+comunity+ Fwd: [ANAR.wien] PRESSEERK=?ISO-8859-1?B?TMRSVU5HIC0gRXVybw==?==?ISO-8859-1?B?cORpc2NoZSBLb29yZA==?==?ISO-8859-1?B?aW5hdGlvbiBm/HIgZA==?=as Recht von Migranten auf Schutz der Familie
chiala at mur.at
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Di Okt 7 23:51:15 CEST 2003
----- Weitergeleitete Nachricht von Coordination Européenne
<coordeurop.campagne at libero.it> -----
Datum: Tue, 7 Oct 2003 10:14:55 +0200
Von: Coordination Européenne <coordeurop.campagne at libero.it>
Antwort an: Coordination Européenne <coordeurop.campagne at libero.it>
Betreff: [ANAR.wien] PRESSEERKLÄRUNG - Europäische Koordination für das Recht
von Migranten auf Schutz der Familie
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Coordination Européenne pour le Droit des Etrangers à vivre en Famille
Europäische Koordination für das Recht von Migranten auf Schutz der Familie
PRESSEERKLÄRUNG
Familiennachzug bei Ausländern : Europaparlament wird aufgefordert, das
Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie zu verhindern
Mehrere europäische NGOs, darunter auch die Europäische Koordination, haben das
Europaparlament aufgefordert, beim Europäischen Gerichtshof die
Nichtigerklärung der Richtlinie bezüglich des Rechts auf
Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen, die soeben vom Rat
verabschiedet und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht
wurde, einzuklagen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 03.10.03, L 251,
s.12).
Ein erster Entwurf dieser Richtlinie, die von der EU-Kommission am 1. Dezember
1999 vorgelegt und von der Mehrzahl der Nichtregierungsorganisationen
befürwortet wurde, fand damals ein positives Echo beim Europäischen Parlament.
Dieser Entwurf trug dem Recht auf Familienleben von MigrantInnen Rechnung und
orientierte sich am Geist der Schlussfolgerungen des Gipfels von Tampere
1999 : " Die Europäische Union soll gewährleisten, dass Drittstaatsangehörige,
die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten, gerecht
behandelt werden. Eine energischere Integrationspolitik soll darauf
ausgerichtet sein, ihnen Rechte zuzuerkennen, die denen der EU-Bürger
vergleichbar sind." (Punkt 18 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates).
In den nachfolgenden Beratungen wurden immer mehr Abstriche vom ersten
Richtlinienentwurf gemacht. Der dritte Entwurf der EU-Kommission (KOM (2002)
225 endg., 2. Mai 2002) stellt den Grundsatz des Rechts auf Familiennachzug in
Frage und verstößt gegen eine Reihe von Grundrechten, wie sie insbesondere die
Europäische Menschenrechtskonvention und die UN-Kinderrechtskonvention
garantieren. In seiner neuerlichen Stellungnahme vom April 2003 (Europäisches
Parlament A5-0086/2003, PE 319.245) hat das Europäische Parlament gefordert,
die für MigrantInnen ungünstigsten Regelungen zurückzunehmen. Zu diesem
Zeitpunkt hatte der Europäische Rat jedoch bereits einen politischen Beschluss
über die Richtlinie getroffen, nämlich im Februar 2003 (Rat der Justiz-und
Innenminister, 27.-28. Februar 2003), und dabei die Empfehlungen des Parlaments
in keiner Weise berücksichtigt.
Mehrere repräsentative NGOs hatten ihrerseits deutliche Kritik am
Richtlinientext geübt (Caritas Europa, COMECE, Churches' Commission for
Migrants in Europe, International Catholic Migration Commission, Jesuit
Refugee, Quaker Council for European Affairs : " The new directive on family
reunification : right for families to live together or right for EU member
states to derogate from human rights ? ", 4. März 2003 Europäische Koordination
für das Recht von Migranten auf Schutz der Familie: " Familienzusammenführung :
Verstoß gegen das Recht auf Familienleben ", 9. März 2003). Heute appellieren
sie an die Verantwortung des Europäischen Parlaments.
Das Europäische Parlament hat die Möglichkeit, den Europäischen Gerichtshof
anzurufen, wenn es der Auffassung ist, dass ein vom Rat verabschiedeter
Rechtsakt gegen die Grundsätze des EU-Vertrags verstößt. Dies ist hier der
Fall. Deshalb soll das Parlament innerhalb von zwei Monaten nach
Veröffentlichung der Richtlinie deren Nichtigerklärung einfordern. Die
Europäische Koordination hat dem Präsidenten und den Mitgliedern des
Rechtsausschusses des Parlaments ein entsprechendes Argumentationspapier
überreicht. Sie fordert sie auf, alles zu tun, damit die Umsetzung einer
Richtlinie verhindert wird, die große Gefahren für eingewanderte Familien in
der Europäischen Union birgt und die Zielsetzungen von Tampere in Bezug auf die
Integration von MigrantInnen in Europa in Frage stellt.
Brüssel, den 7 Oktober 2003
Europäische Koordination für das Recht von Migranten auf Schutz der Familie
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Diese Initiative wird von den folgenden europäischen Organisationen
unterstützt :
Africa Faith and Justice Network (AEFJN) - Brüssel
Caritas Europe - Brüssel
Churches' Commission for Migrants in Europe (CCME) - Brüssel
December 18 - Brüssel
European Network Against Racism (ENAR) - Brüssel
Außerdem unterstützen zum jetzigen Zeitpunkt bereits ca. 90 nationale und
lokale Organisationen und Verbände in den meisten der 15 EU-Mitgliedstaaten
diese Initiative.
Wenn Sie den vollständigen Text des Argumentationspapiers oder sonstige
zusätzliche Informationen wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in
Verbindung :
Claudia Cortés Diaz Riccardo
Zoggia
Gisti : charles at gisti.org
coordeurop.campagne at libero.it
Tel: +33 (0)1 43 14 84 83 00 39 010 2530050
(Informationen auf
(Informationen auf Spanisch und Französisch) Französisch, Italienisch und
Englisch)
89 avenue du Parc (CEFA-UO) - B 1060 - Bruxelles e.mail :
mailto:coordeurop.campagne at libero.it
Président : Germano Garatto
Piazza de Marini 1/24 A - I 16123 GENOVA
Tel. et Fax ++39.010.2530050 e-mail coordeurop.presid at libero.it
http://www.coordeurop.com
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