[Igstmk-info] Newsletter Verlängerung der Hilfsmaßnahmen | #51 | 2021

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Fri Nov 19 17:33:34 CET 2021


/Mitgliedernewsletter der IG Kultur Steiermark - alle zwei Wochen mit 
aktuellen Neuigkeiten und Terminen aus dem Kunst- und Kulturbereich!/
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* *Verlängerung der **Hilf**s**maßnahmen*

Nach der heutigen Pressekonferenz zum generellen harten Lockdown 
<https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-Spezial/13892244/ZIB-Spezial-Lockdown-fuer-alle/14113712> 
ab Montag 22. November 2021 (ganztägige Ausgangsbeschränkungen für 
Geimpfte und Ungeimpfte voraussichtlich für 10 Tage, danach wird 
evaluiert und für maximal für insgesamt 20 Tage, bis 12. Dezember, 
verlängert) hat heute auch eine Pressekonferenz 
<https://tvthek.orf.at/profile/Pressekonferenz-zu-den-CoV-Massnahmen/13893132/Pressekonferenz-zu-den-CoV-Massnahmen/14113717> 
von FM Blümel, AM Kocher und STS Mayer statt gefunden, wo die 
Verlängerung von Hilfsmaßnahmen angekündigt wurde.

In den letzten Wochen habe dieKulturbranche über einen Besucherrückgang 
geklagt 
<https://www.igkultur.at/artikel/verlaesslichkeit-der-politik?bundesland=all%3Fbundesland%3Dsteiermark>. 
Die Bundesregierung müsse nun den wirtschaftlichen Schäden 
entgegenwirken. Für Kulturverantwortliche ist der NPO-Fonds (kurz für 
Non-Profit-Organisationen) laut Mayer zentral, daher wird dieser Fonds 
verlängert und um 125 Millionen Euro aufgestockt. Denn was für 
Unternehmen gilt, müsse auch für gemeinnützige Organisationen gelten. 
Für das vierte Quartal 2021 und das erste Quartal 2022 wird daher dieser 
Fonds neu aufgelegt. Die Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und 
Künstler wird außerdem von November bis März verlängert. Für die Monate 
des Lockdowns wird es eine erhöhte Zahlung von 1.000 Euro und für die 
Monate danach 600 Euro geben. Auch der Veranstalterschutzschirm und das 
Haftungsmodell für Filmproduktionen werden um ein halbes Jahr verlängert.
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*_
_*Wichtig*_: Alle geförderten Unternehmen/NGOs müssen sich an die 
COVID-Bestimmungen halten, ansonsten droht eine Rückzahlung der Hilfe. 
Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen, z.B. im 
Zusammenhang mit 2-G Kontrollen, dann müssen die Hilfen für den 
jeweiligen Monat zurückbezahlt werden.

Die Corona-Kurzarbeit gilt jedenfalls bis Jahresende, deckt also den 
jetzt angekündigten Lockdown ab, erinnert Kocher. Wie es danach 
weitergeht, ist noch offen. Jetzt aber ist noch eine Reduktion der 
Arbeitszeit bis zum völligen Arbeitsausfall möglich, bei einem 
Nettoeinkommensersatz von 80 bis 90 Prozent. Ab Montag den 22. November 
haben Arbeitnehmer*innen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen 
in die Risikogruppe fallen, wieder die Möglichkeit, sich ein 
Risiko-Attest zu besorgen und im Bedarfsfall freistellen zu lassen. 
Damit wird eine im Sommer ausgelaufene Bestimmung wiederbelebt.

Dass alle Instrumente gleich bis Ende des 1. Quartals 2022 verlängert 
werden ist eine kluge Entscheidung. Wir danken der Bundesregierung, dass 
die geforderten Hilfen nun so rasch zugesagt wurden. Nur so kann 
schlimmerer Schaden von der ohnedies gebeutelten Kunst- und Kulturszene 
Österreichs abgewendet werden. Wir hoffen auf eine Einbeziehung der 
Interessenvertretung in die nun anstehende Detailarbeit zur Ausarbeitung 
der Hilfsinstrumente, damit die Hilfen auch dort ankommen, wo sie 
benötigt werden. Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung hat absoluten 
Vorrang, der Lockdown wird von der Kulturszene daher solidarisch 
mitgetragen. Doch das braucht auch die entsprechende finanzielle 
Unterstützung.

Ein kurzer Überblick über die angekündigten für uns relevanten 
Hilfsmaßnahmen:

  * *NPO-Fonds: *

Zeitraum: 4. Quartal 2021 und 1. Quartal 2022
Dotierung: 125 Mio Euro zusätzlich

  * *Künstler-SVS: *

Zeitraum: November+Dezember 2021 und Q1 2022
Dotierung: Aufstockung von 150 auf 175 Mio Euro
Auszahlung weiterhin analog zu Härtefallfonds (600 Euro)
In Lockdown-Monaten stattdessen: 1.000 Euro

  * *KSVF (Künstlersozialversicherungs-Fonds): *

Verlängerung 1. Quartal 2022
Aufstockung Dotierung von 40 auf 50 Mio. Euro

  * *Härtefallfonds:*

mind. 40 % Einkommensrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht 
mehr gedeckt werden.
Ersatzrate: 80 % zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommenentgangs
Zeitraum: November 2021 bis März 2022
Maximaler Betrag: 2.000 Euro, Mindestbetrag: 600 Euro

  * *Ausdehnung Veranstalterschutzschirm *

(Verlängerung Antragstellung bis 30. Juni 2022 für Veranstaltungen bis 
30. Juni
2023) *
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  * *Comeback-Zuschuss Film (Ausfallshaftung) *

Verlängerung der Antragstellung bis 30.06.2022, Gültigkeit bis 31.12.2022

Wir sind bemüht alsbald die Details zu den Unterstützungsmaßnahmen 
bekannt zu geben. Follow: Unterstützung für Betroffene 
<https://www.igkultur.at/artikel/unterstuetzungsmoeglichkeiten-fuer-von-covid19-massnahmen-betroffene-kunst-und?bundesland=all%3Fbundesland%3Dsteiermark>.
Neue Regelungen findet ihr in unseren FAQs 
<https://www.igkultur.at/artikel/faq-corona-virus-veranstaltungsverbot?bundesland=all%3Fbundesland%3Dsteiermark>.
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*** Regelmäßige Kulturneuigkeiten findet ihr zudem auf unserer Facebook 
Seite: **
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https://www.facebook.com/IG.Kultur.Steiermark
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Mit besten Grüßen aus dem IG-Büro


Lidija & Tina



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*KULTURFÖRDERUNGEN*

** LAND Steiermark: *

*_Allgemeine Kultur- und Kunstförderungen - Einreichtermine 2022_*
Ansuchen mit einer beantragen Förderung über € 3.500,--
1. Einreichtermin: 15. Februar 2022, 10.00 Uhr
2. Einreichtermin: 15. Juli 2022, 10.00 Uhr
3. Einreichtermin: 17. Oktober 2022  für Jahresförderungen für das Jahr 2023
Unter Jahresförderungen werden Ansuchen verstanden, deren 
Projektzeitraum ein ganzes Kalenderjahr umfassen (01.01.2023-31.12.2013) 
und zusätzlich zu projektbezogenen Kosten auch eine Förderung von 
projektunabhängigen Kostenpositionen (z. B. Basis-, Gemein-, 
Overheadkosten) beabsichtigen.
*_Publikationsförderung 2022
_*
15.03.2022 für Publikationen mit Veröffentlichungsdatum ab 01. Juli 2022
15.09.2022 für Publikationen mit Veröffentlichungsdatum ab 01. Jänner 2023

***Mehrjährige Förderungsvereinbarungen 2023-2025**: *Einreichungen 
01.-30.11.2021 
<https://www.kultur.steiermark.at/cms/beitrag/12833423/115484757/>

*Förderungsprogramm für Tourneen, Wiederaufnahmen und Lesungen: *Details 
dazu <https://www.kultur.steiermark.at/cms/beitrag/12790421/44834960/>*.**
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** *Förderungspreis für zeitgenössische bildende Kunst 2021: *Details 
dazu 
<https://www.museum-joanneum.at/neue-galerie-graz/ausstellungen/foerderungspreis>.

COVID-19 Merkblatt zur Abrechnung 
<https://www.kultur.steiermark.at/cms/dokumente/10084699_44834960/599a6c1c/COVID-19%20MERKBLATT.pdf> 
(Stand 12.04.2021)

Webseite der Kulturabteilung des Landes: https://www.kultur.steiermark.at/
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** STADT GRAZ*

Die Einreichtermine für 2022 sind noch nicht bekannt gegeben.
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*Andere Ausschreibungen*
» Carl-Mayer-Drehbuchwettbewerb <http://kultur.graz.at/kulturamt/129>

*Österreichweit offene Förderausschreibungen, Stipendien & Calls für 
Kulturvereine:*

Laufend: spartenübergreifende / soziokulturelle / interkulturelle 
Kulturprojekte 
<https://newsletter.igkultur.at/links/SJTyQIASP/rkSMJR5Xw/ByGEJgA9XD/ByzSS1e1Lv>
Laufend: Kulturvermittlung mit Schulen 
<https://newsletter.igkultur.at/links/ByIbuyQNK/rkSMJR5Xw/ByGEJgA9XD/HkVczGtPEK>
Bis 07.12.2021: Culture Connected. Kooperationen zwischen Schulen und 
Kulturpartner*innen 
<https://newsletter.igkultur.at/links/ByIbuyQNK/rkSMJR5Xw/ByGEJgA9XD/HJLqMGYvNY>
Bis 17.01.2022: Ausschreibung: Denkmal für Opfer der Homosexuellen 
Verfolgung in der NS Zeit 
<https://newsletter.igkultur.at/links/ByIbuyQNK/rkSMJR5Xw/ByGEJgA9XD/HyP9MMFvVt>
Bis 31.03.2022: Jahresprogrammförderung Kulturinitiativen 
<https://newsletter.igkultur.at/links/ByIbuyQNK/rkSMJR5Xw/ByGEJgA9XD/BkOqzzFDVK><https://newsletter.igkultur.at/links/ByIbuyQNK/rkSMJR5Xw/ByGEJgA9XD/HyP9MMFvVt>

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*BMOEKS Stipendienangebot für Künstlerinnen und Künstler 
<https://www.bmkoes.gv.at/Service/Ausschreibungen/kunst-und-kultur-ausschreibungen.html>*
Laufend: Arbeitsstipendien im Bereich zeitgenössischer Zirkus 
<https://newsletter.igkultur.at/links/SkL0JMBEO/rkSMJR5Xw/ByGEJgA9XD/SJwKPG3B4u>
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