[Graetzwerk] Rechtstipp zum Jahresende: Auskunft nach Datenschutzgesetz verlangen!

AKTIVE ARBEITSLOSE kontakt at aktive-arbeitslose.at
Sa Dez 28 14:12:29 CET 2013


*Tipp zum Jahresende: Auskunft nach Datenschutzgesetz verlangen!*

(Wien, 27.122.2013) Einmal pro Kalenderjahr hat jeder Mensch das Recht, 
kostenlose Auskunft nach Datenschutzgesetz über gespeicherte Daten bei 
welcher Organisation auch immer zu verlangen. Gerade im Sozialbereich 
werden viele sensible und oft falsche bzw. diskriminierende Daten 
gespeichert. Der Verein "Aktive Arbeitslose Österreich" ruft daher alle 
Arbeitslosen und Menschen, die Sozialleistungen beziehen, auf, eine 
solche Auskunft sowohl beim AMS bzw. beim Träger der Sozialleistung als 
auch bei Kurseinrichtungen und sonstigen in Anspruch genommenen Sozial- 
und Gesundheitseinrichtungen zu verlangen!

Die Auskunft muss schriftliche erfolgen und vollständig sein. Die 
angefragte Stelle muss auch mitteilen, von woher die Daten stammen und 
an wen welche Daten übermittelt worden sind (z.B. Bewerbungsdaten an 
Unternehmen). Das AMS drückt sich gerne um diese Pflicht und gibt da 
unvollständige Auskunft.

Als Betroffene haben Sie das Recht unrichtige oder unrechtmäßig erhobene 
Daten -- zum Beispiel "Betreuungsberichte" von Kursinstituten, denen 
keine Erlaubnis zur Datenweitergabe gegeben wurde --  löschen zu lassen. 
Gerade "Betreuungsberichte" enthalten oft diskriminierende und 
hintertreppenpsychologische Aussagen, die immer wieder vom AMS gerne zur 
Begründung von Bezugssperren oder von schikanösen Zuweisungen zur 
fachärztlichen Untersuchung bei der Gesundheitsstraße herangezogen werden.


Kommt das AMS der Pflicht um Auskunft, Richtigstellung oder Löschung der 
Daten nicht nach, können Sie eine ebenfalls kostenlose Beschwerde bei 
der Datenschutzkommission machen.


*Vorsicht vor Datenfallen in AMS-Zwangsmaßnahmen!*

Da die Arbeitslosen vom AMS nicht über ihre RECHTE aufgeklärt werden, 
tappen diese aufgrund fehlender Information allzu oft in vom AMS und 
seinen vorgeschobenen Dienstleistern in die Falle:

Oft werden den Betroffenen in umfangreichen Formularen persönliche Daten 
abgefragt und dabei der Eindruck erweckt, wer bei diesem Datenstriptease 
nicht mitmacht, der riskiere eine Existenz bedrohende Bezugssperre. Wie 
der Verwaltungsgerichtshof bereits festgestellt hat, müssen solche 
Formulare nicht ausgefüllt werden. Mitunter werden Arbeitslosen 
psychologische Tests untergejubelt, die sie ebenfalls nicht ausfüllen 
müssen.

Auch werden oft völlig rechtswidrig die Kurszuweisungen abgenommen 
(diese ist ein amtliches Dokument das der jeweiligen Person gehört) oder 
gar keine Kopien von Vereinbarungen oder ausgefüllten Formularen 
ausgehändigt. Aktive Arbeitslose raten daher nicht nur alles genau 
durchzulesen und nach Möglichkeit nichts vor Ort zu unterschreiben, 
sondern auch immer eine Kopie zu verlangen!

Jeder Mensch hat natürlich das Recht die Weitergabe von persönlichen 
Daten von Kurseinrichtungen und insbesondere von sozialökonomischen 
Betrieben (SÖBs) und gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten (GBPs) zu 
untersagen, auch im nachhinein. Oft werden Pseudozustimmungen zur 
Datenweitergabe in "Belehrungen" oder "Regeln" zu derartigen Projekten 
versteckt. Diese sind oft rechtsungültig, da eine Zustimmung zur 
Datenweitergabe klar erkennbar und getrennt erfolgen muss und Sie auch 
aufgeklärt werden müssen, dass Sie diese Zustimmung jederzeit widerrufen 
können.

Gerade Beschäftigungsprojekte dürfen ohne Ihre Zustimmung keine 
persönlichen Daten die im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses 
entstehen hinter Ihrem Rücken an das AMS weiter geben. Der Verein 
"Aktive Arbeitslose Österreich" empfielt daher auf Ihr Recht auf 
Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung zu bestehen: 
Unterschreiben Sie also keinesfalls allgemeine Zustimmungserklärungen 
zur Weitergabe nicht konkret genannter Daten an nicht konkret genannte 
EmpfängerInnen. Wenn schon ein "Betreuungsbericht" erstellt wird, so 
soll dieser gemeinsam mit Ihnen geschrieben werden und von Ihnen selbst 
an das AMS weiter gegeben werden.

Persönlichen Daten die im Rahmen einer "sozialpädagogischen Betreuung" 
bekannt werden, unterliegen dem Recht auf Schutz der Privatsphäre und 
dürfen nicht an die Geschäftsleitung oder gar die Vorgesetzten im 
Betrieb weiter gegeben werden! Eine solche "sozialpädagogischen 
Betreuung" darf auch nicht erzwungen werden und sollte idelerweise nur 
durch externe Personen oder Dienste gemacht werden, die Ihnen auch 
schriftlich eine Vertraulichkeit der Beratung garantieren.

Aktive Arbeitslose Österreich raten daher im allgemeinen Umgang mit dem 
AMS und seinen Diesnstleistern: Geben Sie keine unnötigen Daten bekannt. 
Lassen Sie sich genau erklären, welche Daten aufgrund welcher 
Rechtsgrundlage wofür gebracht werden. Das AMS kann nämlich alles was 
Sie bekannt geben aus dem Zusammenhang reißen und bei anderer 
Gelegenheit gegen Sie verwenden!


*Rückfragehinweis:*

Mag. Ing. Martin Mair
Obmann "Aktive Arbeitslose Österreich"
+43 676 3548310
kontakt at aktive-arbeitslose.at

*Service-Links:*

  *

    Musterformular für eine Anfrage nach Datenschutzgesetz:
    http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/download/musterbriefe_und_formulare/Auskunft_DSG_Art26_allgemein.doc

  *

    Formular zum Widerruf:

      o

        http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/download/musterbriefe_und_formulare/Widerruf_Datenuebermittlung_allgemein.doc

      o

        http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/download/musterbriefe_und_formulare/Widerruf_Datenuebermittlung_moderater.doc
        (moderatere Version)

  *

    Beschwerde an die Datenschutzkommission:
    http://www.dsk.gv.at/site/6189/default.aspx


*Weitere Informationen:*

  *

    AMS und Datenschutz (Auszug aus dem "Erste Hilfe Handbuch für
    Arbeitslose")
    http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/datenschutz_ams.htm
    <http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/datenschutz_ams.html>

  *

    Urteil des Verwaltungsgerichtshofes über Datenformulare bei
    AMS-Maßnahmen
    http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/gesetzestexte_urteile/verwaltungsgerichtshofurteile/2005-08-0027_ET_persoenliche_daten.html

  *

    Arge Daten
    http://www.arbedaten.at <http://www.arbedaten.at/>





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