzept zur Minimierung des
Infektionsrisikos, welches auch eine Risikoanalyse zu enthalten hat und
insbesondere folgende Inhalte umfasst:
1. spezifische Hygienemaßnahmen,
2. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion,
3. Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen,
4. gegebenenfalls Regelungen betreffend die Konsumation von Speisen und
Getränken,
5. Regelungen zur Steuerung der Personenströme,
6. Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Hygienemaßnahmen
und die Aufsicht der Durchführung eines SARS-CoV-2-Antigentests zur
Eigenanwendung
Als COVID-19-Beauftragte dürfen nur geeignete Personen bestellt werden.
Voraussetzung für eine solche Eignung sind zumindest die Kenntnis des
COVID-19-Präventionskonzepts sowie der örtlichen Gegebenheiten und der
organisatorischen Abläufe. Der COVID-19-Beauftragte ist Ansprechperson
für die Behörden und hat die Umsetzung des COVID-19-Präventionskonzepts
zu überwachen.
* *_Zusammenkünfte_*
Ab dem 5. März fallen sämtliche Auflagen, die für die Durchführung von
Zusammenkünften erforderlich waren.
D.h. keine Zutrittsregelungen, keine Personenobergrenzen, keine
allgemeine Sperrstunde, Öffnung der Nachtgastronomie, Konsumation bei
Veranstaltungen erlaubt, keine Maskenpflicht (es wird allerdings
empfohlen weiterhin FFP2 Maske in geschlossenen Räumen zu tragen).
Einzige bestehende Auflage ist die Ausarbeitung eines COVID-19
Präventionskonzeptes und die Bestellung eines*r COVID-19 Beauftragter*n
bei Zusammenkünften ab 50 Personen.
Es besteht aber keine Anzeigen- oder Bewilligungspflicht mehr.
Die Erhebung von Kontaktdaten können optional und auf freiwilliger Basis
in das COVID-19 Präventionskonzept aufgenommen werden.
/HINWEIS/: Ein COVID-19 Präventionskonzept und ein*e COVID-19
Beauftragte*r sind erst ab 51 Personen auszuarbeiten, da aber in den
Kultureinrichtungen generell ein Präventionskonzept und ein*e COVID
Beauftragte*r obligatorisch sind, ergibt sich auch für Zusammenkünfte
unter 50 Personen in Kultureinrichtungen die Auflage ein
Präventionskonzept auszuarbeiten und eine*n COVID Beauftragte*n zu
bestellen. Stichprobenartige Kontrolle durch die Behörden ist möglich.
Proben zu beruflichen Zwecken und im Amateurbereich sowie
außerschulische Jugendarbeit und Jugenderziehung sind wieder
uneingeschränkt möglich.
Details findet ihr auf unserer Webseite
<https://igkultur.at/artikel/faq-corona-virus-veranstaltungsverbot>.
<https://www.festwochen.at/open-call-in-the-field>
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*** Regelmäßige Kulturneuigkeiten findet ihr zudem auf unserer Facebook
Seite: **
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*https://www.facebook.com/IG.Kultur.Steiermark *
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Mit besten Grüßen aus dem IG-Büro
Lidija & Tina
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*KULTURFÖRDERUNGEN*
** LAND Steiermark: *
*_Allgemeine Kultur- und Kunstförderungen - Einreichtermine 2022_*
Ansuchen mit einer beantragen Förderung über € 3.500,--
2. Einreichtermin: 15. Juli 2022, 10.00 Uhr
3. Einreichtermin: 17. Oktober 2022 für Jahresförderungen für das Jahr 2023
Unter Jahresförderungen werden Ansuchen verstanden, deren
Projektzeitraum ein ganzes Kalenderjahr umfassen (01.01.2023-31.12.2023)
und zusätzlich zu projektbezogenen Kosten auch eine Förderung von
projektunabhängigen Kostenpositionen (z. B. Basis-, Gemein-,
Overheadkosten) beabsichtigen.
*_Publikationsförderung 2022
_*
*15.03.2022* für Publikationen mit Veröffentlichungsdatum ab 01. Juli 2022
15.09.2022 für Publikationen mit Veröffentlichungsdatum ab 01. Jänner 2023
COVID-19 Merkblatt zur Abrechnung
<https://www.kultur.steiermark.at/cms/dokumente/10084699_44834960/599a6c1c/COVID-19%20MERKBLATT.pdf>
(Stand 12.04.2021)
Webseite der Kulturabteilung des Landes: https://www.kultur.steiermark.at/
*
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** STADT GRAZ*
*_Die Einreichtermine für 2022:_*
Die Fachbeiratssitzungen 2022 finden voraussichtlich in folgenden
Monaten statt: Mai/Juni und Oktober/November. Für Ansuchende, die eine
umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist
daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis
längstens 30.4. oder 20.9.2022 einzureichen. Mehr dazu.
<http://www.kultur.graz.at/kulturamt/5>
Stipendien der Stadt Graz (Einreichsfrist 31.März 2022):
Literaturstipendium "Grazer Stadtschreiber:in" 2022/2023
<http://www.kultur.graz.at/kulturamt/33>
Literaturstipendien 2022
<http://www.kultur.graz.at/kulturamt/47>
Arbeitsstipendien für Bildende Kunst 2022
<http://www.kultur.graz.at/kulturamt/155>
Auslandsstipendien für Bildende Kunst und Film 2022
<http://www.kultur.graz.at/kulturamt/156>
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*Österreichweit offene Förderausschreibungen, Stipendien & Calls für
Kulturvereine:*
Laufend: spartenübergreifende / soziokulturelle / interkulturelle
Kulturprojekte
<https://newsletter.igkultur.at/links/SJTyQIASP/rkSMJR5Xw/ByGEJgA9XD/ByzSS1e1Lv>
Laufend: ÖAG Kulturvermittlung mit Schulen
<https://newsletter.igkultur.at/links/ByIbuyQNK/rkSMJR5Xw/ByGEJgA9XD/HkVczGtPEK>
Bis 15.03.2022: ÖGPB: Demokratie im Wandel
<https://newsletter.igkultur.at/links/ByDYnXtRY/rkSMJR5Xw/ByGEJgA9XD/SyKW3UVC0t>
Bis 24.03.2022: EIT: Call for Proposals for EIT Culture & Creativity
<https://newsletter.igkultur.at/links/ByDYnXtRY/rkSMJR5Xw/ByGEJgA9XD/BJeG2UEC0t>
Bis 24.03.2022: CERV: Europäische Erinnerungskultur
<https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/topic-details/cerv-2022-citizens-rem;callCode=null;freeTextSearchKeyword=;matchWholeText=true;typeCodes=1,0;statusCodes=31094501,31094502,31094503;programmePeriod=2021%20-%202027;programCcm2Id=43251589;programDivisionCode=43422647;focusAreaCode=null;destination=null;mission=null;geographicalZonesCode=null;programmeDivisionProspect=null;startDateLte=null;startDateGte=null;crossCuttingPriorityCode=null;cpvCode=null;performanceOfDelivery=null;sortQuery=sortStatus;orderBy=asc;onlyTenders=false;topicListKey=topicSearchTablePageState>
Bis 31.03.2022: BMKÖS Jahresprogrammförderung Kulturinitiativen
<https://newsletter.igkultur.at/links/ByDYnXtRY/rkSMJR5Xw/ByGEJgA9XD/BJMznLNARt>
Bis 31.03.2022: AK Steiermark: Digitalisierungsfonds
<https://newsletter.igkultur.at/links/ByDYnXtRY/rkSMJR5Xw/ByGEJgA9XD/r1Xz28ERAF>
Bis 31.03.2022: CED: Ausschreibung Kooperationsprojekte
<https://newsletter.igkultur.at/links/ByDYnXtRY/rkSMJR5Xw/ByGEJgA9XD/SkNMhINA0Y>
Bis 20.5.2022: BMKÖS: Verlagsförderung 2022
<https://www.bmkoes.gv.at/Service/Ausschreibungen/kunst-und-kultur-ausschreibungen/Verlagsf%C3%B6rderung.html>
BMOEKS: Stipendienangebot für Künstlerinnen und Künstler
<https://www.bmkoes.gv.at/Service/Ausschreibungen/kunst-und-kultur-ausschreibungen.html>
Laufend: Arbeitsstipendien im Bereich zeitgenössischer Zirkus
<https://newsletter.igkultur.at/links/SkL0JMBEO/rkSMJR5Xw/ByGEJgA9XD/SJwKPG3B4u>
Bis 31.3.2022: BMKÖS: Ausschreibung Startstipendium 2022 Musik und
darstellende Kunst
<https://www.bmkoes.gv.at/Service/Ausschreibungen/kunst-und-kultur-ausschreibungen/Ausschreibung-Startstipendium-Musik-und-darstellende-Kunst.html>
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