+comunity+ [Igstmk-mitgliedernews] Bedarfserhebung Selbsttests | Deadline So, 6. Juni

Simon Hafner sim at mur.at
Mo Mai 31 17:08:21 CEST 2021


Liebe Mur Comunity,

Es gibt die Möglichkeit - so wie in der Gastronomie - kostenlose 
Selbsttests für ein "vor Ort Testangebot" zu bekommen ..
Alle Infos dazu untenstehend ...

lg

simon



-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: 	[Igstmk-mitgliedernews] Bedarfserhebung Selbsttests | Deadline 
So, 6. Juni
Datum: 	Mon, 31 May 2021 15:18:24 +0200
Von: 	igstmk-mitgliedernews at lists.mur.at
Antwort an: 	office.igkultur at mur.at, igstmk-mitgliedernews at lists.mur.at
An: 	igstmk-mitgliedernews at lists.mur.at



Liebe Veranstalter*innen,

es gibt Neuigkeiten zum Thema Selbsttests beim Veranstaltungsort.

Zwar besteht für Kulturveranstaltende*keine Pflicht*, ein Testangebot 
vor Ort**zur Verfügung zu stellen, für jene Kultureinrichtungen der 
Freien Szene (gemeinnützige Kulturvereine/nicht-gewerbliche 
Kultureinrichtungen), die ein solches Angebot anbieten wollen, gibt es 
jedoch nun die Möglichkeit Selbsttests beim Land Steiermark (Abt. 9) 
abzuholen. Um die Bestellungen organisieren zu können, muss *der Bedarf 
der jeweiligen Veranstalterin bis 6. Juni *bei uns*, 
*_office.igkultur at mur.at <mailto:office.igkultur at mur.at>_**angemeldet 
werden. Weitere Informationen zum Prozedere findet ihr unten im Mail. 
Wichtig ist, dass wir euere Bestellungen_nur bis 6. Juni _entgegen 
nehmen können. Details zur Abholung werden zeitgerecht von der Abteilung 
9 bekannt gegeben.

Solltet ihr euch dafür interessieren, findet ihr alle nötigen 
Informationen unten!

Wir bitten euch darum, diese Information in eurem Netzwerk an etwaige 
Interessierte weiterzuleiten.

Liebe Grüße aus dem IG Büro
Lidija & tina

*******

Um einen sicheren Öffnungsstart und eine erfolgreiche Sommersaison zu 
ermöglichen, wird das Thema Sicherheit vor Corona-Ansteckungen 
entscheidend. Daher wurde die Teststrategie ausgebaut. Seit 19.5. ist 
der Nachweis von Test, Impfung oder Genesung die Zutrittsvoraussetzung 
für ein Besuch von Veranstaltungen. Als Nachweis gelten:

      * ein Nachweis über ein *negatives Testergebnis* durch
        - Antigen-Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden ist und in
        einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird
        - Antigen-Test durch befugte Stelle, der nicht älter als 48
        Stunden ist
        - PCR-Test durch befugte Stelle, der nicht älter als 72 Stunden ist

      * ein Nachweis über eine *Genesung in den letzten sechs Monaten*
        mittels ärztlicher Bestätigung

      * ein Nachweis über eine *Impfung *gilt bei
        - einer Erstimpfung ab dem 22. Tag dieser Impfung, die nicht
        länger als 3 Monate zurückliegen darf
        - einer Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als 9
        Monate zurückliegen darf

      * *Antikörpernachweis*, der nicht älter als 3 Monate sein darf.

Kann ein*e Besucher*in keinen solchen Nachweis vorlegen, kann 
_ausnahmsweise _ein Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht des*r 
Betreibers*in einer Kultureinrichtung durchgeführt werden. **

*Diese Option soll aber die Ausnahme und nicht die Regel sein. *
**Primär soll auf die regulären Testnachweise zurückgegriffen werden.**

Für Kulturveranstaltende *besteht keine Pflicht, ein derartiges 
Testangebot vor Ort *zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich um eine 
Möglichkeit, _ausnahmsweise_ ein SARS-CoV-2- Antigentest zur 
Eigenanwendung, dessen Ergebnis negativ sein muss, unter Aufsicht des*r 
Betreibers*in zu schaffen. Dafür muss der*die Veranstalter*in einen Raum 
zur Verfügung stellen, um die Testung durch zu führen. Dieser Test wird 
nicht in einem elektronischen Meldesystem erfasst und ist *nur für den 
Besuch der jeweiligen Veranstaltung gültig. *

Der Bund stellt hierfür Selbsttests zur Verfügung. Diese werden zentral 
bestellt und können _beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung - 
Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport, Landhausgasse 7, 8010 Graz abgeholt_ 
werden.

Details zur Abholung werden zeitgerecht von der Abteilung 9 bekannt 
gegeben.

Das Angebot gilt nur für *Kultureinrichtungen der Freien Szene 
*(gemeinnützige Kulturvereine/nicht-gewerbliche Kultureinrichtungen). 
Gewerbliche Kultureinrichtungen können ihren Bedarf über die 
Wirtschaftskammer Österreich 
<https://www.wko.at/service/stmk/gratis-antigenselbsttests-steirische-betriebe.html> 
anmelden. Die bestellte Stückzahl wird dokumentiert und ausschließlich 
an den*die Veranstalter*in ausgegeben. Es ist nicht zulässig, auf diesem 
Wege bestellte Tests für Testnachweise von Vereinsmitgliedern oder 
auftretenden Künstler*innen z. B. für Proben, Vorstellungen, etc. zu 
verwenden. Der Verbrauch von Testkits muss dokumentiert sein (wie viele 
Testkits pro Veranstaltung wurden verbraucht).

Um diese Bestellungen organisieren zu können, muss der Bedarf des 
jeweiligen Veranstalters für die _Veranstaltungen zwischen 20. Juni und 
31. Juli 2021 _*bis 6. Juni* bei der *IG Kultur Steiermark, 
*office.igkultur at mur.at <mailto:office.igkultur at mur.at> angemeldet werden.

Für die _Veranstaltungen von 1. August bis 30. September_ wird 
zeitgerecht eine weitere Bedarfserhebung erfolgen.

Für die *Voranmeldung* brauchen wir folgende Informationen:

  * Name des Veranstalters und der vertretungsberechtigten Kontaktperson
    (volle Vereinsbezeichnung, Vereinsregisternummer, Anschrift,
    Kontaktadresse)
  * Anzahl der geplanten Publikumstermine bzw. Vorstellungen
  * die unter den geltenden Auflagen maximal zugelassenen Anzahl von
    Besucher*innenbzw. die erwarteten Besucher*innen
  * die Anzahl der für die Vor-Ort-Tests benötigten Testkits
  * der Zeitraum, innerhalb dessen die Veranstaltungen mit
    Publikumsverkehr stattfinden werden.

Wir bitten euch auch hier solidarisch, rational und ökologisch zu sein 
und das Angebot nur in Anspruch zu nehmen, wenn ihr alle Auflagen tragen 
könnt.

_Information zum Datenschutz:_ Mit der Übermittlung eurer Daten erklärt 
ihr euch damit einverstanden, dass die Informationen in Form einer 
passwortgeschützen Excel Tabelle bei der IG Kultur Steiermark bis 10. 
Juni gespeichert werden zum Zwecke der Bestell-Abwicklung. Die Liste 
wird am 5. Juni an das Land Steiermark/Abt. 9 weitergeleitet. Die 
weitere Verarbeitung dieser Daten übernimmt das Land Steiermark, Abt. 9. 
Solltet ihr euer Einverständnis zurückziehen wollen, bitten wir um eine 
E-Mail an office.igkultur at mur.at <mailto:office.igkultur at mur.at>

-- 
IG Kultur Steiermark
Stadtpark 1, A-8010 Graz

Tel: 0681/104 295 07
e-mail:office.igkultur at mur.at
web:http://igkultursteiermark.at/
Facebook:https://www.facebook.com/IG.Kultur.Steiermark  


<https://www.avast.com/sig-email?utm_medium=email&utm_source=link&utm_campaign=sig-email&utm_content=emailclient> 
	Virenfrei. www.avast.com 
<https://www.avast.com/sig-email?utm_medium=email&utm_source=link&utm_campaign=sig-email&utm_content=emailclient> 


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