+comunity+ Unterstützungsmöglichkeiten für Kunst- und Kulturakteur*innen

anita at mur.at anita at mur.at
Mi Mär 25 17:41:19 CET 2020


Liebe Kulturschaffende,

bitte um Nachsicht, wenn ihr diese Infos schon erhalten habt. Die IG Kultur hat sich dazu entschlossen, diese aktuellen Informationen möglichst vielen Kulturakteur*innen zukommen zu lassen, also gerade auch jenen, die keine Mitgliedschaft bei einer Interessensvertretung haben.

Wenn ihr Fragen habt, bitte, nehmt bitte Kontakt mit der IG Kultur auf

office.igkultur at mur.at oder tel.: 0681/ 104 295 07

Alles Liebe und Gute euch allen
Anita vom Team der IG Kultur Steiermark

UNTERSTÜTZUNGSMÖGLICHKEITEN 

Die IG Kultur aktualisiert laufend ihre Info-Seite zu Unterstützungsmöglichkeiten für Kunst- und Kulturakteur*innen. 

Die wichtigsten Neuerungen seit letzter Woche im Überblick: 

-       Härtefallfonds für gemeinnützige Organisationen und neue Selbstständige: In der WKO wird ein Härtefallfonds, dotiert mit 1 Milliarde Euro, für Ein-Personen-Unternehmen (EPU), Kleinstunternehmen, Neue Selbständige, Freie Dienstnehmer*innen und Non-Profit-Organisationen eingerichtet, der auch gemeinnützige Kunst- und Kulturvereine und selbstständige Kunst- und Kulturschaffende erfassen soll. Detail-Informationen werden im Laufe des heutigen Tages erwartet. Dass die Abwicklung über die WKO erfolgen soll, sehen wir kritisch und fordern – nebst einer Aufstockung der Mittel angesichts des großen Begünstigtenkreis, dass auch Vertretungen des Kultur- und gemeinnützigen Sektors eingebunden werden. Informationsseite der WKO zum Härtefallfonds

-       Covid19-Kurzarbeitsmodell: Die neue Kurzarbeitsregelung scheint prinzipiell auch für Kulturinitiativen möglich zu sein, auch Teilzeitbeschäftigte und Geschäftsführer*innen (sofern sie ASVG-versichert sind) sind in der COVID-19 Kurzarbeit förderbar. Nicht förderbar sind hingegen geringfügig Beschäftigte und freie Dienstnehmer*innen. Die nun vorliegenden Richtlinien legen fest, dass für die erforderliche Sozialpartnervereinbarung eine Zustimmung der Kammervertretung nicht mehr erforderlich ist – Seitens der Arbeiternehmer*innen jedoch die Zustimmung des ÖGB. Wir sind aktuell um Klärung bemüht, wer hier die richtigen Ansprechpartner*innen sind. Unklar ist noch, wie es sich auswirkt, wenn Kulturinitiativen Subventionen/Förderungen erhalten. Wir informieren euch sobald wir dazu nähere Auskünfte haben. Informationsseiten zum Covid19-Kurzarbeitsmodell des AMS, der WKO und des ÖGB/AK. 

-       Herabsetzung der AKM-Gebühren / Ruhendstellung: Die AKM ist bei jenen Mitgliedern, die AKM-Pauschalverträge haben, gesprächsbereit, das Veranstaltungsverbot zu berücksichtigen. Die AKM wird mögliche Lösungen je nach Höhe von Fall zu Fall unterschiedlich handhaben. Auch eine Ruhendstellung der Aufführungsbewilligung ist nach Rücksprache möglich. Die betroffenen Kulturvereine sollen sich bitte mit der zuständige Geschäftsstelle in Verbindung setzen. Webseite der AKM Geschäftsstellen

-       Covid19-Fonds des KSVF für Künstler*innen und Kulturvermittler*innen: Beim Künstlersozialversicherungs-Fonds wird ein „Covid19-Fonds“ eingerichtet, ausgestattet mit zusätzlich 5 Mio. Euro, der ab sofort neben betroffenen Künstler*innen auch (neu) Kulturvermittler*innen in Notfällen zukünftig „rasch und unbürokratisch“ unterstützen soll. Entscheidend werden die neuen Richtlinien zum Covid19-Fonds, die aktuell erarbeitet werden. Einreichungen nach den bestehenden Richtlinien des Unterstützungsfonds (nur für Künstler*innen) sind bereits möglich. Informationsseite des KSVF zu Einnahmenausfällen in Folge des Corona-Virus. 

-       Spartenspezifische Sonderfonds der Verwertungsgesellschaften für Künstler*innen und Rechteinhaber*innen: Fast alle Verwertungsgesellschaften haben mittlerweile Sonder- oder Katastrophenfonds eingerichtet, um ihre Mitglieder finanziell zu unterstützen, z.B.: AKM für Musikschaffende, Bildrecht für Künstler*innen aus den Sparten bildende Kunst, Fotografie, Grafik, Illustration, Design und Choreografie, LiterarMechana für Autor*innen und Übersetzer*innen, VDFS für Filmschaffende, VAM für Filmproduzent*innen;  


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Stadt/Land: Kulturförderungen – Aktuelle Informationen

Wir arbeiten weiterhin daran, (rechts)verbindliche Aussagen von den Fördergeber*innen zu bekommen. Sowohl das Land Steiermark als auch die Stadt Graz haben Maßnahmen für die vereinfachte Übertragung und Abrechenbarkeit der Fördermittel getroffen.

Bitte achtet darauf, dass ihr weiterhin alle entstandenen Kosten sowie Ausfälle erwarteter Einnahmen soweit wie möglich schriftlich dokumentiert. Dies ist nicht nur im Falle betroffener Förderungen relevant, sondern ebenso für alle Anträge für mögliche Unterstützungen durch z.B. den Härtefallfonds und andere Fonds.

Stadt Graz

Wichtigste Neuigkeiten aus dem Kulturamt:

- Verlängerung von Projektzeiträumen die ursprünglich für 2020 anberaumt waren, über das Jahr 2020 hinaus

- Absage von Veranstaltungen: Um den finanziellen Weiterbestand von Vereinen/Institutionen sowie die Absicherung von Einzelpersonen zu unterstützen, können alle Kosten in Zusammenhang mit den Vorbereitungsarbeiten sowie Abschlagszahlungen für abgeschlossene Verträge als Fördernachweis anerkannt werden.

- Die Einreichfristen für Literaturstipendien, Grazer Stadtschreiber*in, Arbeitsstipendien für Bildende Kunst der Stadt Graz sowie Auslandsstipendien für Bildende Kunst und Film der Stadt Graz werden bis 31. Mai 2020 verlängert!

- Das Kulturressort der Stadt Graz hat sich entschlossen, eine Seite für digitale Kulturveranstaltungen einzurichten.

Mehr dazu hier.

Land Steiermark

Am 19.3.2020, hat die Steiermärkische Landesregierung einstimmig einen Erlass beschlossen.
Die wichtigsten Punkte:
- Das Land Steiermark hat nun beschlossen, sowohl die bereits ausbezahlten als auch die gewährten vertraglich abgeschlossenen Förderungen nicht zurück zu fordern, wenn die entstandenen Vorbereitungs- und Stornokosten entsprechend belegt und nachgewiesen werden können.
- Der Projektzeitraum der geförderten Kunst- und Kulturprojekte, deren Umsetzung wegen der Maßnahmen zur Eindämung des Coronavirus noch fraglich ist, wirdautomatisch um eineinhalb Jahre verlängert. Damit wird den Kunst- und Kulturschaffenden die Möglichkeit gegeben, ihre Projekte auch zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen.
- Trotz Verlängerung des Projektzeitraumes gilt für NEUE Projektideen und Programminhalte oder eine Jahresförderung für 2021 nach wie vor der 15. Oktober 2020 als Einreichtermin. Bitte beachten Sie dabei, dass es zu keiner Doppelförderung von Projekten kommen darf.

Mehr dazu hier.


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igkultur.at



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