<html><div style='background-color:'><DIV>
<P><BR><BR></P></DIV>
<DIV></DIV>>From: "mayday graz" <MAYDAY-GRAZ@GMX.AT>
<DIV></DIV>>To: i1%mayday-graz@gmx.at
<DIV></DIV>>Subject: UVS-Bescheid zu Polizeieinsatz rechtswidrig!
<DIV></DIV>>Date: Tue, 7 Oct 2003 22:08:25 +0200 (MEST)
<DIV></DIV>>
<DIV></DIV>>Verwaltungsgerichtshof: UVS-Bescheid zu Polizeieinsatz rechtswidrig!
<DIV></DIV>>
<DIV></DIV>>Der Verwaltungsgerichtshof hat einen Bescheid des Unabhängigen
<DIV></DIV>>Verwaltungssenats Steiermark (UVS), der Beschwerden gegen einen Polizeieinsatz abgewiesen
<DIV></DIV>>hatte, für rechtswidrig erklärt.
<DIV></DIV>>
<DIV></DIV>>----Zur (bekannten?) Vorgeschichte-------------------
<DIV></DIV>>
<DIV></DIV>>Am 6.10. 2000 kam es zu einem völlig überzogenen Polizeieinsatz während
<DIV></DIV>>einer Wahlveranstaltung der ÖVP anlässlich des Auftritts des rechten
<DIV></DIV>>CDU-Politikers Edmund Stoiber: Als etwa 15 junge Leute am Grazer Hauptplatz mit einem
<DIV></DIV>>Transparent und ein paar Zwischenrufen protestierten, wurden sie von der Polizei
<DIV></DIV>>eingekesselt, teilweise misshandelt, festgenommen und in Handschellen
<DIV></DIV>>weggezerrt. Sowohl ein Aktivist, der versuchte zu fotografieren, als auch ein
<DIV></DIV>>Mitarbeiter von "Radio Helsinki", wurden damals von der Polizei gewaltsam an
<DIV></DIV>>Dokumentationen gehindert.
<DIV></DIV>>Sieben vom Polizeieinsatz Betroffene erhoben gegen das ungerechtfertigte und
<DIV></DIV>>gewaltsame Vorgehen der Exekutive Beschwerde beim UVS. Jene
<DIV></DIV>>Beschwerdeführer, die sich wegen Unterdrückung der Presse- und Dokumentationsarbeit an den
<DIV></DIV>>UVS gewandt hatten, bekamen recht, alle anderen Beschwerden wegen
<DIV></DIV>>Gewaltanwendung wurden zurückgewiesen.
<DIV></DIV>>Da nicht mehr finanzielle Mitteln zur Verfügung standen, ging nur einer mit
<DIV></DIV>>einer Beschwerde in Berufung.
<DIV></DIV>>
<DIV></DIV>>---UVS- Bescheid aufgehoben----------------------------
<DIV></DIV>>
<DIV></DIV>>In diesem Fall hat der Verwaltungsgerichtshof nun entschieden: Der UVS
<DIV></DIV>>Steiermark hat sich schwere Mängel in der Beweiswürdigung zuschulden kommen
<DIV></DIV>>lassen, er „überging“ relevante Zeugenaussagen „zur Gänze“ und ging in keiner Weise
<DIV></DIV>>auf „Abweichungen“ zwischen den Aussagen der „Meldungsleger“ (Polizisten)
<DIV></DIV>>ein. Deshalb wurde der Bescheid des wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben.
<DIV></DIV>>
<DIV></DIV>>Die Beschwerde wird erneut erhandelt: am Dienstag, den 14.10.03 um 11.00 Uhr
<DIV></DIV>>im UVS Steiermark (Salzamtsgasse 3, Saal C). Die Verhandlung ist öffentlich
<DIV></DIV>>– Interessierte bitte hinkommen.
<DIV></DIV>>
<DIV></DIV>>Für nähere Informationen gibt es eine Doku im Netz:
<DIV></DIV>>mayday.widerstand.org/stoiber.htm
<DIV></DIV>>
<DIV></DIV>>
<DIV></DIV>>Kraft und Freiheit!
<DIV></DIV>>
<DIV></DIV>>--
<DIV></DIV>>MayDay2000 Graz
<DIV></DIV>>Post: Postfach 466, 8011 Graz
<DIV></DIV>>Netz: http://mayday.widerstand.org
<DIV></DIV>>Email: mayday-graz@gmx.at
<DIV></DIV>>Support: Sparbuch Nr. 32 22 61 85, BLZ 38 000,
<DIV></DIV>>Bezeichnung "MayDay2000 Graz"
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