+comunity+ Fwd: [ANAR.wien] PRESSEERK=?ISO-8859-1?B?TMRSVU5HIC0gRXVybw==?==?ISO-8859-1?B?cORpc2NoZSBLb29yZA==?==?ISO-8859-1?B?aW5hdGlvbiBm/HIgZA==?=as Recht von Migranten auf Schutz der Familie

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Di Okt 7 23:51:15 CEST 2003



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<coordeurop.campagne at libero.it> -----
    Datum: Tue, 7 Oct 2003 10:14:55 +0200
    Von: Coordination Européenne <coordeurop.campagne at libero.it>
Antwort an: Coordination Européenne <coordeurop.campagne at libero.it>
 Betreff: [ANAR.wien] PRESSEERKLÄRUNG - Europäische Koordination für das Recht 
von Migranten auf Schutz der Familie
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Coordination Européenne pour le Droit des Etrangers à vivre en Famille
Europäische Koordination für das Recht von Migranten auf Schutz der Familie



PRESSEERKLÄRUNG


Familiennachzug bei Ausländern : Europaparlament wird aufgefordert, das 
Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie zu verhindern





Mehrere europäische NGOs, darunter auch die Europäische Koordination, haben das 
Europaparlament aufgefordert, beim Europäischen Gerichtshof die 
Nichtigerklärung der Richtlinie bezüglich des Rechts auf 
Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen, die soeben vom Rat 
verabschiedet und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht 
wurde, einzuklagen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 03.10.03, L 251, 
s.12).

Ein erster Entwurf dieser Richtlinie, die von der EU-Kommission am 1. Dezember 
1999 vorgelegt und von der Mehrzahl der Nichtregierungsorganisationen 
befürwortet wurde, fand damals ein positives Echo beim Europäischen Parlament. 
Dieser Entwurf trug dem Recht auf Familienleben von MigrantInnen Rechnung und 
orientierte sich am Geist der Schlussfolgerungen des Gipfels von Tampere 
1999 : " Die Europäische Union soll gewährleisten, dass Drittstaatsangehörige, 
die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten, gerecht 
behandelt werden. Eine energischere Integrationspolitik soll darauf 
ausgerichtet sein, ihnen Rechte zuzuerkennen, die denen der EU-Bürger 
vergleichbar sind." (Punkt 18 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates).

In den nachfolgenden Beratungen wurden immer mehr Abstriche vom ersten 
Richtlinienentwurf gemacht. Der dritte Entwurf der EU-Kommission (KOM (2002) 
225 endg., 2. Mai 2002) stellt den Grundsatz des Rechts auf Familiennachzug in 
Frage und verstößt gegen eine Reihe von Grundrechten, wie sie insbesondere die 
Europäische Menschenrechtskonvention und die UN-Kinderrechtskonvention 
garantieren. In seiner neuerlichen Stellungnahme vom April 2003 (Europäisches 
Parlament A5-0086/2003, PE 319.245) hat das Europäische Parlament gefordert, 
die für MigrantInnen ungünstigsten Regelungen zurückzunehmen. Zu diesem 
Zeitpunkt hatte der Europäische Rat jedoch bereits einen politischen Beschluss 
über die Richtlinie getroffen, nämlich im Februar 2003 (Rat der Justiz-und 
Innenminister, 27.-28. Februar 2003), und dabei die Empfehlungen des Parlaments 
in keiner Weise berücksichtigt.

Mehrere repräsentative NGOs hatten ihrerseits deutliche Kritik am 
Richtlinientext geübt (Caritas Europa, COMECE, Churches' Commission for 
Migrants in Europe, International Catholic Migration Commission, Jesuit 
Refugee, Quaker Council for European Affairs : " The new directive on family 
reunification : right for families to live together or right for EU member 
states to derogate from human rights ? ", 4. März 2003 Europäische Koordination 
für das Recht von Migranten auf Schutz der Familie: " Familienzusammenführung : 
Verstoß gegen das Recht auf Familienleben ",  9. März 2003). Heute appellieren 
sie an die Verantwortung des Europäischen Parlaments. 

Das Europäische Parlament hat die Möglichkeit, den Europäischen Gerichtshof 
anzurufen, wenn es der Auffassung ist, dass ein vom Rat verabschiedeter 
Rechtsakt gegen die Grundsätze des EU-Vertrags verstößt. Dies ist hier der 
Fall. Deshalb soll das Parlament innerhalb von zwei Monaten nach 
Veröffentlichung der Richtlinie deren Nichtigerklärung einfordern. Die 
Europäische Koordination hat dem Präsidenten und den Mitgliedern des 
Rechtsausschusses des Parlaments ein entsprechendes Argumentationspapier 
überreicht. Sie fordert sie auf, alles zu tun, damit die Umsetzung einer 
Richtlinie verhindert wird, die große Gefahren für eingewanderte Familien in 
der Europäischen Union birgt und die Zielsetzungen von Tampere in Bezug auf die 
Integration von MigrantInnen in Europa in Frage stellt.

Brüssel, den 7 Oktober 2003


Europäische Koordination für das Recht von Migranten auf Schutz der Familie

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Diese Initiative wird von den folgenden europäischen Organisationen 
unterstützt :

Africa Faith and Justice Network (AEFJN) - Brüssel
Caritas Europe - Brüssel
Churches' Commission for Migrants in Europe (CCME) - Brüssel
December 18 - Brüssel
European Network Against Racism (ENAR) - Brüssel

Außerdem unterstützen zum jetzigen Zeitpunkt bereits ca. 90 nationale und 
lokale Organisationen und Verbände in den meisten der 15 EU-Mitgliedstaaten 
diese Initiative. 

Wenn Sie den vollständigen Text des Argumentationspapiers oder sonstige 
zusätzliche Informationen wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in 
Verbindung :

Claudia Cortés Diaz  					Riccardo 
Zoggia
Gisti : charles at gisti.org   			
	coordeurop.campagne at libero.it
Tel: +33 (0)1 43 14 84 83				00 39 010 2530050 
(Informationen auf
(Informationen auf Spanisch und Französisch)	Französisch, Italienisch und 
Englisch)
					
		 


89 avenue du Parc (CEFA-UO) - B 1060 - Bruxelles       e.mail : 
mailto:coordeurop.campagne at libero.it 
Président : Germano Garatto
Piazza de Marini 1/24 A - I 16123  GENOVA
Tel. et Fax ++39.010.2530050   e-mail coordeurop.presid at libero.it
http://www.coordeurop.com 

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