<html><div style='background-color:'><DIV class=RTE>
<P><BR><BR></P></DIV>
<DIV></DIV>>From: fsk-oeff@gmx.net
<DIV></DIV>>To: fsk-oeff@gmx.net
<DIV></DIV>>Subject: [BFR-CAFE] FSK erhebt Verfassungsbeschwerde
<DIV></DIV>>Date: Wed, 8 Sep 2004 18:22:49 +0200 (MEST)
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<DIV></DIV>>Massiver Eingriff in die Rundfunkfreiheit
<DIV></DIV>>Der Hamburger Sender FSK erhebt Verfassungsbeschwerde
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<DIV></DIV>>Vor kanpp einem Jahr, am 25.11.2003, riegelten zwei Hundertschaften Polizei,
<DIV></DIV>>Staatsanwaltschaft und Staatsschutz die Räume des Freien Sender Kombinats
<DIV></DIV>>(FSK) einen Nachmittag lang von der Außenwelt ab. Ziel der Hausdurchsuchung
<DIV></DIV>>war die Beschaffung eines Interviews, das vier Wochen zuvor mit dem
<DIV></DIV>>Polizeipressesprecher geführt und im Programm von FSK gesendet worden war.
<DIV></DIV>>Gegen diese unverhältnismäßige Maßnahme reichte das Hamburger Freie Radio
<DIV></DIV>>zwei Klagen ein, um richterlich feststellen zu lassen:
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<DIV></DIV>>1. dass die Anordnung der Durchsuchung rechtswidrig war und eine
<DIV></DIV>>empfindliche Verletzung des Presserechts darstellt;
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<DIV></DIV>>2. dass die Durchführung der martialisch inszenierten Razzia rechtswidrig
<DIV></DIV>>war, denn die Ermittler fertigten in großem Umfang Grundrissskizzen und
<DIV></DIV>>Fotografien an, beschlagnahmten Redaktionsunterlagen und Adresslisten und
<DIV></DIV>>unterbanden eine Live-Berichterstattung über die laufende Durchsuchung mit
<DIV></DIV>>der Drohung, den Sender abzuschalten.
<DIV></DIV>>
<DIV></DIV>>Beide Klagen wurden inzwischen vom Landgericht Hamburg abgewiesen, teilweise
<DIV></DIV>>ohne Begründung.
<DIV></DIV>>Daher erhebt das FSK jetzt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe:
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<DIV></DIV>>
<DIV></DIV>>1. Das Bundesverfassungsgericht soll feststellen, dass die Anordnung der
<DIV></DIV>>Durchsuchung verfassungswidrig war
<DIV></DIV>>
<DIV></DIV>>Anlass der Hausdurchsuchung war ein angeblich nicht-autorisiertes
<DIV></DIV>>Telefoninterview, in dem der Pressesprecher der Hamburger Polizei zu zwei
<DIV></DIV>>Festnahmen bei Bambule-Demonstrationen befragt worden war. Gesucht wurden
<DIV></DIV>>die Verantwortlichen und die Originalaufnahme des Interviews. Wie sich aus
<DIV></DIV>>den Ermittlungsakten ergibt, war der verantwortliche Redakteur den Behörden
<DIV></DIV>>aber bereits bekannt, hatte er sich doch zu Beginn des Interviews mit seinem
<DIV></DIV>>Namen vorgestellt. Darüber hinaus lag der Staatsanwaltschaft zum Zeitpunkt
<DIV></DIV>>der Durchsuchung ein vollständiger Sendemitschnitt vor.
<DIV></DIV>>
<DIV></DIV>>Statt sich zu einer Klärung mit dem Verantwortlichen im Sinne des
<DIV></DIV>>Presserechts in Verbindung zu setzen, zogen es Staatsanwaltschaft,
<DIV></DIV>>Staatsschutz und Polizei vor, überfallartig in die Redaktionsräume
<DIV></DIV>>einzudringen, zu drohen "alles mitzunehmen" und Adress- und Redaktionsordner
<DIV></DIV>>zu beschlagnahmen.
<DIV></DIV>>
<DIV></DIV>>"Es war eine martialisch inszenierte Razzia, die zur Diskreditierung,
<DIV></DIV>>Einschüchterung und Durchleuchtung eines kritischen, politisch missliebigen
<DIV></DIV>>Medienunternehmens dienen sollte. Das Ganze stellt einen massiven Eingriff
<DIV></DIV>>in die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit und damit in die Pressefreiheit
<DIV></DIV>>dar", bilanziert der presserechtlich Verantwortliche des FSK Erhard
<DIV></DIV>>Wohlgemuth.
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<DIV></DIV>>
<DIV></DIV>>2. Das Bundesverfassungsgericht soll feststellen, dass die Durchführung der
<DIV></DIV>>Durchsuchung verfassungswidrig war
<DIV></DIV>>
<DIV></DIV>>Während der mehrstündigen Durchsuchung machten die Beamtinnen und Beamten
<DIV></DIV>>etwa 50 Fotografien von den beiden Studios, den Büro- und Kellerräumen und
<DIV></DIV>>fertigten mehrere Grundrissskizzen an, wie sie sonst zur Tatortsicherung bei
<DIV></DIV>>Kapitalverbrechen üblich sind. Keine dieser Maßnahmen stand in Bezug zu dem
<DIV></DIV>>gesuchten Tonträger oder dem verantwortlichen Redakteur:
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<DIV></DIV>>"Das Ausspähen von Redaktionen fängt nicht erst mit dem Entwurf des neuen
<DIV></DIV>>Polizeigesetzes und dem in Zukunft drohenden Lauschangriff gegen
<DIV></DIV>>Journalistinnen und Journalisten an, wir stecken bereits mitten drin", so
<DIV></DIV>>Vorstandsmitglied Regina Mühlhäuser.
<DIV></DIV>>
<DIV></DIV>>Während vor der Tür zwei Hundertschaften Polizei den Zugang zu den
<DIV></DIV>>Redaktionsräumen versperrten, wurden hinter den Moderatoren der laufenden
<DIV></DIV>>Radiosendungen Beamtinnen und Beamte des Landeskriminalamts postiert. Sie
<DIV></DIV>>überwachten den Inhalt der Sendungen und drohten, die Sendeanlage
<DIV></DIV>>abzuschalten wenn auch nur ein Wort über den unerwünschten Besuch über den
<DIV></DIV>>Äther ginge.
<DIV></DIV>>
<DIV></DIV>>"Was an diesem Nachmittag in den Räumen des FSK geprobt wurde, war direkte
<DIV></DIV>>Zensur durch die Hamburger Polizei", empört sich Torsten Michaelsen von der
<DIV></DIV>>Geschäftsführung des Senders.
<DIV></DIV>>
<DIV></DIV>>Die anschließende Behandlung des Vorfalls durch die Hamburger Fachgerichte
<DIV></DIV>>ist nicht minder skandalös und diente offenkundig dem Ziel, das
<DIV></DIV>>rechtswidrige Vorgehen nachträglich zu legitimieren bzw. zu kaschieren.
<DIV></DIV>>Um derartigen Maßnahmen weiter juristisch entgegenzutreten und für die
<DIV></DIV>>Zukunft vorzubeugen, zieht FSK jetzt vor das Bundesverfassungsgericht.
<DIV></DIV>>
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<DIV></DIV>>Freies Sender Kombinat FSK
<DIV></DIV>>UKW 93,0 MHz Kabel 101,4
<DIV></DIV>>Schulterblatt 23c
<DIV></DIV>>20357 Hamburg
<DIV></DIV>>Tel: +49(0)40/ 43 43 24
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<DIV></DIV>>Mailingliste des Bundesverbands Freier Radios (BFR)
<DIV></DIV>>http://www.freie-radios.de/bfr/mailinglisten.htm
<DIV></DIV>>oder mailto:bfr-postmaster@freie-radios.de
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